I-II, q. 73 a. 10
Ob die Vorzüglichkeit der sündigenden Person die Sünde erschwert?
Quaestio 73 · Vom Vergleich der einen Sünde mit der anderen
Einwand 1: Es scheint, dass die Vorzüglichkeit der sündigenden Person die Sünde nicht erschwert. Denn der Mensch wird hauptsächlich dadurch groß, dass er Gott anhängt, gemäß Sir 25,13: „Wie groß ist der, der Weisheit und Erkenntnis findet! aber es ist keiner über ihm, der den Herrn fürchtet.“ Nun wird eine Sünde einem Menschen umso weniger angerechnet, je mehr er Gott anhängt: denn es steht geschrieben (2 Chr 30,18.19): „Der Herr, der gütig ist, wird allen gnädig sein, die mit ihrem ganzen Herzen den Herrn, den Gott ihrer Väter, suchen; und wird es ihnen nicht anrechnen, dass sie nicht geheiligt sind.“ Daher wird eine Sünde nicht durch die Vorzüglichkeit der sündigenden Person erschwert.
Einwand 2: Ferner ist „bei Gott kein Ansehen der Person“ (Röm 2,11). Daher bestraft Er einen Menschen nicht mehr als einen anderen für ein und dieselbe Sünde. Daher wird eine Sünde nicht durch die Vorzüglichkeit der sündigenden Person erschwert.
Einwand 3: Ferner sollte niemand aus dem Guten Nachteil ziehen. Aber das würde er, wenn seine Handlung aufgrund seiner Güte tadelnswerter wäre. Daher wird eine Sünde nicht aufgrund der Vorzüglichkeit der sündigenden Person erschwert.
Dagegen spricht, dass Isidor sagt (De Summo Bono ii, 18): „Eine Sünde wird als umso schwerwiegender erachtet, als der Sünder für eine vorzüglichere Person gehalten wird.“
Ich antworte darauf, Sünde ist zweifach. Es gibt eine Sünde, die uns aufgrund der Schwäche der menschlichen Natur unversehens überkommt: und derartige Sünden sind einem, der tugendhafter ist, weniger anzurechnen, weil er weniger nachlässig darin ist, jene Sünden zu hemmen, denen die menschliche Schwäche uns dennoch nicht gänzlich entkommen lässt. Aber es gibt andere Sünden, die aus Überlegung hervorgehen: und diese Sünden werden dem Menschen umso mehr angerechnet, je vorzüglicher er ist. Vier Gründe können hierfür angeführt werden. Erstens, weil eine vorzüglichere Person, z.B. eine, die in Wissen und Tugend hervorragt, der Sünde leichter widerstehen kann; daher sagte unser Herr (Lk 12,47), dass der „Knecht, der den Willen seines Herrn kannte ... und ihn nicht tat ... mit vielen Schlägen geschlagen werden wird.“ Zweitens aufgrund von Undankbarkeit, weil jedes Gut, in dem ein Mensch hervorragt, ein Geschenk Gottes ist, Dem gegenüber der Mensch undankbar ist, wenn er sündigt: und in dieser Hinsicht erschwert jede Vorzüglichkeit, selbst in zeitlichen Gütern, eine Sünde, gemäß Weish 6,7: „Die Mächtigen werden mächtig gepeinigt werden.“ Drittens aufgrund dessen, dass der sündige Akt besonders unvereinbar mit der Vorzüglichkeit der sündigenden Person ist: zum Beispiel, wenn ein Fürst die Gerechtigkeit verletzen würde, wo er doch als Hüter der Gerechtigkeit eingesetzt ist, oder wenn ein Priester ein Unzüchtiger wäre, wo er doch das Gelübde der Keuschheit abgelegt hat. Viertens aufgrund des Beispiels oder Ärgernisses; weil, wie Gregor sagt (Pastor. i, 2): „Die Sünde wird viel skandalöser, wenn der Sünder für seine Stellung geehrt wird“: und die Sünden der Großen sind viel bekannter, und die Menschen pflegen sie mit mehr Empörung zu ertragen.
Antwort auf Einwand 1: Die zitierte Passage spielt auf jene Dinge an, die nachlässig getan werden, wenn wir durch menschliche Schwäche unversehens überkommen werden.
Antwort auf Einwand 2: Gott sieht die Person nicht an, wenn er die Großen strenger bestraft, weil ihre Vorzüglichkeit zur Schwere ihrer Sünde beiträgt, wie dargelegt.
Antwort auf Einwand 3: Der Mensch, der in irgendetwas hervorragt, zieht Nachteil nicht aus dem Gut, das er hat, sondern aus seinem Missbrauch desselben.