II-II, q. 186 a. 5
Ob Gehorsam zur religiösen Vollkommenheit gehört?
Quaestio 186 · Von dem, worin der Ordensstand eigentlich besteht.
Einwand 1: Es scheint, dass Gehorsam nicht zur religiösen Vollkommenheit gehört. Denn jene Dinge gehören anscheinend zur religiösen Vollkommenheit, die überpflichtige Werke sind und nicht alle binden. Aber alle sind verpflichtet, ihren Vorgesetzten zu gehorchen, gemäß dem Wort des Apostels (Hebr 13,17): „Gehorcht euren Vorstehern und seid ihnen untertan.“ Daher scheint es, dass Gehorsam nicht zur religiösen Vollkommenheit gehört.
Einwand 2: Ferner scheint Gehorsam eigentlich jenen zuzukommen, die durch den Sinn anderer geleitet werden müssen, und solchen Personen mangelt es an Unterscheidungskraft. Nun sagt der Apostel (Hebr 5,14), dass „feste Speise für die Vollkommenen ist, für jene, die durch Gewöhnung ihre Sinne geübt haben zur Unterscheidung von Gut und Böse.“ Daher scheint es, dass Gehorsam nicht zum Stand der Vollkommenen gehört.
Einwand 3: Ferner, wenn Gehorsam für die religiöse Vollkommenheit erforderlich wäre, würde folgen, dass er allen Ordensleuten ziemt. Aber er ziemt nicht allen; da einige Ordensleute ein einsiedlerisches Leben führen und keinen Oberen haben, dem sie gehorchen. Auch sind religiöse Obere anscheinend nicht zum Gehorsam verpflichtet. Daher scheint Gehorsam nicht zur religiösen Vollkommenheit zu gehören.
Einwand 4: Ferner, wenn das Gelübde des Gehorsams für die Religion erforderlich wäre, würde folgen, dass Ordensleute verpflichtet sind, ihren Oberen in allen Dingen zu gehorchen, so wie sie durch ihr Gelübde der Enthaltsamkeit verpflichtet sind, sich aller Wollust zu enthalten. Aber sie sind nicht verpflichtet, ihnen in allen Dingen zu gehorchen, wie oben gesagt wurde (Frage [104], Artikel [5]), als wir von der Tugend des Gehorsams handelten. Daher ist das Gelübde des Gehorsams für die Religion nicht erforderlich.
Einwand 5: Ferner sind jene Dienste Gott am wohlgefälligsten, die freiwillig und nicht aus Notwendigkeit getan werden, gemäß 2 Kor 9,7: „Nicht mit Traurigkeit oder aus Zwang.“ Nun geschieht das, was aus Gehorsam getan wird, aus der Notwendigkeit eines Gebotes. Daher sind jene guten Werke lobenswerter, die aus eigenem Antrieb getan werden. Daher ist das Gelübde des Gehorsams der Religion unziemlich, wodurch Menschen danach streben, das zu erlangen, was besser ist.
Dagegen spricht, dass die religiöse Vollkommenheit hauptsächlich in der Nachahmung Christi besteht, gemäß Mt 19,21: „Wenn du vollkommen sein willst, geh, verkaufe alles [Vulg.: ‚was‘], was du hast, und gib es den Armen, und folge mir nach.“ Nun wird in Christus der Gehorsam vor allem gelobt, gemäß Phil 2,8: „Er wurde [Vulg.: ‚indem er wurde‘] gehorsam bis zum Tod.“ Daher gehört Gehorsam anscheinend zur religiösen Vollkommenheit.
Ich antworte darauf, Wie oben gesagt (Artikel [2], 3), ist der Ordensstand eine Schule und Übung, um zur Vollkommenheit zu streben. Nun müssen jene, die unterwiesen oder geübt werden, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, notwendigerweise der Anweisung von jemandem folgen, unter dessen Kontrolle sie unterwiesen oder geübt werden, um jenes Ziel zu erreichen, wie Schüler unter einem Meister. Daher müssen Ordensleute unter die Unterweisung und den Befehl von jemandem gestellt werden, was die Dinge betrifft, die zum religiösen Leben gehören; weshalb gesagt wird (VII, qu. i, can. Hoc nequaquam): „Das monastische Leben bezeichnet Unterwerfung und Jüngerschaft.“ Nun wird ein Mensch dem Befehl und der Unterweisung eines anderen durch Gehorsam unterworfen: und folglich ist Gehorsam für die religiöse Vollkommenheit erforderlich.
