I-II, q. 113 a. 2
Ob zur Vergebung der Schuld, d.h. zur Rechtfertigung des Gottlosen, die Eingießung der Gnade erforderlich ist?
Quaestio 113 · Von den Wirkungen der Gnade
Einwand 1: Es scheint, dass zur Vergebung der Schuld, welche die Rechtfertigung des Gottlosen ist, keine Eingießung der Gnade erforderlich ist. Denn jemand kann von einem Gegenteil wegbewegt werden, ohne zum anderen geführt zu werden, wenn die Gegensätze nicht unmittelbar sind. Nun sind der Zustand der Schuld und der Zustand der Gnade keine unmittelbaren Gegensätze; denn es gibt den mittleren Zustand der Unschuld, in dem ein Mensch weder Gnade noch Schuld hat. Daher kann einem Menschen seine Schuld vergeben werden, ohne dass er in einen Zustand der Gnade gebracht wird.
Einwand 2: Ferner besteht die Vergebung der Schuld in der göttlichen Nicht-Zurechnung, gemäß Ps 32,2: „Wohl dem Menschen, dem der Herr die Sünde nicht zurechnet.“ Nun bringt die Eingießung der Gnade etwas in unsere Seele, wie oben dargelegt (Quaestio [110], Artikel [1]). Daher ist die Eingießung der Gnade für die Vergebung der Schuld nicht erforderlich.
Einwand 3: Ferner kann niemand zwei Gegensätzen zugleich unterworfen sein. Nun sind einige Sünden Gegensätze, wie Verschwendungssucht und Geiz. Daher ist jeder, der der Sünde der Verschwendungssucht unterworfen ist, nicht gleichzeitig der Sünde des Geizes unterworfen, doch kann es geschehen, dass er ihr bisher unterworfen war. Daher wird er, indem er mit dem Laster der Verschwendungssucht sündigt, von der Sünde des Geizes befreit. Und so wird eine Sünde ohne Gnade vergeben.
Dagegen spricht, was geschrieben steht (Röm 3,24): „Ohne Verdienst gerechtfertigt durch seine Gnade.“
Ich antworte darauf, dass der Mensch durch das Sündigen Gott beleidigt, wie oben dargelegt (Quaestio [71], Artikel [5]). Nun wird eine Beleidigung jedem nur dann vergeben, wenn die Seele des Beleidigers im Frieden mit dem Beleidigten ist. Daher wird uns die Sünde vergeben, wenn Gott mit uns im Frieden ist, und dieser Friede besteht in der Liebe, mit der Gott uns liebt. Nun ist Gottes Liebe, betrachtet von Seiten des göttlichen Aktes, ewig und unveränderlich; wohingegen sie in Bezug auf die Wirkung, die sie uns einprägt, manchmal unterbrochen wird, insofern wir manchmal dahinter zurückbleiben und ihrer erneut bedürfen. Nun ist die Wirkung der göttlichen Liebe in uns, die durch die Sünde weggenommen wird, die Gnade, durch die ein Mensch des ewigen Lebens würdig gemacht wird, von dem die Sünde ihn ausschließt. Daher könnten wir uns die Vergebung der Schuld ohne die Eingießung der Gnade nicht vorstellen.
Antwort auf Einwand 1: Es ist mehr erforderlich, damit ein Beleidigter eine Beleidigung verzeiht, als dafür, dass einer, der keine Beleidigung begangen hat, nicht gehasst wird. Denn es kann unter Menschen geschehen, dass ein Mensch einen anderen weder hasst noch liebt. Aber wenn der andere ihn beleidigt, dann kann die Vergebung der Beleidigung nur aus einem besonderen Wohlwollen entspringen. Nun wird gesagt, dass Gottes Wohlwollen dem Menschen durch das Geschenk der Gnade wiederhergestellt wird; und daher, obwohl ein Mensch vor dem Sündigen ohne Gnade und ohne Schuld sein mag, kann es doch, dass er nach dem Sündigen ohne Schuld ist, nur deshalb sein, weil er Gnade hat.
Antwort auf Einwand 2: Wie Gottes Liebe nicht bloß im Akt des göttlichen Willens besteht, sondern auch eine gewisse Wirkung der Gnade impliziert, wie oben dargelegt (Quaestio [110], Artikel [1]), so wird ebenso, wenn Gott einem Menschen die Sünde nicht zurechnet, eine gewisse Wirkung in dem impliziert, dem die Sünde nicht zugerechnet wird; denn es geht aus der göttlichen Liebe hervor, dass die Sünde einem Menschen von Gott nicht zugerechnet wird.
Antwort auf Einwand 3: Wie Augustinus sagt (De Nup. et Concup. i, 26), wenn das Aufhören zu sündigen dasselbe wäre wie keine Sünde zu haben, wäre es genug, wenn die Schrift uns so warnte: „‚Mein Sohn, hast du gesündigt? Tu es nicht mehr.‘ Nun ist dies nicht genug, sondern es wird hinzugefügt: ‚Sondern bitte auch für deine früheren Sünden, dass sie dir vergeben werden.‘“ Denn der Akt der Sünde vergeht, aber die Schuld bleibt, wie oben dargelegt (Quaestio [87], Artikel [6]). Wenn daher jemand von der Sünde eines Lasters zur Sünde eines entgegengesetzten Lasters übergeht, hört er auf, den Akt der früheren Sünde zu haben, aber er hört nicht auf, die Schuld zu haben, daher kann er die Schuld beider Sünden zugleich haben. Denn Sünden sind einander nicht entgegengesetzt hinsichtlich ihrer Abkehr von Gott, worin die Sünde ihre Schuld hat.