I-II, q. 74 a. 1
Ob der Wille Subjekt der Sünde ist?
Quaestio 74 · Vom Subjekt der Sünde
Einwand 1: Es scheint, dass der Wille nicht Subjekt der Sünde sein kann. Denn Dionysius sagt (Div. Nom. iv), dass „das Böse außerhalb des Willens und der Absicht liegt“. Die Sünde aber hat den Charakter des Bösen. Also kann die Sünde nicht im Willen sein.
Einwand 2: Ferner ist der Wille entweder auf das Gute oder auf das scheinbar Gute gerichtet. Dass der Wille nun das Gute will, ist keine Sünde; dass er aber das will, was gut scheint, aber nicht wahrhaft gut ist, deutet eher auf einen Mangel im Erkenntnisvermögen hin als im Willen. Daher ist die Sünde in keiner Weise im Willen.
Einwand 3: Ferner kann dasselbe Ding nicht zugleich Subjekt und Wirkursache der Sünde sein, denn „Wirkursache und Stoffursache fallen nicht zusammen“ (Phys. 2, text. 70). Nun ist der Wille die Wirkursache der Sünde, da die erste Ursache des Sündigens der Wille ist, wie Augustinus feststellt (De Duabus Anim. x, 10,11). Also ist er nicht das Subjekt der Sünde.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (Retract. i, 9): „Durch den Willen sündigen wir, und durch ihn leben wir gerecht.“
Ich antworte darauf, Sünde ist ein Akt, wie oben dargelegt (Frage [71], Artikel [1],6). Nun gehen einige Akte auf eine äußere Materie über, z. B. „schneiden“ und „brennen“: und solche Akte haben als ihre Materie und ihr Subjekt das Ding, auf welches die Handlung übergeht; so stellt der Philosoph fest (Phys. iii, text. 18), dass „Bewegung der Akt des Bewegten ist, verursacht durch das Bewegende“. Andererseits gibt es Akte, die nicht auf eine äußere Materie übergehen, sondern im Handelnden verbleiben, z. B. „begehren“ und „erkennen“: und solcher Art sind alle moralischen Akte, seien sie tugendhaft oder sündhaft. Folglich muss das eigentliche Subjekt der Sünde notwendigerweise das Vermögen sein, welches das Prinzip des Aktes ist. Da es nun den moralischen Akten eigen ist, dass sie freiwillig sind, wie oben dargelegt (Frage [1], Artikel [1]; Frage [18], Artikel [6]), folgt daraus, dass der Wille, welcher das Prinzip der freiwilligen Akte ist – sowohl der guten als auch der bösen Akte oder Sünden –, das Prinzip der Sünden ist. Daher folgt, dass die Sünde im Willen als ihrem Subjekt ist.
Antwort auf Einwand 1: Man sagt, das Böse sei außerhalb des Willens, weil der Wille nicht unter dem Aspekt des Bösen dazu neigt. Da aber manches Böse ein scheinbares Gut ist, begehrt der Wille bisweilen ein Übel, und in diesem Sinne ist es im Willen.
Antwort auf Einwand 2: Wäre der Mangel im Erkenntnisvermögen in keiner Weise dem Willen unterworfen, so gäbe es keine Sünde, weder im Willen noch im Erkenntnisvermögen, wie im Falle derer, deren Unwissenheit unüberwindlich ist. Es bleibt also dabei, dass, wenn im Erkenntnisvermögen ein Mangel besteht, der dem Willen unterworfen ist, dieser Mangel ebenfalls als Sünde erachtet wird.
Antwort auf Einwand 3: Dieses Argument gilt für jene Wirkursachen, deren Handlungen auf äußere Materie übergehen und die sich nicht selbst bewegen, sondern andere Dinge bewegen; das Gegenteil davon ist beim Willen zu beobachten; daher beweist das Argument nichts.