I-II, q. 74 a. 8
Ob die Zustimmung zum Wohlgefallen eine Todsünde ist?
Quaestio 74 · Vom Subjekt der Sünde
Einwand 1: Es scheint, dass die Zustimmung zum Wohlgefallen keine Todsünde ist, denn die Zustimmung zum Wohlgefallen gehört zur niederen Vernunft, die nicht die ewigen Typen, d. h. das ewige Gesetz, betrachtet und sich folglich nicht von ihnen abwendet. Nun besteht jede Todsünde in der Abwendung, gemäß Augustinus' Definition der Todsünde, die oben zitiert wurde (Frage [71], Artikel [6]). Also ist die Zustimmung zum Wohlgefallen keine Todsünde.
Einwand 2: Ferner ist die Zustimmung zu einer Sache nicht böse, es sei denn, die Sache, der zugestimmt wird, ist böse. Nun ist „die Ursache dafür, dass etwas so beschaffen ist, noch mehr so“, oder zumindest nicht weniger. Folglich kann die Sache, der ein Mensch zustimmt, kein geringeres Übel sein als seine Zustimmung. Aber Wohlgefallen ohne Tat ist keine Todsünde, sondern nur eine lässliche Sünde. Also ist auch die Zustimmung zum Wohlgefallen keine Todsünde.
Einwand 3: Ferner unterscheiden sich Wohlgefallen in Güte und Bosheit gemäß dem Unterschied der Taten, wie der Philosoph feststellt (Ethic. x, 3,5). Nun ist der innere Gedanke eine Sache, und die äußere Tat, z. B. Unzucht, ist eine andere. Daher unterscheidet sich das Wohlgefallen, das auf den Akt des inneren Gedankens folgt, in Güte und Bosheit vom Vergnügen der Unzucht, so sehr wie der innere Gedanke sich von der äußeren Tat unterscheidet; und folglich gibt es einen gleichen Unterschied der Zustimmung auf beiden Seiten. Aber der innere Gedanke ist keine Todsünde, noch ist es die Zustimmung zu diesem Gedanken: und daher ist es auch nicht die Zustimmung zum Wohlgefallen.
Einwand 4: Ferner ist der äußere Akt der Unzucht oder des Ehebruchs eine Todsünde, nicht aufgrund des Wohlgefallens, da dieses auch im ehelichen Akt gefunden wird, sondern aufgrund einer Unordnung im Akt selbst. Nun stimmt derjenige, der dem Wohlgefallen zustimmt, aus diesem Grund nicht der Unordnung des Aktes zu. Daher scheint er nicht tödlich zu sündigen.
Einwand 5: Ferner ist die Sünde des Mordes schwerwiegender als einfache Unzucht. Nun ist es keine Todsünde, dem Wohlgefallen zuzustimmen, das aus dem Gedanken an Mord resultiert. Viel weniger ist es daher eine Todsünde, dem Wohlgefallen zuzustimmen, das aus dem Gedanken an Unzucht resultiert.
Einwand 6: Ferner wird das Vaterunser jeden Tag zur Vergebung lässlicher Sünden gebetet, wie Augustinus versichert (Enchiridion lxxviii). Nun lehrt Augustinus, dass die Zustimmung zum Wohlgefallen mittels des Vaterunsers vertrieben werden kann: denn er sagt (De Trin. xii, 12), dass „diese Sünde viel weniger schwerwiegend ist, als wenn beschlossen wird, sie durch die Tat zu erfüllen: weshalb wir auch für solche Gedanken um Vergebung bitten sollten, und wir sollten uns an die Brust schlagen und sagen: ‚Vergib uns unsere Schuld.‘“ Also ist die Zustimmung zum Wohlgefallen eine lässliche Sünde.
Dagegen spricht, dass Augustinus nach wenigen Worten hinzufügt: „Der Mensch wird gänzlich verloren sein, wenn ihm nicht durch die Gnade des Mittlers jene Dinge vergeben werden, die als bloße Sünden der Gedanken erachtet werden, da er ohne den Willen, sie zu tun, dennoch begehrt, sie zu genießen.“ Aber kein Mensch geht verloren außer durch Todsünde. Also ist die Zustimmung zum Wohlgefallen eine Todsünde.
