II-II, q. 1 a. 10
Ob es dem Papst zukommt, ein Glaubenssymbolum zu verfassen?
Quaestio 1 · Vom Glauben
Einwand 1: Es scheint, dass es dem Papst nicht zukommt, ein Glaubenssymbolum zu verfassen. Denn eine neue Ausgabe des Symbolums wird notwendig, um die Glaubensartikel zu erklären, wie oben gesagt wurde (Artikel [9]). Nun wurden im Alten Testament die Glaubensartikel im Laufe der Zeit immer mehr erklärt, aufgrund dessen, dass die Wahrheit des Glaubens durch größere Nähe zu Christus klarer wurde, wie oben gesagt wurde (Artikel [7]). Da nun dieser Grund mit der Ankunft des Neuen Gesetzes aufhörte, besteht keine Notwendigkeit, dass die Glaubensartikel immer expliziter werden. Also scheint es nicht zur Autorität des Papstes zu gehören, eine neue Ausgabe des Symbolums zu verfassen.
Einwand 2: Ferner hat kein Mensch die Macht, das zu tun, was von der universalen Kirche unter Androhung des Anathemas verboten ist. Nun wurde es von der universalen Kirche unter Androhung des Anathemas verboten, eine neue Ausgabe des Symbolums zu machen. Denn es wird in den Akten des ersten* Konzils von Ephesus (P. ii, Act. 6) festgestellt, dass „nachdem das Symbolum des Konzils von Nicäa durchgelesen worden war, die heilige Synode beschloss, dass es unrechtmäßig sei, irgendein anderes Glaubensbekenntnis zu äußern, zu schreiben oder zu verfassen, als jenes, das von den in Nicäa versammelten Vätern zusammen mit dem Heiligen Geist definiert wurde“, und dies unter Androhung des Anathemas. [*St. Thomas schrieb ‚ersten‘ (von Nicolai getilgt), um es von dem anderen Konzil, A.D. 451, zu unterscheiden, das als „Latrocinium“ bekannt ist und vom Papst verurteilt wurde.] Dasselbe wurde in den Akten des Konzils von Chalcedon wiederholt (P. ii, Act. 5). Also scheint es, dass der Papst keine Autorität hat, eine neue Ausgabe des Symbolums zu veröffentlichen.
Einwand 3: Ferner war Athanasius nicht der Papst, sondern Patriarch von Alexandria, und doch veröffentlichte er ein Symbolum, das in der Kirche gesungen wird. Also scheint es nicht dem Papst mehr als anderen Bischöfen zuzukommen, eine neue Ausgabe des Symbolums zu veröffentlichen.
Dagegen spricht: Das Symbolum wurde von einem allgemeinen Konzil verfasst. Nun kann ein solches Konzil nicht anders als durch die Autorität des Papstes einberufen werden, wie in den Dekretalen [*Dist. xvii, Can. 4, 5] festgestellt wird. Also gehört es zur Autorität des Papstes, ein Symbolum zu verfassen.
Ich antworte darauf: Wie oben gesagt (Einwand 1), wird eine neue Ausgabe des Symbolums notwendig, um die Irrtümer beiseite zu setzen, die aufkommen können. Folglich gehört es zu jener Autorität, eine neue Ausgabe des Symbolums zu veröffentlichen, die ermächtigt ist, Glaubensfragen endgültig zu entscheiden, damit sie von allen mit unerschütterlichem Glauben gehalten werden. Nun gehört dies zur Autorität des Papstes, „an den die wichtigeren und schwierigeren Fragen, die in der Kirche aufkommen, verwiesen werden“, wie in den Dekretalen [*Dist. xvii, Can. 5] festgestellt wird. Daher sagte unser Herr zu Petrus, den er zum Papst machte (Lk 22,32): „Ich habe für dich gebetet“, Petrus, „dass dein Glaube nicht wanke, und du, wenn du dich bekehrt hast, stärke deine Brüder.“ Der Grund hierfür ist, dass es nur einen Glauben der ganzen Kirche geben sollte, gemäß 1 Kor 1,10: „Dass ihr alle dasselbe redet und dass keine Spaltungen unter euch seien“: und dies könnte nicht gesichert werden, wenn nicht jede Glaubensfrage, die aufkommen mag, von dem entschieden wird, der der ganzen Kirche vorsteht, so dass die ganze Kirche fest an seiner Entscheidung festhalten kann. Folglich gehört es zur alleinigen Autorität des Papstes, eine neue Ausgabe des Symbolums zu veröffentlichen, wie auch alle anderen Angelegenheiten, die die ganze Kirche betreffen, wie ein allgemeines Konzil einzuberufen und so weiter.
Zu Einwand 1: Die Wahrheit des Glaubens ist in der Lehre Christi und der Apostel hinreichend explizit. Aber da, gemäß 2 Petr 3,16, einige Menschen so böswillig sind, die apostolische Lehre und andere Lehren und Schriften zu ihrem eigenen Verderben zu verdrehen, war es notwendig, als die Zeit voranschritt, den Glauben expliziter gegen die Irrtümer auszudrücken, die aufkamen.
Zu Einwand 2: Dieses Verbot und Urteil des Konzils war für Privatpersonen bestimmt, die keine Aufgabe haben, Glaubensfragen zu entscheiden: denn diese Entscheidung des allgemeinen Konzils nahm einem nachfolgenden Konzil nicht die Macht, eine neue Ausgabe des Symbolums zu verfassen, die zwar keinen neuen Glauben, aber denselben Glauben mit größerer Ausführlichkeit enthielt. Denn jedes Konzil hat berücksichtigt, dass ein nachfolgendes Konzil Angelegenheiten vollständiger auslegen würde als das vorangehende Konzil, wenn dies durch irgendeine aufkommende Häresie notwendig würde. Folglich gehört dies dem Papst, durch dessen Autorität das Konzil einberufen und seine Entscheidung bestätigt wird.
Zu Einwand 3: Athanasius verfasste eine Glaubenserklärung, nicht unter der Form eines Symbolums, sondern eher nach Art einer Auslegung der Lehre, wie aus seiner Sprechweise hervorgeht. Aber da sie kurz die ganze Wahrheit des Glaubens enthielt, wurde sie durch die Autorität des Papstes angenommen, um als Glaubensregel betrachtet zu werden.