I-II, q. 19 a. 10
Ob es für den menschlichen Willen notwendig ist, um gut zu sein, mit dem göttlichen Willen übereinzustimmen, was das Gewollte betrifft?
Quaestio 19 · Von der Güte und Bosheit des inneren Aktes des Willens
Einwand 1: Es scheint, dass der menschliche Wille nicht immer mit dem göttlichen Willen übereinstimmen muss, was das Gewollte betrifft. Denn wir können nicht wollen, was wir nicht wissen: da das erfasste Gute das Objekt des Willens ist. Aber in vielen Dingen wissen wir nicht, was Gott will. Daher kann der menschliche Wille nicht mit dem göttlichen Willen übereinstimmen, was das Gewollte betrifft.
Einwand 2: Ferner will Gott den Menschen verdammen, den Er in Todsünde sterben sieht. Wenn daher der Mensch verpflichtet wäre, seinen Willen mit dem göttlichen Willen im Punkt des Gewollten in Übereinstimmung zu bringen, würde folgen, dass ein Mensch verpflichtet ist, seine eigene Verdammnis zu wollen. Was unzulässig ist.
Einwand 3: Ferner ist niemand verpflichtet, das zu wollen, was gegen die kindliche Pietät ist. Aber wenn der Mensch wollen würde, was Gott will, wäre dies manchmal gegen die kindliche Pietät: zum Beispiel, wenn Gott den Tod eines Vaters will: wenn sein Sohn dies auch wollen würde, wäre es gegen die kindliche Pietät. Daher ist der Mensch nicht verpflichtet, seinen Willen mit dem göttlichen Willen in Übereinstimmung zu bringen, was das Gewollte betrifft.
Dagegen spricht: (1) Zu Ps 32,1, „Den Aufrichtigen ziemt Lobpreis“, sagt eine Glosse: „Jener Mensch hat ein aufrichtiges Herz, der will, was Gott will.“ Aber jeder ist verpflichtet, ein aufrichtiges Herz zu haben. Daher ist jeder verpflichtet zu wollen, was Gott will.
(2) Überdies nimmt der Wille seine Form vom Objekt, wie jeder Akt. Wenn daher der Mensch verpflichtet ist, seinen Willen mit dem göttlichen Willen in Übereinstimmung zu bringen, folgt daraus, dass er verpflichtet ist, ihn in Übereinstimmung zu bringen, was das Gewollte betrifft.
(3) Überdies entsteht ein Gegensatz der Willen daraus, dass Menschen verschiedene Dinge wollen. Aber wer einen Willen im Gegensatz zum göttlichen Willen hat, hat einen bösen Willen. Daher hat jeder, der seinen Willen nicht mit dem göttlichen Willen in Übereinstimmung bringt, was das Gewollte betrifft, einen bösen Willen.
Ich antworte darauf, Wie aus dem oben Gesagten ersichtlich ist (Artikel [3], 5), tendiert der Wille zu seinem Objekt, so wie es von der Vernunft vorgestellt wird. Nun kann eine Sache von der Vernunft auf verschiedene Weisen betrachtet werden, so dass sie von einem Gesichtspunkt aus gut erscheint und von einem anderen Gesichtspunkt aus nicht gut. Und daher, wenn der Wille eines Menschen will, dass eine Sache sei, insofern sie gut zu sein scheint, ist sein Wille gut: und der Wille eines anderen Menschen, der will, dass jene Sache nicht sei, insofern sie böse erscheint, ist auch gut. So hat ein Richter einen guten Willen, indem er will, dass ein Dieb zu Tode gebracht wird, weil dies gerecht ist: während der Wille eines anderen – z.B. der Frau oder des Sohnes des Diebes, der wünscht, dass er nicht zu Tode gebracht wird, insofern das Töten ein natürliches Übel ist, auch gut ist.
Da nun der Wille der Erfassung der Vernunft oder des Intellekts folgt; je universaler der Aspekt des erfassten Guten ist, desto universaler ist das Gute, zu dem der Wille tendiert. Dies ist im oben gegebenen Beispiel ersichtlich: weil der Richter Sorge für das Gemeinwohl trägt, welches Gerechtigkeit ist, und daher wünscht er den Tod des Diebes, welcher den Aspekt des Guten in Bezug auf den allgemeinen Stand hat; wohingegen die Frau des Diebes das Private zu betrachten hat, das Wohl der Familie, und von diesem Gesichtspunkt aus wünscht sie, dass ihr Ehemann, der Dieb, nicht zu Tode gebracht wird. Nun ist das Gute des ganzen Universums das, was von Gott erfasst wird, der der Schöpfer und Regierer aller Dinge ist: daher, was immer Er will, will Er unter dem Aspekt des Gemeinwohls; dies ist Seine eigene Güte, welche das Gute des ganzen Universums ist. Andererseits ist die Erfassung eines Geschöpfes, gemäß seiner Natur, von irgendeinem partikularen Gut, das jener Natur proportioniert ist. Nun kann es geschehen, dass eine Sache unter einem partikularen Aspekt gut ist und doch nicht gut unter einem universalen Aspekt, oder umgekehrt, wie oben dargelegt. Und daher kommt es, dass ein gewisser Wille gut ist, indem er etwas unter einem partikularen Aspekt betrachtet will, welche Sache Gott nicht will, unter einem universalen Aspekt, und umgekehrt. Und daher kommt es auch, dass verschiedene Willen verschiedener Menschen in Bezug auf entgegengesetzte Dinge gut sein können, insofern sie unter verschiedenen Aspekten wünschen, dass eine bestimmte Sache sei oder nicht sei.
