I-II, q. 74 a. 6
Ob die Sünde des verweilenden Wohlgefallens in der Vernunft ist?
Quaestio 74 · Vom Subjekt der Sünde
Einwand 1: Es scheint, dass die Sünde des verweilenden Wohlgefallens (delectatio morosa) nicht in der Vernunft ist. Denn Wohlgefallen bezeichnet eine Regung des Begehrungsvermögens, wie oben dargelegt (Frage [31], Artikel [1]). Aber das Begehrungsvermögen ist verschieden von der Vernunft, welche ein Erkenntnisvermögen ist. Also ist das verweilende Wohlgefallen nicht in der Vernunft.
Einwand 2: Ferner zeigt das Objekt an, zu welchem Vermögen ein Akt gehört, da das Vermögen durch den Akt auf sein Objekt gerichtet wird. Nun ist ein verweilendes Wohlgefallen manchmal über sinnliche Güter und nicht über die Güter der Vernunft. Also ist die Sünde des verweilenden Wohlgefallens nicht in der Vernunft.
Einwand 3: Ferner wird ein Ding verweilend [*Vom Lateinischen 'mora'---Verzögerung] genannt, weil es eine Zeitspanne in Anspruch nimmt. Aber die Zeitspanne ist kein Grund, warum ein Akt zu einem bestimmten Vermögen gehören sollte. Also gehört das verweilende Wohlgefallen nicht zur Vernunft.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Trin. xii, 12): „Wenn die Zustimmung zu einem sinnlichen Wohlgefallen nicht weiter geht als bis zum bloßen Gedanken an das Vergnügen, so erachte ich dies als so, als ob die Frau allein von der verbotenen Frucht gegessen hätte.“ Nun bezeichnet „die Frau“ die niedere Vernunft, wie er selbst erklärt (De Trin. xii, 12). Also ist die Sünde des verweilenden Wohlgefallens in der Vernunft.
Ich antworte darauf, Wie dargelegt (Artikel [5]), kann Sünde in der Vernunft sein, nicht nur in Bezug auf den eigentümlichen Akt der Vernunft, sondern manchmal in Bezug auf ihre Lenkung menschlicher Handlungen. Nun ist es offensichtlich, dass die Vernunft nicht nur äußere Akte lenkt, sondern auch innere Leidenschaften. Folglich wird gesagt, dass Sünde in der Vernunft ist, wenn die Vernunft bei der Lenkung der inneren Leidenschaften versagt, ebenso wie wenn sie bei der Lenkung äußerer Handlungen versagt. Nun versagt sie auf zwei Weisen bei der Lenkung innerer Leidenschaften: erstens, wenn sie unerlaubte Leidenschaften befiehlt; zum Beispiel, wenn ein Mensch sich vorsätzlich zu einer Regung des Zorns oder der Lust anstachelt: zweitens, wenn sie es unterlässt, die unerlaubte Regung einer Leidenschaft zu zügeln; zum Beispiel, wenn ein Mensch, nachdem er vorsätzlich erwogen hat, dass eine aufsteigende Regung der Leidenschaft ungeordnet ist, dennoch fortfährt, bei ihr zu verweilen [immoratur], und es unterlässt, sie zu vertreiben. Und in diesem Sinne wird gesagt, dass die Sünde des verweilenden Wohlgefallens in der Vernunft ist.
Antwort auf Einwand 1: Wohlgefallen ist zwar im Begehrungsvermögen als seinem nächsten Prinzip; aber es ist in der Vernunft als seinem ersten Beweger, in Übereinstimmung mit dem, was oben dargelegt wurde (Artikel [1]), nämlich dass Handlungen, die nicht auf äußere Materie übergehen, in ihren Prinzipien subjektiert sind.
Antwort auf Einwand 2: Die Vernunft hat ihren eigentümlichen hervorgebrachten (eliciti) Akt über ihr eigentümliches Objekt; aber sie übt die Lenkung aller Objekte jener niederen Vermögen aus, die von der Vernunft gelenkt werden können: und dementsprechend fällt auch das Wohlgefallen an sinnlichen Objekten unter die Lenkung der Vernunft.
Antwort auf Einwand 3: Wohlgefallen wird verweilend (morosa) genannt, nicht aufgrund einer Zeitverzögerung, sondern weil die Vernunft beim Überlegen darauf verweilt [immoratur] und es unterlässt, es zu vertreiben, indem sie „vorsätzlich festhält und wälzt, was hätte verworfen werden sollen, sobald es den Geist berührte“, wie Augustinus sagt (De Trin. xii, 12).