I-II, q. 19 a. 2
Ob die Güte des Willens allein vom Objekt abhängt?
Quaestio 19 · Von der Güte und Bosheit des inneren Aktes des Willens
Einwand 1: Es scheint, dass die Güte des Willens nicht allein vom Objekt abhängt. Denn das Ziel hat eine engere Beziehung zum Willen als zu irgendeiner anderen Kraft. Aber die Akte der anderen Kräfte beziehen ihre Güte nicht nur vom Objekt, sondern auch vom Ziel, wie wir oben gezeigt haben (Frage [18], Artikel [4]). Daher bezieht auch der Akt des Willens seine Güte nicht nur vom Objekt, sondern auch vom Ziel.
Einwand 2: Ferner leitet sich die Güte einer Handlung nicht nur vom Objekt ab, sondern auch von den Umständen, wie oben dargelegt (Frage [18], Artikel [3]). Aber gemäß der Verschiedenheit der Umstände kann es eine Verschiedenheit an Güte und Schlechtigkeit im Willensakt geben: zum Beispiel, wenn ein Mensch will, wann er soll, wo er soll, so viel er soll und wie er soll, oder wenn er will, wie er nicht soll. Daher hängt die Güte des Willens nicht nur vom Objekt ab, sondern auch von den Umständen.
Einwand 3: Ferner entschuldigt Unkenntnis der Umstände die Schlechtigkeit des Willens, wie oben dargelegt (Frage [6], Artikel [8]). Dies wäre aber nicht so, wenn die Güte oder Schlechtigkeit des Willens nicht von den Umständen abhinge. Daher hängen Güte und Schlechtigkeit des Willens von den Umständen ab und nicht nur vom Objekt.
Dagegen spricht, dass eine Handlung ihre Spezies nicht von den Umständen als solchen erhält, wie oben dargelegt (Frage [18], Artikel [10], zu 2). Aber Gut und Böse sind spezifische Unterschiede des Willensaktes, wie oben dargelegt (Artikel [1]). Daher hängen die Güte und Schlechtigkeit des Willens nicht von den Umständen ab, sondern allein vom Objekt.
Ich antworte darauf, In jeder Gattung ist ein Ding umso einfacher, je erster es ist, und aus desto weniger Prinzipien besteht es: so sind die ersten Körper einfach. Daher ist zu beachten, dass die ersten Dinge in jeder Gattung auf gewisse Weise einfach sind und aus einem einzigen Prinzip bestehen. Nun wird das Prinzip der Güte und Schlechtigkeit menschlicher Handlungen vom Willensakt genommen. Folglich hängen die Güte und Schlechtigkeit des Willensaktes von einer einzigen Sache ab; während die Güte und Schlechtigkeit anderer Akte von mehreren Dingen abhängen können.
Jene eine Sache nun, die das Prinzip in jeder Gattung ist, ist nicht etwas Akzidentelles zu dieser Gattung, sondern etwas ihr Wesentliches: weil alles Akzidentelle auf etwas Wesentliches zurückgeführt wird als auf sein Prinzip. Daher hängt die Güte des Willensaktes allein von jener einen Sache ab, die aus sich heraus Güte im Akt bewirkt; und diese eine Sache ist das Objekt, und nicht die Umstände, die gleichsam Akzidenzien des Aktes sind.
Antwort auf Einwand 1: Das Ziel ist das Objekt des Willens, nicht aber der anderen Kräfte. Daher unterscheidet sich in Bezug auf den Willensakt die vom Objekt abgeleitete Güte nicht von jener, die vom Ziel abgeleitet wird, wie sie sich in den Akten der anderen Kräfte unterscheiden; außer vielleicht akzidentell, insofern ein Ziel von einem anderen abhängt und ein Willensakt von einem anderen.
Antwort auf Einwand 2: Vorausgesetzt, dass der Willensakt auf ein Gut fixiert ist, können keine Umstände diesen Akt schlecht machen. Wenn folglich gesagt wird, dass ein Mensch ein Gut will, wann er nicht soll oder wo er nicht soll, kann dies auf zwei Arten verstanden werden. Erstens so, dass dieser Umstand auf das Gewollte bezogen wird. Und so ist der Willensakt nicht auf etwas Gutes fixiert: denn zu wollen, etwas zu tun, wann es nicht getan werden soll, heißt nicht, etwas Gutes zu wollen. Zweitens so, dass der Umstand auf den Akt des Wollens bezogen wird. Und so ist es unmöglich, etwas Gutes zu wollen, wann man nicht soll, weil man immer das Gute wollen soll: außer vielleicht akzidentell, insofern ein Mensch dadurch, dass er ein bestimmtes Gut will, daran gehindert wird, zur gleichen Zeit ein anderes Gut zu wollen, das er zu jener Zeit wollen sollte. Und dann resultiert das Böse nicht daraus, dass er jenes bestimmte Gut will, sondern daraus, dass er das andere nicht will. Dasselbe gilt für die anderen Umstände.
Antwort auf Einwand 3: Unkenntnis der Umstände entschuldigt die Schlechtigkeit des Willens, insofern der Umstand das Gewollte betrifft: das heißt, insofern ein Mensch die Umstände des Aktes, den er will, nicht kennt.