Aber der Wille eines Menschen ist nicht recht, indem er ein partikulares Gut will, es sei denn, er beziehe es auf das Gemeinwohl als ein Ziel: da sogar das natürliche Begehren jedes Teils auf das Gemeinwohl des Ganzen hingeordnet ist. Nun ist es das Ziel, das den formalen Grund, sozusagen, des Wollens von allem liefert, was auf das Ziel gerichtet ist. Folglich muss ein Mensch, um irgendein partikulares Gut mit einem rechten Willen zu wollen, jenes partikulare Gut materiell wollen, und das göttliche und universale Gute formal. Daher ist der menschliche Wille verpflichtet, mit dem göttlichen Willen übereinzustimmen, was das betrifft, was formal gewollt wird, denn er ist verpflichtet, das göttliche und universale Gute zu wollen; aber nicht, was das betrifft, was materiell gewollt wird, aus dem oben genannten Grund.
Gleichzeitig stimmt der menschliche Wille in beiden Hinsichten in einem gewissen Grad mit dem göttlichen überein. Denn insofern er mit dem göttlichen Willen im allgemeinen Aspekt des Gewollten übereinstimmt, stimmt er mit ihm im Punkt des letzten Ziels überein. Während er, insofern er nicht mit dem göttlichen Willen im materiell Gewollten übereinstimmt, mit jenem Willen übereinstimmt, der als Wirkursache betrachtet wird; da die der Natur folgende eigene Neigung oder die der partikularen Erfassung irgendeiner bestimmten Sache folgende Neigung einem Ding von Gott als seiner Wirkursache zukommt. Daher ist es üblich zu sagen, dass der Wille eines Menschen in dieser Hinsicht mit dem göttlichen Willen übereinstimmt, weil er will, was Gott wünscht, dass er will.
Es gibt noch eine andere Art der Übereinstimmung in Bezug auf die Formalursache, die darin besteht, dass der Mensch etwas aus Liebe will, wie Gott es will. Und diese Übereinstimmung wird auch auf die formale Übereinstimmung zurückgeführt, das heißt in Bezug auf das letzte Ziel, welches das eigentliche Objekt der Liebe ist.
Antwort auf Einwand 1: Wir können auf allgemeine Weise wissen, was Gott will. Denn wir wissen, dass, was immer Gott will, Er unter dem Aspekt des Guten will. Folglich hat jeder, der eine Sache unter irgendeinem Aspekt des Guten will, einen Willen, der mit dem göttlichen Willen übereinstimmt, was den Grund des Gewollten betrifft. Aber wir wissen nicht, was Gott im Besonderen will: und in dieser Hinsicht sind wir nicht verpflichtet, unseren Willen mit dem göttlichen Willen in Übereinstimmung zu bringen.
Aber im Zustand der Herrlichkeit wird jeder in jedem Ding, das er will, die Beziehung jenes Dinges zu dem sehen, was Gott in jener besonderen Angelegenheit will. Folglich wird er seinen Willen mit Gott in allen Dingen nicht nur formal, sondern auch materiell in Übereinstimmung bringen.
Antwort auf Einwand 2: Gott will nicht die Verdammnis eines Menschen, präzise als Verdammnis betrachtet, noch den Tod eines Menschen, präzise als Tod betrachtet, weil „Er will, dass alle Menschen gerettet werden“ (1 Tim 2,4); sondern Er will solche Dinge unter dem Aspekt der Gerechtigkeit. Weshalb es in Bezug auf solche Dinge für den Menschen genügt, die Aufrechterhaltung von Gottes Gerechtigkeit und der natürlichen Ordnung zu wollen.
Weshalb die Antwort auf den dritten Einwand offensichtlich ist.
Zum ersten Argument, das im gegenteiligen Sinne vorgebracht wurde, sollte gesagt werden, dass ein Mensch, der seinen Willen mit Gottes Willen im Aspekt des Grundes des Gewollten in Übereinstimmung bringt, mehr das will, was Gott will, als der Mensch, der seinen Willen mit Gottes Willen im Punkt der Sache selbst, die gewollt wird, in Übereinstimmung bringt; weil der Wille mehr zum Ziel tendiert als zu dem, was wegen des Ziels ist.
Zum zweiten muss geantwortet werden, dass die Spezies und Form eines Aktes eher vom formal betrachteten Objekt genommen werden als vom materiell betrachteten Objekt.
Zum dritten muss gesagt werden, dass es keinen Gegensatz der Willen gibt, wenn mehrere Leute verschiedene Dinge begehren, aber nicht unter demselben Aspekt: aber es gibt einen Gegensatz der Willen, wenn unter ein und demselben Aspekt ein Mensch eine Sache will, die ein anderer nicht will. Aber davon ist hier keine Rede.