I-II, q. 74 a. 10
Ob in der höheren Vernunft als solcher eine lässliche Sünde sein kann?
Quaestio 74 · Vom Subjekt der Sünde
Einwand 1: Es scheint, dass in der höheren Vernunft als solcher, d. h. insofern sie das ewige Gesetz betrachtet, keine lässliche Sünde sein kann. Denn der Akt eines Vermögens wird nicht als fehlerhaft befunden, außer wenn jenes Vermögen in Bezug auf sein Objekt ungeordnet disponiert ist. Nun ist das Objekt der höheren Vernunft das ewige Gesetz, in Bezug auf welches es keine Unordnung ohne Todsünde geben kann. Also kann in der höheren Vernunft als solcher keine lässliche Sünde sein.
Einwand 2: Ferner, da die Vernunft ein überlegendes Vermögen ist, kann es keinen Akt der Vernunft ohne Überlegung geben. Nun ist jede ungeordnete Regung in Dingen, die Gott betreffen, wenn sie überlegt ist, eine Todsünde. Also ist lässliche Sünde niemals in der höheren Vernunft als solcher.
Einwand 3: Ferner geschieht es manchmal, dass eine Sünde, die uns unversehens überkommt, eine lässliche Sünde ist. Nun ist eine überlegte Sünde eine Todsünde, dadurch dass die Vernunft beim Überlegen Zuflucht zu einem höheren Gut nimmt, gegen das handelnd der Mensch schwerer sündigt; so wie wenn die Vernunft beim Überlegen über einen ungeordneten vergnüglichen Akt erwägt, dass er gegen das Gesetz Gottes ist, sie schwerer sündigt, indem sie zustimmt, als wenn sie nur erwägen würde, dass er gegen die moralische Tugend ist. Aber die höhere Vernunft kann zu keinem höheren Gerichtshof Zuflucht nehmen als zu ihrem eigenen Objekt. Wenn daher eine Regung, die uns unversehens überkommt, keine Todsünde ist, wird auch die nachfolgende Überlegung sie nicht zu einer Todsünde machen; was offensichtlich falsch ist. Also kann in der höheren Vernunft als solcher keine lässliche Sünde sein.
Dagegen spricht, dass eine plötzliche Regung des Unglaubens eine lässliche Sünde ist. Aber sie gehört zur höheren Vernunft als solcher. Also kann eine lässliche Sünde in der höheren Vernunft als solcher sein.
Ich antworte darauf, Die höhere Vernunft betrachtet ihr eigenes Objekt anders als die Objekte der niederen Vermögen, die von der höheren Vernunft gelenkt werden. Denn sie betrachtet die Objekte der niederen Vermögen nicht, außer insofern sie das ewige Gesetz über sie befragt, und so betrachtet sie sie nicht außer auf dem Wege der Überlegung. Nun ist die überlegte Zustimmung zu dem, was in seiner Gattung eine Todsünde ist, selbst eine Todsünde; und folglich sündigt die höhere Vernunft immer tödlich, wenn die Akte der niederen Vermögen, denen sie zustimmt, Todsünden sind.
In Bezug auf ihr eigenes Objekt hat sie einen zweifachen Akt, nämlich einfache „Intuition“ und „Überlegung“, in Bezug auf welche sie wiederum das ewige Gesetz über ihr eigenes Objekt befragt. Aber in Bezug auf die einfache Intuition kann sie eine ungeordnete Regung über göttliche Dinge haben, wie wenn ein Mensch eine plötzliche Regung des Unglaubens erleidet. Und obwohl Unglaube in seiner Gattung eine Todsünde ist, ist doch eine plötzliche Regung des Unglaubens eine lässliche Sünde, weil es keine Todsünde gibt, wenn sie nicht gegen das Gesetz Gottes ist. Nun ist es möglich, dass sich einer der Glaubensartikel der Vernunft plötzlich unter einem anderen Aspekt darstellt, bevor das ewige Gesetz, d. h. das Gesetz Gottes, in der Sache befragt wird oder befragt werden kann; wie zum Beispiel, wenn ein Mensch plötzlich die Auferstehung der Toten als natürlich unmöglich auffasst und sie verwirft, sobald er sie so aufgefasst hat, bevor er Zeit hatte zu überlegen und zu erwägen, dass dies unserem Glauben in Übereinstimmung mit dem göttlichen Gesetz vorgelegt wird. Wenn jedoch die Regung des Unglaubens nach dieser Überlegung verbleibt, ist es eine Todsünde. Daher kann die höhere Vernunft bei plötzlichen Regungen in Bezug auf ihr eigentliches Objekt lässlich sündigen, selbst wenn es in seiner Gattung eine Todsünde ist; oder sie kann tödlich sündigen, indem sie eine überlegte Zustimmung gibt; aber in Dingen, die zu den niederen Vermögen gehören, sündigt sie immer tödlich in Dingen, die in ihrer Gattung Todsünden sind, aber nicht in jenen, die in ihrer Gattung lässliche Sünden sind.
Antwort auf Einwand 1: Eine Sünde, die gegen das ewige Gesetz ist, mag, obwohl sie in ihrer Gattung tödlich ist, dennoch lässlich sein, aufgrund der Unvollkommenheit einer plötzlichen Handlung, wie dargelegt.
Antwort auf Einwand 2: In Dingen des Handelns gehört die einfache Intuition der Prinzipien, von denen die Überlegung ausgeht, ebenso zur Vernunft wie der Akt der Überlegung: so wie es in spekulativen Dingen zur Vernunft gehört, sowohl Schlüsse zu ziehen als auch Sätze zu bilden: folglich kann auch die Vernunft eine plötzliche Regung haben.
Antwort auf Einwand 3: Ein und dasselbe Ding kann Gegenstand verschiedener Betrachtungen sein, von denen eine höher ist als die andere; so kann die Existenz Gottes betrachtet werden, entweder als durch die menschliche Vernunft erkennbar möglich, oder als uns durch göttliche Offenbarung überliefert, was eine höhere Betrachtung ist. Und daher, obwohl das Objekt der höheren Vernunft seiner Natur nach etwas Erhabenes ist, ist es doch auf eine noch höhere Betrachtung reduzierbar: und auf diese Weise wird das, was in der plötzlichen Regung keine Todsünde war, zu einer Todsünde kraft der Überlegung, die es in das Licht einer höheren Betrachtung brachte, wie oben erklärt wurde.