Antwort auf den 1. Einwand: Seinen Vorgesetzten in Dingen zu gehorchen, die wesentlich für die Tugend sind, ist kein überpflichtiges Werk, sondern allen gemeinsam: wohingegen in Dingen zu gehorchen, die zur Praxis der Vollkommenheit gehören, eigentlich den Ordensleuten zukommt. Dieser letztere Gehorsam verhält sich zum ersteren wie das Besondere zum Allgemeinen. Denn jene, die in der Welt leben, behalten etwas für sich und opfern etwas Gott; und in letzterer Hinsicht stehen sie unter dem Gehorsam ihrer Vorgesetzten: wohingegen jene, die im Orden leben, sich selbst ganz und ihren Besitz Gott geben, wie oben gesagt (Artikel [1], 3). Daher ist ihr Gehorsam universell.
Antwort auf den 2. Einwand: Wie der Philosoph sagt (Ethic. ii, 1, 2), erwerben wir durch das Ausführen von Handlungen gewisse Gewohnheiten [Habitus], und wenn wir die Gewohnheit erworben haben, sind wir am besten fähig, die Handlungen auszuführen. Dementsprechend erwerben jene, die noch nicht zur Vollkommenheit gelangt sind, die Vollkommenheit durch Gehorchen, während jene, die die Vollkommenheit bereits erworben haben, höchst bereit sind zu gehorchen, nicht als ob sie zur Erlangung der Vollkommenheit angeleitet werden müssten, sondern indem sie sich durch dieses Mittel in dem erhalten, was zur Vollkommenheit gehört.
Antwort auf den 3. Einwand: Die Unterwerfung der Ordensleute bezieht sich hauptsächlich auf die Bischöfe, die sich zu ihnen verhalten wie die Vervollkommnenden zu den Vervollkommneten, wie Dionysius feststellt (Eccl. Hier. vi), wo er auch sagt, dass der „Mönchsorden den vervollkommnenden Tugenden der Bischöfe unterworfen ist und durch ihre gottähnliche Erleuchtung gelehrt wird.“ Daher sind weder Einsiedler noch religiöse Obere vom Gehorsam gegenüber den Bischöfen befreit; und wenn sie ganz oder teilweise vom Gehorsam gegenüber dem Bischof der Diözese befreit sind, sind sie dennoch verpflichtet, dem Papst zu gehorchen, nicht nur in Angelegenheiten, die alle gemeinsam betreffen, sondern auch in jenen, die speziell die Ordensdisziplin betreffen.
Antwort auf den 4. Einwand: Das von Ordensleuten abgelegte Gelübde des Gehorsams erstreckt sich auf die Disposition des ganzen Lebens eines Menschen, und auf diese Weise hat es eine gewisse Universalität, obwohl es sich nicht auf alle einzelnen Handlungen erstreckt. Denn einige von diesen gehören nicht zur Religion, da sie nicht zu jenen Dingen gehören, welche die Liebe zu Gott und zum Nächsten betreffen, wie das Reiben des Bartes, das Aufheben eines Stockes vom Boden und dergleichen, die weder unter ein Gelübde noch unter den Gehorsam fallen; und einige sind der Religion entgegengesetzt. Auch gibt es keinen Vergleich mit der Enthaltsamkeit, wodurch Handlungen ausgeschlossen werden, die der Religion gänzlich entgegengesetzt sind.
Antwort auf den 5. Einwand: Die Notwendigkeit des Zwangs macht eine Handlung unfreiwillig und beraubt sie folglich des Charakters des Lobes oder Verdienstes; wohingegen die Notwendigkeit, die aus dem Gehorsam folgt, eine Notwendigkeit nicht des Zwangs, sondern eines freien Willens ist, insofern ein Mensch willens ist zu gehorchen, obwohl er vielleicht nicht willens wäre, die befohlene Sache an sich betrachtet zu tun. Da sich also ein Mensch durch das Gelübde des Gehorsams unter die Notwendigkeit stellt, um Gottes willen bestimmte Dinge zu tun, die an sich nicht angenehm sind, ist aus eben diesem Grund das, was er tut, Gott wohlgefälliger, auch wenn es von geringerem Belang ist, weil der Mensch Gott nichts Größeres geben kann, als seinen Willen einem anderen Menschen um Gottes willen zu unterwerfen. Daher wird in den Unterredungen der Väter (Coll. xviii, 7) festgestellt, dass „die Sarabaiten die schlechteste Klasse von Mönchen sind, weil sie, indem sie für ihre eigenen Bedürfnisse sorgen, ohne Oberen unterworfen zu sein, frei sind zu tun, was sie wollen; und doch sind sie Tag und Nacht geschäftiger mit Arbeit beschäftigt als jene, die in Klöstern leben.“