I-II, q. 113 a. 3
Ob zur Rechtfertigung des Gottlosen eine Bewegung des freien Willens erforderlich ist?
Quaestio 113 · Von den Wirkungen der Gnade
Einwand 1: Es scheint, dass keine Bewegung des freien Willens zur Rechtfertigung des Gottlosen erforderlich ist. Denn wir sehen, dass durch das Sakrament der Taufe Kinder und manchmal Erwachsene ohne eine Bewegung ihres freien Willens gerechtfertigt werden: daher sagt Augustinus (Confess. iv), dass, als einer seiner Freunde von Fieber ergriffen wurde, „er lange Zeit bewusstlos und in Todesschweiß lag, und als man an ihm verzweifelte, wurde er getauft, ohne dass er es wusste, und wurde wiedergeboren“; was durch die heiligmachende Gnade bewirkt wird. Nun beschränkt Gott seine Macht nicht auf die Sakramente. Daher kann er einen Menschen ohne die Sakramente und ohne irgendeine Bewegung des freien Willens rechtfertigen.
Einwand 2: Ferner hat ein Mensch im Schlaf nicht den Gebrauch der Vernunft, und ohne diesen kann es keine Bewegung des freien Willens geben. Aber Salomo empfing von Gott die Gabe der Weisheit im Schlaf, wie in 1 Kön 3 und 2 Chr 1 berichtet wird. Daher wird mit gleichem Recht die Gabe der heiligmachenden Gnade manchmal von Gott dem Menschen ohne die Bewegung seines freien Willens verliehen.
Einwand 3: Ferner wird die Gnade durch dieselbe Ursache bewahrt, die sie ins Dasein bringt, denn Augustinus sagt (Gen. ad lit. viii, 12), dass „der Mensch sich so zu Gott wenden soll, wie er immerfort von Ihm gerecht gemacht wird.“ Nun wird die Gnade im Menschen ohne eine Bewegung seines freien Willens bewahrt. Daher kann sie am Anfang ohne eine Bewegung des freien Willens eingegossen werden.
Dagegen spricht, was geschrieben steht (Joh 6,45): „Jeder, der vom Vater gehört und gelernt hat, kommt zu mir.“ Nun kann Lernen nicht ohne eine Bewegung des freien Willens geschehen, da der Lernende dem Lehrenden zustimmt. Daher kommt niemand durch rechtfertigende Gnade zum Vater ohne eine Bewegung des freien Willens.
Ich antworte darauf, dass die Rechtfertigung des Gottlosen dadurch bewirkt wird, dass Gott den Menschen zur Gerechtigkeit bewegt. Denn Er ist es, „der den Gottlosen rechtfertigt“, gemäß Röm 4,5. Nun bewegt Gott alles auf seine eigene Weise, so wie wir bei den natürlichen Dingen sehen, dass das Schwere und das Leichte aufgrund ihrer verschiedenen Naturen unterschiedlich bewegt werden. Daher bewegt Er den Menschen zur Gerechtigkeit gemäß der Bedingung seiner menschlichen Natur. Es ist aber die eigentümliche Natur des Menschen, einen freien Willen zu haben. Daher findet bei dem, der den Gebrauch der Vernunft hat, Gottes Bewegung zur Gerechtigkeit nicht ohne eine Bewegung des freien Willens statt; sondern Er gießt die Gabe der rechtfertigenden Gnade so ein, dass Er zugleich den freien Willen bewegt, die Gabe der Gnade anzunehmen, bei denen, die fähig sind, so bewegt zu werden.
Antwort auf Einwand 1: Kinder sind nicht fähig zur Bewegung ihres freien Willens; daher bewegt Gott sie allein durch die Eingießung in ihre Seelen zur Gerechtigkeit. Dies kann nun nicht ohne ein Sakrament geschehen; denn wie die Erbsünde, von der sie gerechtfertigt werden, nicht durch ihren eigenen Willen zu ihnen kommt, sondern durch fleischliche Zeugung, so wird ihnen auch die Gnade durch Christus durch geistliche Wiedergeburt gegeben. Und derselbe Grund gilt für Wahnsinnige und Idioten, die niemals den Gebrauch ihres freien Willens hatten. Aber im Falle eines Menschen, der den Gebrauch seines freien Willens hatte und ihn später entweder durch Krankheit oder Schlaf verloren hat, erlangt er die rechtfertigende Gnade nicht durch den äußeren Ritus der Taufe oder irgendeines anderen Sakraments, es sei denn, er hatte die Absicht, dieses Sakrament zu nutzen, und dies kann nur durch den Gebrauch seines freien Willens geschehen. Und auf diese Weise wurde jener wiedergeboren, von dem Augustinus spricht, weil er sowohl vorher als auch nachher der Taufe zustimmte.
Antwort auf Einwand 2: Salomo hat die Weisheit weder verdient noch empfangen, während er schlief; sondern es wurde ihm im Schlaf erklärt, dass ihm aufgrund seines früheren Verlangens Weisheit von Gott eingegossen würde. Daher wird in seiner Person gesagt (Weish 7,7): „Ich wünschte, und Verstand wurde mir gegeben.“
Oder man kann sagen, dass sein Schlaf kein natürlicher war, sondern der Schlaf der Prophetie, gemäß Num 12,6: „Wenn unter euch ein Prophet des Herrn ist, werde ich ihm in einer Vision erscheinen oder im Traum zu ihm reden.“ In solchen Fällen bleibt der Gebrauch des freien Willens bestehen.
Und doch muss beachtet werden, dass der Vergleich zwischen der Gabe der Weisheit und der Gabe der rechtfertigenden Gnade nicht stichhaltig ist. Denn die Gabe der rechtfertigenden Gnade ordnet einen Menschen besonders auf das Gute hin, welches das Objekt des Willens ist; und daher wird ein Mensch durch eine Bewegung des Willens, die eine Bewegung des freien Willens ist, dazu bewegt. Aber die Weisheit vervollkommnet den Intellekt, der dem Willen vorausgeht; daher kann der Intellekt ohne eine vollständige Bewegung des freien Willens mit der Gabe der Weisheit erleuchtet werden, so wie wir sehen, dass den Menschen im Schlaf Dinge offenbart werden, gemäß Hiob 33,15.16: „Wenn tiefer Schlaf auf die Menschen fällt und sie in ihren Betten schlafen, dann öffnet Er die Ohren der Menschen und unterweist sie lehrend in dem, was sie lernen sollen.“
Antwort auf Einwand 3: Bei der Eingießung der rechtfertigenden Gnade findet eine gewisse Umwandlung der menschlichen Seele statt, und daher ist eine eigene Bewegung der menschlichen Seele erforderlich, damit die Seele auf ihre eigene Weise bewegt wird. Aber die Bewahrung der Gnade geschieht ohne Umwandlung: Es ist keine Bewegung seitens der Seele erforderlich, sondern nur eine Fortsetzung des göttlichen Einflusses.