I-II, q. 74 a. 3
Ob in der Sinnlichkeit Sünde sein kann?
Quaestio 74 · Vom Subjekt der Sünde
Einwand 1: Es scheint, dass in der Sinnlichkeit keine Sünde sein kann. Denn Sünde ist dem Menschen eigen, der für seine Handlungen gelobt oder getadelt wird. Nun ist die Sinnlichkeit uns und den vernunftlosen Tieren gemeinsam. Also kann die Sünde nicht in der Sinnlichkeit sein.
Einwand 2: Ferner: „Kein Mensch sündigt in dem, was er nicht vermeiden kann“, wie Augustinus feststellt (De Lib. Arb. iii, 18). Aber der Mensch kann nicht verhindern, dass die Regung der Sinnlichkeit ungeordnet ist, da „die Sinnlichkeit immer verdorben bleibt, solange wir in diesem sterblichen Leben verweilen; weshalb sie durch die Schlange bezeichnet wird“, wie Augustinus erklärt (De Trin. xii, 12,13). Also ist die ungeordnete Regung der Sinnlichkeit keine Sünde.
Einwand 3: Ferner wird das, was der Mensch nicht selbst tut, ihm nicht als Sünde angerechnet. Nun „scheinen wir nur das selbst zu tun, was wir mit der Überlegung der Vernunft tun“, wie der Philosoph sagt (Ethic. ix, 8). Also wird die Regung der Sinnlichkeit, die ohne die Überlegung der Vernunft erfolgt, dem Menschen nicht als Sünde angerechnet.
Dagegen spricht, was geschrieben steht (Röm 7,19): „Das Gute, das ich will, tue ich nicht; aber das Böse, das ich nicht will, das tue ich“: welche Worte Augustinus (Contra Julian. iii, 26; De Verb. Apost. xii, 2,3) auf das Übel der Begierlichkeit bezieht, welches eindeutig eine Regung der Sinnlichkeit ist. Also kann in der Sinnlichkeit Sünde sein.
Ich antworte darauf, Wie oben dargelegt (Artikel [2],3), kann Sünde in jedem Vermögen gefunden werden, dessen Akt freiwillig und ungeordnet sein kann, worin das Wesen der Sünde besteht. Nun ist es offensichtlich, dass der Akt der Sinnlichkeit oder des sinnlichen Begehrens von Natur aus dazu neigt, vom Willen bewegt zu werden. Daher folgt, dass Sünde in der Sinnlichkeit sein kann.
Antwort auf Einwand 1: Obwohl einige der Vermögen des sensitiven Teils uns und den vernunftlosen Tieren gemeinsam sind, haben sie in uns dennoch einen gewissen Vorrang, indem sie mit der Vernunft vereint sind; so übertreffen wir andere Tiere im sensitiven Teil, insofern wir die Vermögen des Denkens (cogitatio) und der Erinnerung (reminiscentia) haben, wie in der FP, Frage [78], Artikel [4] dargelegt. In gleicher Weise übertrifft unser sinnliches Begehren das der anderen Tiere aufgrund eines gewissen Vorrangs, der in seiner natürlichen Eignung besteht, der Vernunft zu gehorchen; und in dieser Hinsicht kann es das Prinzip einer freiwilligen Handlung und folglich das Subjekt der Sünde sein.
Antwort auf Einwand 2: Die fortwährende Verderbnis der Sinnlichkeit ist so zu verstehen, dass sie sich auf den „Zunder“ (fomes) bezieht, der in diesem Leben nie vollständig zerstört wird, da, obwohl der Makel der Erbsünde vergeht, ihre Wirkung bleibt. Jedoch hindert diese Verderbnis des „Zunders“ den Menschen nicht daran, seinen vernünftigen Willen zu gebrauchen, um einzelne ungeordnete Regungen zu zügeln, wenn er ihrer gewahr wird, zum Beispiel indem er seine Gedanken auf andere Dinge richtet. Doch während er seine Gedanken auf etwas anderes richtet, kann auch darüber eine ungeordnete Regung entstehen: so wenn ein Mensch, um die Regungen der Begierlichkeit zu vermeiden, seine Gedanken von fleischlichen Vergnügungen abwendet hin zu wissenschaftlichen Betrachtungen, entsteht manchmal eine unvorbedachte Regung von Ruhmsucht. Folglich kann ein Mensch aufgrund der besagten Verderbnis nicht alle solchen Regungen vermeiden: aber es genügt für die Bedingungen einer freiwilligen Sünde, dass er fähig ist, jede einzelne zu vermeiden.
Antwort auf Einwand 3: Der Mensch tut das nicht vollkommen selbst, was er ohne die Überlegung der Vernunft tut, da der wichtigste Teil des Menschen dabei nichts tut: weshalb dies kein vollkommener menschlicher Akt ist; und folglich kann es kein vollkommener Akt der Tugend oder der Sünde sein, sondern ist etwas Unvollkommenes dieser Art. Daher ist eine solche Regung der Sinnlichkeit, die der Vernunft zuvorkommt, eine lässliche Sünde, was etwas Unvollkommenes in der Gattung der Sünde ist.