I-II, q. 74 a. 2
Ob der Wille allein Subjekt der Sünde ist?
Quaestio 74 · Vom Subjekt der Sünde
Einwand 1: Es scheint, dass der Wille allein Subjekt der Sünde ist. Denn Augustinus sagt (De Duabus Anim. x, 10), dass „niemand sündigt außer durch den Willen“. Nun ist das Subjekt der Sünde das Vermögen, durch das wir sündigen. Also ist der Wille allein das Subjekt der Sünde.
Einwand 2: Ferner ist die Sünde ein Übel, das der Vernunft widerspricht. Nun sind Gut und Böse, die zur Vernunft gehören, Gegenstand des Willens allein. Also ist der Wille allein das Subjekt der Sünde.
Einwand 3: Ferner ist jede Sünde ein freiwilliger Akt, denn wie Augustinus feststellt (De Lib. Arb. iii, 18) [*Vgl. De Vera Relig. xiv.], „ist es so wahr, dass jede Sünde freiwillig ist, dass sie, wenn sie nicht freiwillig wäre, überhaupt keine Sünde wäre“. Nun sind die Akte der anderen Vermögen nicht freiwillig, außer insofern diese Vermögen vom Willen bewegt werden; dies genügt jedoch nicht, damit sie Subjekt der Sünde sind, denn dann wären sogar die äußeren Glieder des Körpers, die vom Willen bewegt werden, ein Subjekt der Sünde; was offensichtlich unwahr ist. Also ist der Wille allein das Subjekt der Sünde.
Dagegen spricht, dass Sünde das Gegenteil von Tugend ist: und Gegensätze beziehen sich auf ein und dasselbe Ding. Aber die anderen Vermögen der Seele, außer dem Willen, sind Subjekt von Tugenden, wie oben dargelegt (Frage [56]). Also ist der Wille nicht das einzige Subjekt der Sünde.
Ich antworte darauf, Wie oben gezeigt wurde (Artikel [1]), ist alles, was Prinzip eines freiwilligen Aktes ist, ein Subjekt der Sünde. Nun sind freiwillige Akte nicht nur jene, die vom Willen hervorgebracht werden (eliciti), sondern auch jene, die vom Willen befohlen werden (imperati), wie wir oben (Frage [6], Artikel [4]) bei der Behandlung der Freiwilligkeit dargelegt haben. Daher kann nicht nur der Wille ein Subjekt der Sünde sein, sondern auch all jene Vermögen, die durch den Willen zu ihren Akten bewegt oder von ihren Akten zurückgehalten werden können; und ebendiese Vermögen sind die Subjekte guter und böser moralischer Gewohnheiten (habitus), da Akt und Gewohnheit zum selben Subjekt gehören.
Antwort auf Einwand 1: Wir sündigen nicht außer durch den Willen als erstem Beweger; aber wir sündigen durch die anderen Vermögen, insofern sie vom Willen bewegt werden.
Antwort auf Einwand 2: Gut und Böse gehören zum Willen als seine eigentlichen Objekte; aber die anderen Vermögen haben gewisse bestimmte Güter und Übel, aufgrund derer sie Subjekt von Tugend, Laster und Sünde sein können, insofern sie an Wille und Vernunft teilhaben.
Antwort auf Einwand 3: Die Glieder des Körpers sind nicht Prinzipien, sondern lediglich Werkzeuge des Handelns: weshalb sie mit der Seele, die sie bewegt, verglichen werden wie ein Sklave, der bewegt wird, aber keinen anderen bewegt. Andererseits werden die inneren Begehrungsvermögen mit der Vernunft verglichen wie freie Handelnde, weil sie sowohl handeln als auch behandelt werden, wie in Polit. i, 3 deutlich gemacht wird. Überdies sind die Akte der äußeren Glieder Handlungen, die auf äußere Materie übergehen, wie man an dem Schlag sieht, der bei der Sünde des Mordes zugefügt wird. Folglich gibt es keinen Vergleich.