I-II, q. 74 a. 5
Ob in der Vernunft Sünde sein kann?
Quaestio 74 · Vom Subjekt der Sünde
Einwand 1: Es scheint, dass in der Vernunft keine Sünde sein kann. Denn die Sünde eines jeden Vermögens ist ein Mangel desselben. Aber der Fehler der Vernunft ist keine Sünde, im Gegenteil, er entschuldigt die Sünde: denn ein Mensch ist aufgrund von Unwissenheit von der Sünde entschuldigt. Also kann in der Vernunft keine Sünde sein.
Einwand 2: Ferner ist das primäre Objekt der Sünde der Wille, wie oben dargelegt (Artikel [1]). Nun geht die Vernunft dem Willen voraus, da sie ihn lenkt. Also kann in der Vernunft keine Sünde sein.
Einwand 3: Ferner kann es keine Sünde geben außer über Dinge, die unter unserer Kontrolle stehen. Nun gehören Vollkommenheit und Mangel der Vernunft nicht zu den Dingen, die unter unserer Kontrolle stehen: da von Natur aus einige geistig beschränkt und einige scharfsinnig sind. Also ist keine Sünde in der Vernunft.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Trin. xii, 12), dass Sünde in der niederen und in der höheren Vernunft ist.
Ich antworte darauf, Die Sünde eines jeden Vermögens ist ein Akt dieses Vermögens, wie wir klar gezeigt haben (Artikel [1],2,3). Nun hat die Vernunft einen zweifachen Akt: einer ist ihr eigentümlicher Akt in Bezug auf ihr eigentümliches Objekt, und dies ist der Akt der Erkenntnis der Wahrheit; der andere ist der Akt der Vernunft, insofern sie die anderen Vermögen lenkt. Nun kann auf beide Weisen Sünde in der Vernunft sein. Erstens, insofern sie in der Erkenntnis der Wahrheit irrt, welcher Irrtum der Vernunft als Sünde zugerechnet wird, wenn sie in Unwissenheit oder Irrtum über das ist, was sie wissen kann und soll: zweitens, wenn sie entweder die ungeordneten Regungen der niederen Vermögen befiehlt oder es vorsätzlich unterlässt, sie zu zügeln.
Antwort auf Einwand 1: Dieses Argument betrachtet den Mangel im eigentümlichen Akt der Vernunft in Bezug auf ihr eigentümliches Objekt, und zwar hinsichtlich des Falles, wenn es ein Mangel an Wissen über etwas ist, das man unfähig ist zu wissen: denn dann ist dieser Mangel der Vernunft keine Sünde und entschuldigt von der Sünde, wie es offensichtlich ist in Bezug auf die Handlungen von Wahnsinnigen. Wenn jedoch der Mangel der Vernunft etwas betrifft, das ein Mensch wissen kann und soll, ist er nicht gänzlich von der Sünde entschuldigt, und der Mangel wird ihm als Sünde zugerechnet. Der Mangel, der nur zum Akt der Lenkung der anderen Vermögen gehört, wird der Vernunft immer als Sünde zugerechnet, weil sie diesen Mangel immer mittels ihres eigentümlichen Aktes beheben kann.
Antwort auf Einwand 2: Wie oben dargelegt (Frage [17], Artikel [1]), als wir von den Akten des Willens und der Vernunft handelten, bewegt der Wille die Vernunft und geht ihr voraus auf eine Weise, und die Vernunft bewegt den Willen und geht ihm voraus auf eine andere Weise: so dass sowohl die Bewegung des Willens vernünftig genannt werden kann als auch der Akt der Vernunft freiwillig. Demgemäß wird Sünde in der Vernunft gefunden, entweder dadurch, dass es ein freiwilliger Mangel der Vernunft ist, oder dadurch, dass die Vernunft das Prinzip des Willensaktes ist.
Die Antwort auf den dritten Einwand ist aus dem Gesagten ersichtlich (ad 1).