I-II, q. 74 a. 4
Ob in der Sinnlichkeit Todsünde sein kann?
Quaestio 74 · Vom Subjekt der Sünde
Einwand 1: Es scheint, dass Todsünde in der Sinnlichkeit sein kann. Denn ein Akt wird durch sein Objekt unterschieden. Nun ist es möglich, eine Todsünde bezüglich der Objekte der Sinnlichkeit zu begehen, z. B. bezüglich fleischlicher Vergnügungen. Also kann der Akt der Sinnlichkeit eine Todsünde sein, so dass Todsünde in der Sinnlichkeit gefunden werden kann.
Einwand 2: Ferner steht die Todsünde im Gegensatz zur Tugend. Aber Tugend kann in der Sinnlichkeit sein; denn Mäßigung und Tapferkeit sind Tugenden der vernunftlosen Teile, wie der Philosoph feststellt (Ethic. iii, 10). Da es also den Gegensätzen natürlich ist, sich auf dasselbe Subjekt zu beziehen, kann die Sinnlichkeit das Subjekt der Todsünde sein.
Einwand 3: Ferner ist die lässliche Sünde eine Disposition zur Todsünde. Nun sind Disposition und Gewohnheit im selben Subjekt. Da also die lässliche Sünde in der Sinnlichkeit sein kann, wie oben dargelegt (Artikel [3], ad 3), kann auch die Todsünde dort sein.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (Retract. i, 23): „Die ungeordnete Regung der Begierlichkeit, welche die Sünde der Sinnlichkeit ist, kann sogar in denen sein, die im Stand der Gnade sind“, in denen jedoch keine Todsünde zu finden ist. Also ist die ungeordnete Regung der Sinnlichkeit keine Todsünde.
Ich antworte darauf, So wie eine Unordnung, die das Prinzip des körperlichen Lebens zerstört, den Tod des Körpers verursacht, so verursacht auch eine Unordnung, die das Prinzip des geistlichen Lebens zerstört, nämlich das letzte Ziel, den geistlichen Tod, welcher die Todsünde ist, wie oben dargelegt (Frage [72], Artikel [5]). Nun kommt es allein der Vernunft zu, und nicht der Sinnlichkeit, etwas auf das Ziel hinzuordnen: und Unordnung in Bezug auf das Ziel kann nur zu dem Vermögen gehören, dessen Funktion es ist, andere auf das Ziel hinzuordnen. Daher kann die Todsünde nicht in der Sinnlichkeit sein, sondern nur in der Vernunft.
Antwort auf Einwand 1: Der Akt der Sinnlichkeit kann zu einer Todsünde beitragen: doch die Tatsache, dass es eine Todsünde ist, rührt nicht daher, dass es ein Akt der Sinnlichkeit ist, sondern dass es ein Akt der Vernunft ist, der die Hinordnung auf das Ziel zukommt. Folglich wird die Todsünde nicht der Sinnlichkeit, sondern der Vernunft zugerechnet.
Antwort auf Einwand 2: Ein Akt der Tugend wird nicht nur dadurch vollendet, dass er ein Akt der Sinnlichkeit ist, sondern noch mehr durch die Tatsache, dass er ein Akt der Vernunft und des Willens ist, deren Funktion es ist zu wählen: denn der Akt der moralischen Tugend ist nicht ohne die Ausübung der Wahl: weshalb der Akt der moralischen Tugend, der das Begehrungsvermögen vervollkommnet, immer von einem Akt der Klugheit begleitet wird, der das vernünftige Vermögen vervollkommnet; und dasselbe gilt für die Todsünde, wie dargelegt (ad 1).
Antwort auf Einwand 3: Eine Disposition kann auf dreifache Weise zu dem in Beziehung stehen, wozu sie disponiert: denn manchmal ist es dasselbe Ding und ist im selben Subjekt; so ist angehendes Wissen eine Disposition zu vollkommenem Wissen: manchmal ist es im selben Subjekt, aber nicht dasselbe Ding; so ist Hitze eine Disposition zur Form des Feuers: manchmal ist es weder dasselbe Ding noch im selben Subjekt, wie bei jenen Dingen, die einander so untergeordnet sind, dass wir durch das eine zum anderen gelangen können, z. B. ist die Güte der Einbildungskraft eine Disposition zum Wissen, das im Intellekt ist. Auf diese Weise kann die lässliche Sünde, die in der Sinnlichkeit ist, eine Disposition zur Todsünde sein, die in der Vernunft ist.