I-II, q. 114 a. 3
Ob der Mensch in der Gnade das ewige Leben von Rechts wegen (de condigno) verdienen kann?
Quaestio 114 · Vom Verdienst
Einwand 1: Es scheint, dass ein Mensch in der Gnade das ewige Leben nicht von Rechts wegen (de condigno) verdienen kann, denn der Apostel sagt (Röm 8,18): „Die Leiden dieser Zeit sind nicht wert [condignae], verglichen zu werden mit der künftigen Herrlichkeit, die an uns geoffenbart werden soll.“ Aber von allen verdienstvollen Werken scheinen die Leiden der Heiligen die verdienstvollsten zu sein. Daher sind keine Werke der Menschen verdienstvoll für das ewige Leben im Sinne der Würdigkeit (de condigno).
Einwand 2: Ferner sagt eine Glosse zu Röm 6,23 („Die Gnade Gottes, das ewige Leben“): „Er hätte wahrheitsgemäß sagen können: ‚Der Lohn der Gerechtigkeit, das ewige Leben‘; aber er zog es vor zu sagen: ‚Die Gnade Gottes, das ewige Leben‘, damit wir wissen, dass Gott uns aus seiner eigenen Barmherzigkeit und nicht durch unsere Verdienste zum ewigen Leben führt.“ Wenn nun jemand etwas von Rechts wegen verdient, empfängt er es nicht aus Barmherzigkeit, sondern aus Verdienst. Daher scheint es, dass ein Mensch mit Gnade das ewige Leben nicht von Rechts wegen verdienen kann.
Einwand 3: Ferner scheint ein Verdienst, das dem Lohn gleichkommt, ein würdiges (condignum) zu sein. Nun kann kein Akt des gegenwärtigen Lebens dem ewigen Leben gleichkommen, das unser Wissen und unser Begehren übersteigt und zudem die Liebe oder Caritas des Pilgers übertrifft, so wie es die Natur übersteigt. Daher kann ein Mensch mit Gnade das ewige Leben nicht von Rechts wegen verdienen.
Dagegen spricht, dass das, was gemäß einem gerechten Urteil gewährt wird, ein würdiger Lohn zu sein scheint. Aber das ewige Leben wird von Gott gemäß dem Urteil der Gerechtigkeit gewährt, nach 2 Tim 4,8: „Im Übrigen ist mir die Krone der Gerechtigkeit hinterlegt, die mir der Herr, der gerechte Richter, an jenem Tag geben wird.“ Daher verdient der Mensch das ewige Leben von Rechts wegen.
Ich antworte darauf, dass das verdienstvolle Werk des Menschen auf zwei Arten betrachtet werden kann: erstens, wie es aus dem freien Willen hervorgeht; zweitens, wie es aus der Gnade des Heiligen Geistes hervorgeht. Wenn es hinsichtlich der Substanz des Werkes betrachtet wird und insofern es aus dem freien Willen entspringt, kann es keine Würdigkeit (condignitas) geben wegen der sehr großen Ungleichheit. Aber es gibt eine Angemessenheit (congruitas) aufgrund einer Gleichheit der Proportion: denn es scheint angemessen, dass Gott, wenn ein Mensch tut, was er kann, ihn gemäß der Vorzüglichkeit seiner Macht belohnt.
Wenn wir jedoch von einem verdienstvollen Werk sprechen, insofern es aus der Gnade des Heiligen Geistes hervorgeht, der uns zum ewigen Leben bewegt, so ist es verdienstvoll für das ewige Leben von Rechts wegen (de condigno). Denn so hängt der Wert seines Verdienstes von der Kraft des Heiligen Geistes ab, der uns zum ewigen Leben bewegt, gemäß Joh 4,14: „Es wird in ihm zu einer Quelle von Wasser werden, das ins ewige Leben sprudelt.“ Und der Wert des Werkes hängt von der Würde der Gnade ab, durch die ein Mensch, teilhaftig gemacht der göttlichen Natur, als Sohn Gottes angenommen wird, dem das Erbe nach dem Recht der Annahme zusteht, gemäß Röm 8,17: „Wenn aber Kinder, dann auch Erben.“
Antwort auf Einwand 1: Der Apostel spricht von der Substanz dieser Leiden.
Antwort auf Einwand 2: Dieser Ausspruch ist von der ersten Ursache unseres Erreichens des ewigen Lebens zu verstehen, nämlich Gottes Barmherzigkeit. Unser Verdienst aber ist eine nachgeordnete Ursache.
Antwort auf Einwand 3: Die Gnade des Heiligen Geistes, die wir gegenwärtig haben, ist zwar der Herrlichkeit im Akt ungleich, aber sie ist ihr der Kraft nach (virtuell) gleich, wie der Samen eines Baumes, in dem der ganze Baum der Kraft nach enthalten ist. Ebenso wohnt durch die Gnade der Heilige Geist im Menschen; und Er ist eine hinreichende Ursache des ewigen Lebens; daher wird er in 2 Kor 1,22 das „Pfand“ unseres Erbes genannt.