II-II, q. 186 a. 1
Ob der Ordensstand einen Stand der Vollkommenheit bedeutet?
Quaestio 186 · Von dem, worin der Ordensstand eigentlich besteht.
Einwand 1: Es scheint, dass der Ordensstand [religio] keinen Stand der Vollkommenheit bedeutet. Denn was zur Seligkeit notwendig ist, gehört anscheinend nicht zur Vollkommenheit. Die Religion aber ist zur Seligkeit notwendig, sei es, weil wir „durch sie an den einen allmächtigen Gott gebunden [religamur] werden“, wie Augustinus sagt (De Vera Relig. 55), oder weil sie ihren Namen daher hat, dass wir „Gott, den wir durch Nachlässigkeit verloren hatten, wiedererwählen [religimus]“ [*Vgl. Frage [81], Artikel [1]], gemäß Augustinus (De Civ. Dei x, 3). Daher scheint es, dass die Religion nicht den Stand der Vollkommenheit bezeichnet.
Einwand 2: Ferner ist Religion nach Tullius (De Invent. Rhet. ii, 53) das, „was der göttlichen Natur Verehrung und Zeremonien darbringt“. Nun scheint aber die Darbringung von Verehrung und Zeremonien für Gott eher zum Dienst der heiligen Weihen zu gehören als zur Verschiedenheit der Stände, wie oben gesagt wurde (Frage [40], Artikel [2]; Frage [183], Artikel [3]). Daher scheint es, dass die Religion nicht den Stand der Vollkommenheit bezeichnet.
Einwand 3: Ferner unterscheidet sich der Stand der Vollkommenheit vom Stand der Anfänger und dem der Fortgeschrittenen. Im Ordensstand aber gibt es auch Anfänger und Fortgeschrittene. Daher bezeichnet der Ordensstand nicht den Stand der Vollkommenheit.
Einwand 4: Ferner scheint der Ordensstand ein Ort der Buße zu sein; denn es heißt in den Dekreten (VII, qu. i, can. Hoc nequaquam): „Die heilige Synode ordnet an, dass jeder, der von der bischöflichen Würde zum klösterlichen Leben und an einen Ort der Buße herabgestuft wurde, keinesfalls wieder zum Episkopat aufsteigen soll.“ Ein Ort der Buße steht aber im Gegensatz zum Stand der Vollkommenheit; daher weist Dionysius (Eccl. Hier. vi) den Büßern den untersten Platz zu, nämlich unter denen, die gereinigt werden sollen. Daher scheint es, dass der Ordensstand nicht der Stand der Vollkommenheit ist.
Dagegen spricht, dass in den Unterredungen der Väter (Collat. i, 7) Abt Moses über die Ordensleute sagt: „Wir müssen erkennen, dass wir den Hunger des Fastens, das Wachen, die körperliche Arbeit, die Entbehrung, das Lesen und andere Tugendakte auf uns nehmen müssen, um durch diese Stufen zur Vollkommenheit der Liebe aufzusteigen.“ Nun werden Dinge, die menschliche Handlungen betreffen, durch die Absicht des Endzwecks spezifiziert und benannt. Daher gehören die Ordensleute zum Stand der Vollkommenheit.
Überdies sagt Dionysius (Eccl. Hier. vi), dass jene, die Diener Gottes genannt werden, aufgrund dessen, dass sie Gott reinen Dienst und Unterwerfung leisten, mit der Ihm wohlgefälligen Vollkommenheit vereint sind.