Ich antworte darauf, Es gab verschiedene Meinungen zu diesem Punkt, denn einige haben behauptet, dass die Zustimmung zum Wohlgefallen keine Todsünde sei, sondern nur eine lässliche Sünde, während andere behauptet haben, sie sei eine Todsünde, und diese Meinung ist allgemeiner und wahrscheinlicher. Denn wir müssen beachten, dass jedes Wohlgefallen aus irgendeiner Handlung resultiert, wie in Ethic. x, 4 dargelegt, und ferner, dass jedes Wohlgefallen mit zwei Dingen verglichen werden kann, nämlich mit der Operation, aus der es resultiert, und mit dem Objekt, an dem eine Person Wohlgefallen findet. Nun geschieht es, dass eine Handlung, genau wie ein Ding, ein Objekt des Wohlgefallens ist, weil die Handlung selbst als ein Gut und ein Ziel betrachtet werden kann, in dem die Person, die sich daran erfreut, ruht. Manchmal ist die Handlung selbst, die im Wohlgefallen resultiert, das Objekt des Wohlgefallens, insofern das Begehrungsvermögen, dem es zukommt, an irgendetwas Wohlgefallen zu finden, auf die Handlung selbst als ein Gut gerichtet wird: zum Beispiel, wenn ein Mensch denkt und sich an seinem Gedanken erfreut, insofern sein Gedanke ihm gefällt; während zu anderen Zeiten das Wohlgefallen, das auf eine Handlung, z. B. einen Gedanken, folgt, eine andere Handlung zum Objekt hat, als das Objekt seines Gedankens; und dann geht sein Gedanke aus der Neigung des Begehrens hervor, nicht eigentlich zum Gedanken, sondern zu der gedachten Handlung. Demgemäß kann ein Mensch, der an Unzucht denkt, an zweierlei Dingen Wohlgefallen finden: erstens am Gedanken selbst, zweitens an der gedachten Unzucht. Nun resultiert das Wohlgefallen am Gedanken selbst aus der Neigung des Begehrens zum Gedanken; und der Gedanke selbst ist an sich keine Todsünde; manchmal ist er tatsächlich nur eine lässliche Sünde, wie wenn ein Mensch zwecklos an so etwas denkt; und manchmal ist er überhaupt keine Sünde, wie wenn ein Mensch einen Zweck dabei hat, daran zu denken; zum Beispiel mag er darüber predigen oder disputieren wollen. Folglich ist eine solche Zuneigung oder ein solches Wohlgefallen in Bezug auf den Gedanken an Unzucht kraft seiner Gattung keine Todsünde, sondern manchmal eine lässliche Sünde und manchmal überhaupt keine Sünde: weshalb es auch keine Todsünde ist, einem solchen Gedanken zuzustimmen. In diesem Sinne ist die erste Meinung wahr.
Aber dass ein Mensch beim Denken an Unzucht Vergnügen an dem gedachten Akt findet, rührt daher, dass sein Begehren zu diesem Akt geneigt ist. Weshalb die Tatsache, dass ein Mensch einem solchen Wohlgefallen zustimmt, auf nichts Geringeres hinausläuft als auf eine Zustimmung zur Neigung seines Begehrens zur Unzucht: denn kein Mensch findet Vergnügen außer an dem, was in Übereinstimmung mit seinem Begehren ist. Nun ist es eine Todsünde, wenn ein Mensch vorsätzlich wählt, dass sein Begehren dem gleichförmig sei, was an sich eine Todsünde ist. Weshalb eine solche Zustimmung zum Wohlgefallen an einer Todsünde selbst eine Todsünde ist, wie die zweite Meinung behauptet.
Antwort auf Einwand 1: Zustimmung zum Wohlgefallen kann nicht nur in der niederen Vernunft sein, sondern auch in der höheren Vernunft, wie oben dargelegt (Artikel [7]). Nichtsdestoweniger kann sich die niedere Vernunft von den ewigen Typen abwenden, denn obwohl sie nicht auf sie bedacht ist, um gemäß ihnen zu regeln, was der höheren Vernunft eigen ist, so ist sie doch auf sie bedacht, um gemäß ihnen geregelt zu werden: und indem sie sich in diesem Sinne von ihnen abwendet, kann sie tödlich sündigen; da sogar die Akte der niederen Vermögen und der äußeren Glieder Todsünden sein können, insofern die Lenkung der höheren Vernunft dabei versagt, sie gemäß den ewigen Typen zu lenken.
Antwort auf Einwand 2: Zustimmung zu einer Sünde, die in ihrer Gattung lässlich ist, ist selbst eine lässliche Sünde, und dementsprechend kann man schließen, dass die Zustimmung, an einem nutzlosen Gedanken über Unzucht Vergnügen zu finden, eine lässliche Sünde ist. Aber Wohlgefallen am Akt der Unzucht selbst ist in seiner Gattung eine Todsünde: und dass es eine lässliche Sünde ist, bevor die Zustimmung gegeben wird, ist akzidentell, nämlich aufgrund der Unvollkommenheit des Aktes: welche Unvollkommenheit aufhört, wenn die vorsätzliche Zustimmung gegeben wurde, so dass es daher seine vollkommene Natur hat und eine Todsünde ist.
Antwort auf Einwand 3: Dieses Argument betrachtet das Wohlgefallen, das den Gedanken zum Objekt hat.
Antwort auf Einwand 4: Das Wohlgefallen, das einen äußeren Akt zum Objekt hat, kann nicht ohne Gefallen am äußeren Akt als solchem sein, selbst wenn kein Entschluss besteht, ihn durch die Tat zu erfüllen, aufgrund des Verbots einer höheren Autorität: weshalb der Akt ungeordnet ist und folglich auch das Wohlgefallen ungeordnet sein wird.
Antwort auf Einwand 5: Die Zustimmung zum Wohlgefallen, das aus dem Gefallen an einem gedachten Mordakt resultiert, ist ebenfalls eine Todsünde: aber nicht die Zustimmung zum Wohlgefallen, das aus dem Gefallen am Gedanken an Mord resultiert.
Antwort auf Einwand 6: Das Vaterunser soll gebetet werden, damit wir nicht nur vor lässlicher Sünde, sondern auch vor Todsünde bewahrt werden.