I-II, q. 74 a. 9
Ob in der höheren Vernunft, insofern sie die unteren Kräfte lenkt, eine lässliche Sünde sein kann?
Quaestio 74 · Vom Subjekt der Sünde
Einwand 1: Es scheint, dass in der höheren Vernunft, insofern sie die unteren Kräfte lenkt, d. h. insofern sie einem sündhaften Akt zustimmt, keine lässliche Sünde sein kann. Denn Augustinus sagt (De Trin. xii, 7), dass die „höhere Vernunft darauf bedacht ist, das ewige Gesetz zu betrachten und zu befragen“. Aber Todsünde besteht in der Abwendung vom ewigen Gesetz. Daher scheint es, dass in der höheren Vernunft keine andere als eine Todsünde sein kann.
Einwand 2: Ferner ist die höhere Vernunft das Prinzip des geistlichen Lebens, wie das Herz das des körperlichen Lebens ist. Aber die Krankheiten des Herzens sind tödlich. Also sind die Sünden der höheren Vernunft tödlich.
Einwand 3: Ferner wird eine lässliche Sünde zu einer Todsünde, wenn sie aus Verachtung geschieht. Aber es scheint unmöglich, selbst eine lässliche Sünde vorsätzlich ohne Verachtung zu begehen. Da also die Zustimmung der höheren Vernunft immer von einer vorsätzlichen Betrachtung des ewigen Gesetzes begleitet ist, scheint es, dass sie nicht ohne Todsünde sein kann, aufgrund der Verachtung des göttlichen Gesetzes.
Dagegen spricht, dass die Zustimmung zu einem sündhaften Akt zur höheren Vernunft gehört, wie oben dargelegt (Artikel [7]). Aber die Zustimmung zu einem Akt der lässlichen Sünde ist selbst eine lässliche Sünde. Also kann eine lässliche Sünde in der höheren Vernunft sein.
Ich antworte darauf, Wie Augustinus sagt (De Trin. xii, 7), ist die höhere Vernunft „darauf bedacht, das ewige Gesetz zu betrachten oder zu befragen“; sie betrachtet es, indem sie seine Wahrheit erwägt; sie befragt es, indem sie andere Dinge gemäß ihm beurteilt und lenkt: und hierzu gehört die Tatsache, dass sie, indem sie durch die ewigen Typen überlegt, einem Akt zustimmt oder ihn ablehnt. Nun kann es geschehen, dass die Unordnung des Aktes, dem sie zustimmt, nicht gegen das ewige Gesetz ist, in derselben Weise wie die Todsünde es ist, weil sie keine Abwendung vom letzten Ziel impliziert, sondern neben jenem Gesetz ist, wie es ein Akt der lässlichen Sünde ist. Wenn daher die höhere Vernunft dem Akt einer lässlichen Sünde zustimmt, wendet sie sich nicht vom ewigen Gesetz ab: weshalb sie nicht tödlich, sondern lässlich sündigt.
Dies genügt für die Antwort auf den ersten Einwand.
Antwort auf Einwand 2: Krankheit des Herzens ist zweifach: eine, die in der Substanz des Herzens selbst ist und seine natürliche Konsistenz betrifft, und eine solche Krankheit ist immer tödlich: die andere ist eine Krankheit des Herzens, die in einer Unordnung entweder der Bewegung oder der das Herz umgebenden Teile besteht, und eine solche Krankheit ist nicht immer tödlich. In gleicher Weise gibt es Todsünde in der höheren Vernunft, wann immer die Ordnung der höheren Vernunft selbst zu ihrem eigentlichen Objekt, welches das ewige Gesetz ist, zerstört wird; aber wenn die Unordnung dies unangetastet lässt, ist die Sünde nicht tödlich, sondern lässlich.
Antwort auf Einwand 3: Vorsätzliche Zustimmung zu einer Sünde läuft nicht immer auf Verachtung des göttlichen Gesetzes hinaus, sondern nur dann, wenn die Sünde gegen das göttliche Gesetz ist.