Ich antworte darauf, Wie oben gesagt wurde (Frage [141], Artikel [2]), wird das, was vielen Dingen gemeinsam zukommt, antonomastisch [d.h. vorzugsweise] jenem zugeschrieben, dem es in hervorragender Weise zukommt. So beansprucht die Tugend, welche die Festigkeit des Geistes in Bezug auf schwierigste Dinge bewahrt, den Namen „Tapferkeit“, und jene Tugend, welche die größten Lüste mäßigt, den Namen „Mäßigung“. Nun ist die Religion, wie oben gesagt wurde (Frage [81], Artikel [2]; Artikel [3], ad 2), eine Tugend, durch die der Mensch etwas zum Dienst und zur Verehrung Gottes darbringt. Daher werden jene vorzugsweise „Religiöse“ [Ordensleute] genannt, die sich gänzlich dem göttlichen Dienst hingeben, gleichsam als ob sie Gott ein Brandopfer darbrächten. Daher sagt Gregor (Hom. xx in Ezech.): „Es gibt einige, die nichts für sich behalten, sondern dem allmächtigen Gott ihre Zunge, ihre Sinne, ihr Leben und den Besitz, den sie haben, opfern.“ Die Vollkommenheit des Menschen besteht nun darin, gänzlich Gott anzuhängen, wie oben gesagt wurde (Frage [184], Artikel [2]), und in diesem Sinne bezeichnet die Religion [der Ordensstand] den Stand der Vollkommenheit.
Antwort auf den 1. Einwand: Etwas zur Verehrung Gottes darzubringen, ist heilsnotwendig; sich selbst aber ganz und gar sowie seinen Besitz der Verehrung Gottes darzubringen, gehört zur Vollkommenheit.
Antwort auf den 2. Einwand: Wie oben gesagt wurde (Frage [81], Artikel [1], ad 1; Artikel [4], ad 1,2; Frage [85], Artikel [3]), als wir von der Tugend der Religion handelten, bezieht sich die Religion nicht nur auf die Darbringung von Opfern und ähnlichen Dingen, die der Religion eigentümlich sind, sondern auch auf die Akte aller Tugenden, die, insofern sie auf Gottes Dienst und Ehre bezogen werden, zu Akten der Religion werden. Wenn also ein Mensch sein ganzes Leben dem göttlichen Dienst weiht, gehört sein ganzes Leben zur Religion, und so werden jene, die im Stand der Vollkommenheit sind, aufgrund des religiösen Lebens, das sie führen, Religiöse [Ordensleute] genannt.
Antwort auf den 3. Einwand: Wie oben gesagt wurde (Frage [184], Artikel [4], 6), bezeichnet die Religion den Stand der Vollkommenheit aufgrund des beabsichtigten Endzwecks. Daher folgt nicht, dass jeder, der im Stand der Vollkommenheit ist, bereits vollkommen ist, sondern dass er zur Vollkommenheit strebt. Daher sagt Origenes im Kommentar zu Mt 19,21 „Wenn du vollkommen sein willst“ usw. (Tract. viii in Matth.), dass „derjenige, der Reichtum gegen Armut getauscht hat, um vollkommen zu werden, nicht in dem Augenblick vollkommen wird, in dem er seine Güter den Armen gibt; sondern von jenem Tag an wird die Betrachtung Gottes beginnen, ihn zu allen Tugenden zu führen.“ So sind nicht alle im Ordensstand vollkommen, sondern einige sind Anfänger, einige Fortgeschrittene.
Antwort auf den 4. Einwand: Der Ordensstand wurde hauptsächlich dazu eingerichtet, dass wir durch gewisse Übungen die Vollkommenheit erlangen, wodurch die Hindernisse der vollkommenen Liebe beseitigt werden. Durch die Beseitigung der Hindernisse der vollkommenen Liebe werden umso mehr die Gelegenheiten zur Sünde abgeschnitten, denn die Sünde zerstört die Liebe gänzlich. Da es nun zur Buße gehört, die Ursachen der Sünde auszuschneiden, folgt daraus, dass der Ordensstand ein höchst passender Ort für die Buße ist. Daher (XXXIII, qu. ii, cap. Admonere) wird einem Mann, der seine Frau getötet hat, geraten, in ein Kloster einzutreten, was als „besser und leichter“ beschrieben wird, als öffentliche Buße zu tun, während er in der Welt bleibt.