I-II, q. 19 a. 7
Ob die Güte des Willens in Bezug auf die Mittel von der Absicht des Ziels abhängt?
Quaestio 19 · Von der Güte und Bosheit des inneren Aktes des Willens
Einwand 1: Es scheint, dass die Güte des Willens nicht von der Absicht des Ziels abhängt. Denn es wurde oben dargelegt (Artikel [2]), dass die Güte des Willens allein vom Objekt abhängt. Aber in Bezug auf die Mittel ist das Objekt des Willens eine Sache und das beabsichtigte Ziel eine andere. Daher hängt in solchen Dingen die Güte des Willens nicht von der Absicht des Ziels ab.
Einwand 2: Ferner gehört es zu einem guten Willen, Gottes Gebot halten zu wollen. Aber dies kann auf ein böses Ziel bezogen werden, zum Beispiel auf Ruhmsucht oder Habsucht, indem man Gott gehorchen will um zeitlichen Gewinns willen. Daher hängt die Güte des Willens nicht von der Absicht des Ziels ab.
Einwand 3: Ferner, so wie Gut und Böse den Willen diversifizieren, so diversifizieren sie auch das Ziel. Aber die Schlechtigkeit des Willens hängt nicht von der Schlechtigkeit des beabsichtigten Ziels ab; da ein Mensch, der stehlen will, um Almosen zu geben, einen bösen Willen hat, obwohl er ein gutes Ziel beabsichtigt. Daher hängt auch die Güte des Willens nicht von der Güte des beabsichtigten Ziels ab.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (Confess. ix, 3), dass Gott die Absicht belohnt. Aber Gott belohnt eine Sache, weil sie gut ist. Daher hängt die Güte des Willens von der Absicht des Ziels ab.
Ich antworte darauf, Die Absicht kann in zweifacher Beziehung zum Willensakt stehen; erstens als ihm vorausgehend, zweitens als ihm folgend [*Leonina: 'begleitend']. Die Absicht geht dem Willensakt ursächlich voraus, wenn wir etwas wollen, weil wir ein bestimmtes Ziel beabsichtigen. Und dann wird die Hinordnung auf das Ziel als der Grund der Güte des Gewollten betrachtet: zum Beispiel, wenn ein Mensch um Gottes willen fasten will; weil der Akt des Fastens spezifisch gut ist durch die bloße Tatsache, dass er um Gottes willen getan wird. Weshalb, da die Güte des Willens von der Güte des Gewollten abhängt, wie oben dargelegt (Artikel [1], 2), sie notwendigerweise von der Absicht des Ziels abhängen muss.
Andererseits folgt die Absicht dem Willensakt, wenn sie einem vorausgehenden Willensakt hinzugefügt wird; zum Beispiel kann ein Mensch wollen, etwas zu tun, und es danach auf Gott beziehen. Und dann hängt die Güte des vorherigen Willensaktes nicht von der nachfolgenden Absicht ab, außer insofern jener Akt mit der nachfolgenden Absicht wiederholt wird.
Antwort auf Einwand 1: Wenn die Absicht die Ursache des Willensaktes ist, wird die Hinordnung auf das Ziel als der Grund der Güte des Objekts betrachtet, wie oben dargelegt.
Antwort auf Einwand 2: Der Willensakt kann nicht gut genannt werden, wenn eine böse Absicht die Ursache des Wollens ist. Denn wenn ein Mensch ein Almosen um der Ruhmsucht willen geben will, will er das, was an sich gut ist, unter einer Art von Übel; und daher ist es, wie von ihm gewollt, böse. Weshalb sein Wille böse ist. Wenn jedoch die Absicht dem Willensakt nachfolgt, dann kann letzterer gut sein: und die Absicht verdirbt nicht jenen Willensakt, der vorausging, sondern jenen, der wiederholt wird.
Antwort auf Einwand 3: Wie wir bereits dargelegt haben (Artikel [6], zu 1), „resultiert das Böse aus jedem einzelnen Defekt, das Gute aber aus der ganzen und vollständigen Ursache“. Daher, ob der Wille auf das tendiert, was an sich böse ist, selbst unter der Gestalt des Guten; oder auf das Gute unter der Gestalt des Bösen, er wird in beiden Fällen böse sein. Aber damit der Wille gut ist, muss er auf das Gute unter der Gestalt des Guten tendieren; mit anderen Worten, er muss das Gute um des Guten willen wollen.