I-II, q. 109 a. 4
Ob der Mensch ohne Gnade und durch seine eigenen natürlichen Kräfte die Gebote des Gesetzes erfüllen kann?
Quaestio 109 · Von der Notwendigkeit der Gnade
Einwand 1: Es scheint, dass der Mensch ohne Gnade und durch seine eigenen natürlichen Kräfte die Gebote des Gesetzes erfüllen kann. Denn der Apostel sagt (Röm 2,14), dass „die Heiden, die das Gesetz nicht haben, von Natur aus das tun, was des Gesetzes ist.“ Nun kann ein Mensch das, was er von Natur aus tut, aus sich selbst ohne Gnade tun. Daher kann ein Mensch die Gebote des Gesetzes ohne Gnade erfüllen.
Einwand 2: Ferner sagt Hieronymus (Expos. Cathol. Fide [*Symboli Explanatio ad Damasum, unter den unechten Werken des Hl. Hieronymus: jetzt Pelagius zugeschrieben]), dass „jene mit dem Anathema belegt sind, die sagen, Gott habe dem Menschen Unmögliches auferlegt.“ Nun ist das, was ein Mensch nicht durch sich selbst erfüllen kann, für ihn unmöglich. Also kann ein Mensch alle Gebote aus sich selbst erfüllen.
Einwand 3: Ferner ist von allen Geboten des Gesetzes dies das größte: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen“ (Mt 22,37). Nun kann der Mensch mit seinen natürlichen Anlagen dieses Gebot erfüllen, indem er Gott über alles liebt, wie oben gesagt wurde (Artikel [3]). Also kann der Mensch alle Gebote des Gesetzes ohne Gnade erfüllen.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Haeres. lxxxviii), es sei Teil der pelagianischen Häresie, dass „sie glauben, der Mensch könne ohne Gnade alle göttlichen Gebote erfüllen.“
Ich antworte darauf, Es gibt zwei Weisen, die Gebote des Gesetzes zu erfüllen. Die erste betrifft die Substanz der Werke, wie wenn ein Mensch Werke der Gerechtigkeit, der Tapferkeit und anderer Tugenden tut. Und auf diese Weise konnte der Mensch im Zustand der vollkommenen Natur alle Gebote des Gesetzes erfüllen; andernfalls wäre er in jenem Zustand unfähig gewesen zu sündigen, da sündigen nichts anderes ist, als die göttlichen Gebote zu übertreten. Aber im Zustand der verdorbenen Natur kann der Mensch nicht alle göttlichen Gebote ohne heilende Gnade erfüllen. Zweitens können die Gebote des Gesetzes erfüllt werden, nicht bloß hinsichtlich der Substanz des Aktes, sondern auch hinsichtlich der Art und Weise des Handelns, d.h. dass sie aus Liebe (Caritas) getan werden. Und auf diese Weise kann der Mensch weder im Zustand der vollkommenen Natur noch im Zustand der verdorbenen Natur die Gebote des Gesetzes ohne Gnade erfüllen. Daher fügt Augustinus (De Corrupt. et Grat. ii), nachdem er festgestellt hat, dass „ohne Gnade die Menschen gar nichts Gutes tun können“, hinzu: „Nicht nur erkennen sie durch ihr Licht, was zu tun ist, sondern durch ihre Hilfe tun sie liebevoll, was sie erkennen.“ Darüber hinaus bedürfen sie in beiden Zuständen der Hilfe der göttlichen Bewegung, um die Gebote zu erfüllen, wie oben gesagt wurde (Artikel [2], 3).
Antwort auf Einwand 1: Wie Augustinus sagt (De Spir. et Lit. xxvii): „Lass dich nicht dadurch stören, dass er sagt, sie täten von Natur aus jene Dinge, die des Gesetzes sind; denn der Geist der Gnade wirkt dies, um in uns das Bild Gottes wiederherzustellen, nach dem wir von Natur aus gemacht wurden.“
Antwort auf Einwand 2: Was wir mit dem göttlichen Beistand tun können, ist uns nicht gänzlich unmöglich; gemäß dem Philosophen (Ethic. iii, 3): „Was wir durch unsere Freunde tun können, können wir in gewissem Sinne durch uns selbst tun.“ Daher gibt Hieronymus [*Symboli Explanatio ad Damasum, jetzt Pelagius zugeschrieben] zu, dass „unser Wille in solcher Weise frei ist, dass wir bekennen müssen, wir bedürfen dennoch der Hilfe Gottes.“
Antwort auf Einwand 3: Der Mensch kann mit seinen rein natürlichen Anlagen das Gebot der Gottesliebe nicht erfüllen, wie oben gesagt wurde (Artikel [3]).