I-II, q. 113 a. 8
Ob die Eingießung der Gnade der Natur nach das Erste unter den für die Rechtfertigung des Gottlosen erforderlichen Dingen ist?
Quaestio 113 · Von den Wirkungen der Gnade
Einwand 1: Es scheint, dass die Eingießung der Gnade nicht das ist, was der Natur nach zuerst für die Rechtfertigung des Gottlosen erforderlich ist. Denn wir weichen vom Bösen, bevor wir uns dem Guten nähern, gemäß Ps 34,15: „Wende dich ab vom Bösen und tue Gutes.“ Nun betrifft die Vergebung der Sünden die Abkehr vom Bösen, und die Eingießung der Gnade betrifft die Hinkehr zum Guten. Daher ist die Vergebung der Sünde der Natur nach vor der Eingießung der Gnade.
Einwand 2: Ferner geht die Disposition der Natur nach der Form voraus, zu der sie disponiert. Nun ist die Bewegung des freien Willens eine Disposition für den Empfang der Gnade. Deshalb geht sie der Natur nach der Eingießung der Gnade voraus.
Einwand 3: Ferner hindert die Sünde die Seele daran, frei zu Gott zu streben. Nun muss ein Hindernis für die Bewegung entfernt werden, bevor die Bewegung stattfindet. Daher sind die Vergebung der Sünde und die Bewegung des freien Willens in Bezug auf die Sünde der Natur nach vor der Eingießung der Gnade.
Dagegen spricht, dass die Ursache der Natur nach vor ihrer Wirkung ist. Nun ist die Eingießung der Gnade die Ursache von allem, was für die Rechtfertigung des Gottlosen erforderlich ist, wie oben dargelegt (Artikel [7]). Deshalb ist sie ihr der Natur nach voraus.
Ich antworte darauf, dass die vorgenannten vier Dinge, die für die Rechtfertigung des Gottlosen erforderlich sind, in der Zeit gleichzeitig sind, da die Rechtfertigung des Gottlosen nicht sukzessive ist, wie oben dargelegt (Artikel [7]); aber in der Ordnung der Natur ist eines vor dem anderen; und in ihrer natürlichen Ordnung ist das erste die Eingießung der Gnade; das zweite die Bewegung des freien Willens zu Gott; das dritte die Bewegung des freien Willens in Bezug auf die Sünde; das vierte die Vergebung der Sünde.
Der Grund dafür ist, dass bei jeder Bewegung die Bewegung des Bewegers der Natur nach zuerst ist; die Disposition der Materie oder die Bewegung des Bewegten ist das Zweite; das Ziel oder der Terminus der Bewegung, in dem die Bewegung des Bewegers ruht, ist das Letzte. Nun ist die Bewegung Gottes, des Bewegers, die Eingießung der Gnade, wie oben dargelegt (Artikel [6]); die Bewegung oder Disposition des Bewegten ist die doppelte Bewegung des freien Willens; und der Terminus oder das Ziel der Bewegung ist die Vergebung der Sünde, wie oben dargelegt (Artikel [6]). Daher ist in ihrer natürlichen Ordnung das Erste bei der Rechtfertigung des Gottlosen die Eingießung der Gnade; das Zweite ist die Bewegung des freien Willens zu Gott; das Dritte ist die Bewegung des freien Willens in Bezug auf die Sünde, denn wer gerechtfertigt wird, verabscheut die Sünde, weil sie gegen Gott ist, und so geht die Bewegung des freien Willens zu Gott der Natur nach der Bewegung des freien Willens in Bezug auf die Sünde voraus, da sie ihre Ursache und ihr Grund ist; das Vierte und Letzte ist die Vergebung der Sünde, auf die diese Umwandlung als auf ein Ziel hingeordnet ist, wie oben dargelegt (Artikel [1],6).
Antwort auf Einwand 1: Das Weichen von einem Terminus und die Annäherung an einen anderen können auf zwei Arten betrachtet werden: erstens auf Seiten des bewegten Dinges, und so geht das Weichen von einem Terminus der Natur nach der Annäherung an einen Terminus voraus, da im Subjekt der Bewegung das Gegenteil, das abgelegt wird, vor dem Gegenteil ist, das das bewegte Subjekt durch seine Bewegung erreicht. Aber auf Seiten des Handelnden ist es umgekehrt, da der Handelnde durch die in ihm präexistierende Form für die Entfernung der entgegengesetzten Form wirkt; wie die Sonne durch ihr Licht für die Entfernung der Dunkelheit wirkt, und daher ist auf Seiten der Sonne die Erleuchtung vor der Entfernung der Dunkelheit; aber auf Seiten der zu erleuchtenden Atmosphäre ist das Befreit-Werden von der Dunkelheit in der Ordnung der Natur vor dem Erleuchtet-Werden, obwohl beides in der Zeit gleichzeitig ist. Und da die Eingießung der Gnade und die Vergebung der Sünde Gott betreffen, Der rechtfertigt, ist daher in der Ordnung der Natur die Eingießung der Gnade vor der Befreiung von der Sünde. Aber wenn wir auf das schauen, was auf Seiten des gerechtfertigten Menschen ist, ist es umgekehrt, da in der Ordnung der Natur das Befreit-Werden von der Sünde vor dem Erlangen der rechtfertigenden Gnade ist. Oder man kann sagen, dass der Ausgangspunkt (terminus a quo) der Rechtfertigung die Sünde ist; und der Zielpunkt (terminus ad quem) die Gerechtigkeit; und dass die Gnade die Ursache der Vergebung der Sünde und des Erlangens der Gerechtigkeit ist.
Antwort auf Einwand 2: Die Disposition des Subjekts geht dem Empfang der Form in der Ordnung der Natur voraus; doch folgt sie der Handlung des Handelnden, durch den das Subjekt disponiert wird. Und daher geht die Bewegung des freien Willens dem Empfang der Gnade in der Ordnung der Natur voraus und folgt der Eingießung der Gnade.
Antwort auf Einwand 3: Wie der Philosoph sagt (Phys. ii, 9), ist bei Bewegungen der Seele die Bewegung zum spekulativen Prinzip oder zum praktischen Ziel das Allererste, aber bei äußeren Bewegungen geht die Entfernung des Hindernisses der Erreichung des Ziels voraus. Und da die Bewegung des freien Willens eine Bewegung der Seele ist, bewegt sie sich in der Ordnung der Natur zu Gott als zu ihrem Ziel, bevor sie das Hindernis der Sünde entfernt.