I-II, q. 109 a. 10
Ob der Mensch, der die Gnade besitzt, die Hilfe der Gnade benötigt, um zu beharren?
Quaestio 109 · Von der Notwendigkeit der Gnade
Einwand 1: Es scheint, dass der Mensch, der die Gnade besitzt, keiner Hilfe bedarf, um zu beharren. Denn Beharrlichkeit ist etwas Geringeres als Tugend, so wie Enthaltsamkeit es ist, wie aus dem Philosophen (Ethic. vii, 7,9) klar ist. Da nun der Mensch durch die Gnade gerechtfertigt ist, bedarf er keiner weiteren Hilfe der Gnade, um die Tugenden zu haben. Viel weniger also bedarf er der Hilfe der Gnade, um Beharrlichkeit zu haben.
Einwand 2: Ferner werden alle Tugenden zugleich eingegossen. Aber Beharrlichkeit wird als eine Tugend angesehen. Daher scheint es, dass zusammen mit der Gnade die Beharrlichkeit zu den anderen eingegossenen Tugenden gegeben wird.
Einwand 3: Ferner, wie der Apostel sagt (Röm 5,20), wurde dem Menschen durch Christi Gabe mehr wiederhergestellt, als er durch Adams Sünde verloren hatte. Aber Adam empfing, was ihn befähigte zu beharren; und so bedarf der Mensch nicht der Gnade, um zu beharren.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Persev. ii): „Warum wird Beharrlichkeit von Gott erfleht, wenn sie nicht von Gott verliehen wird? Denn ist es nicht eine spöttische Bitte, das zu suchen, von dem wir wissen, dass Er es nicht gibt, und was in unserer Macht steht, ohne dass Er es gibt?“ Nun wird Beharrlichkeit selbst von jenen erfleht, die durch die Gnade geheiligt sind; und dies wird gesehen, wenn wir sagen „Geheiligt werde dein Name“, was Augustinus durch die Worte Cyprians bestätigt (De Correp. et Grat. xii). Also bedarf der Mensch, selbst wenn er die Gnade besitzt, der Beharrlichkeit, die ihm von Gott gegeben wird.
Ich antworte darauf, Beharrlichkeit wird auf dreifache Weise verstanden. Erstens, um einen Habitus des Geistes zu bezeichnen, wodurch ein Mensch standhaft bleibt, damit er nicht durch den Ansturm der Traurigkeit vom Tugendhaften wegbewegt werde. Und so verhält sich Beharrlichkeit zur Traurigkeit wie Enthaltsamkeit zu Begierde und Lust, wie der Philosoph sagt (Ethic. vii, 7). Zweitens kann Beharrlichkeit ein Habitus genannt werden, wodurch ein Mensch den Vorsatz hat, im Guten bis zum Ende zu beharren. Und auf diese beiden Weisen wird Beharrlichkeit zusammen mit der Gnade eingegossen, so wie Enthaltsamkeit und die anderen Tugenden. Drittens wird Beharrlichkeit das Verharren im Guten bis zum Ende des Lebens genannt. Und um diese Beharrlichkeit zu haben, bedarf der Mensch zwar keiner anderen habituellen Gnade, aber er bedarf des göttlichen Beistands, der ihn gegen die Angriffe der Leidenschaften leitet und behütet, wie aus dem vorhergehenden Artikel hervorgeht. Und daher muss jeder, nachdem er durch die Gnade gerechtfertigt wurde, immer noch Gott um die genannte Gabe der Beharrlichkeit anflehen, damit er bis zum Ende seines Lebens vor dem Bösen bewahrt werde. Denn vielen wird Gnade gegeben, denen das Beharren in der Gnade nicht gegeben wird.
Antwort auf Einwand 1: Dieser Einwand betrifft die erste Art der Beharrlichkeit, wie der zweite Einwand die zweite betrifft.
Daher ist die Lösung des zweiten Einwands klar.
Antwort auf Einwand 3: Wie Augustinus sagt (De Natura et Gratia xliii) [*Vgl. De Correp. et Grat. xii]: „Im ursprünglichen Zustand empfing der Mensch eine Gabe, wodurch er beharren konnte, aber zu beharren wurde ihm nicht gegeben. Aber nun, durch die Gnade Christi, empfangen viele sowohl die Gabe der Gnade, wodurch sie beharren können, als auch die weitere Gabe des Beharrens“, und so ist Christi Gabe größer als Adams Schuld. Dennoch war es für den Menschen leichter, mit der Gabe der Gnade im Zustand der Unschuld zu beharren, in dem das Fleisch nicht gegen den Geist rebellierte, als es jetzt ist. Denn die Wiederherstellung durch Christi Gnade, obwohl sie im Geist bereits begonnen ist, ist im Fleisch noch nicht vollendet, wie sie es im Himmel sein wird, wo der Mensch nicht bloß fähig sein wird zu beharren, sondern unfähig sein wird zu sündigen.