III, q. 82 a. 9
Ob es erlaubt ist, die Kommunion von häretischen, exkommunizierten oder sündigen Priestern zu empfangen und ihre Messe zu hören?
Quaestio 82 · Vom Spender dieses Sakraments
Einwand 1: Es scheint, dass man rechtmäßig die Kommunion von häretischen, exkommunizierten oder sogar sündigen Priestern empfangen und ihre Messe hören darf. Denn wie Augustinus sagt (Contra Petilian. 3), „sollten wir Gottes Sakramente nicht meiden, ob sie nun von einem guten Menschen oder von einem bösen gegeben werden“. Aber Priester, auch wenn sie sündig oder Häretiker oder exkommuniziert sind, vollziehen ein gültiges Sakrament. Daher scheint es, dass man nicht davon absehen sollte, die Kommunion aus ihren Händen zu empfangen oder ihre Messe zu hören.
Einwand 2: Ferner ist der wahre Leib Christi ein Abbild seines mystischen Leibes, wie oben gesagt wurde (Q. 67, Art. 2). Aber der wahre Leib Christi wird von den oben genannten Priestern konsekriert. Daher scheint es, dass jeder, der zu seinem mystischen Leib gehört, an ihren Opfern kommunizieren kann.
Einwand 3: Ferner gibt es viele Sünden, die schwerer sind als Unzucht. Aber es ist nicht verboten, die Messen von Priestern zu hören, die anderswie sündigen. Daher sollte es nicht verboten sein, die Messen von Priestern zu hören, die dieser Sünde schuldig sind.
Dagegen spricht, was der Kanon sagt (Dist. 32): „Niemand soll die Messe eines Priesters hören, von dem er zweifelsfrei weiß, dass er eine Konkubine hat.“ Überdies sagt Gregor (Dial. 3), dass „der ungläubige Vater einen arianischen Bischof zu seinem Sohn sandte, damit er frevelhaft die geweihte Kommunion aus seinen Händen empfange. Aber als der arianische Bischof ankam, wies ihn Gottes treuer Diener zurecht, wie es für ihn recht war zu tun.“
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt (Art. 5 und 7), häretische, schismatische, exkommunizierte oder auch sündige Priester, obwohl sie die Vollmacht haben, die Eucharistie zu konsekrieren, dennoch keinen ordnungsgemäßen Gebrauch davon machen; im Gegenteil, sie sündigen, indem sie sie gebrauchen. Wer aber mit einem anderen kommuniziert, der in Sünde ist, wird ein Teilhaber an seiner Sünde. Daher lesen wir in Johannes' zweitem kanonischen Brief (11), dass „wer zu ihm sagt: Gott grüße dich, an seinen bösen Werken teilhat“. Folglich ist es nicht erlaubt, die Kommunion von ihnen zu empfangen oder ihrer Messe beizuwohnen.
Dennoch gibt es einen Unterschied unter den oben Genannten, weil Häretikern, Schismatikern und Exkommunizierten durch das Urteil der Kirche verboten wurde, den eucharistischen Ritus zu vollziehen. Und deshalb begeht jeder, der ihre Messe hört oder die Sakramente von ihnen empfängt, eine Sünde. Aber nicht alle, die Sünder sind, sind durch das Urteil der Kirche vom Gebrauch dieser Vollmacht ausgeschlossen: und so sind sie, obwohl durch das göttliche Urteil suspendiert, doch in Bezug auf andere nicht durch irgendein kirchliches Urteil suspendiert: folglich ist es, bis das Urteil der Kirche ausgesprochen ist, erlaubt, die Kommunion aus ihren Händen zu empfangen und ihre Messe zu hören. Daher lautet zu 1 Kor 5,11, „mit einem solchen nicht einmal zu essen“, die Glosse des Augustinus so: „Indem er dies sagte, wollte er nicht, dass ein Mensch von seinem Mitmenschen aufgrund willkürlichen Verdachts oder auch durch angemaßtes außerordentliches Urteil gerichtet werde, sondern vielmehr nach Gottes Gesetz, gemäß der Ordnung der Kirche, ob er nun aus eigenem Antrieb bekennt oder ob er angeklagt und überführt wird.“
Antwort auf Einwand 1: Indem wir uns weigern, die Messen solcher Priester zu hören oder die Kommunion von ihnen zu empfangen, meiden wir nicht Gottes Sakramente; im Gegenteil, indem wir so handeln, erweisen wir ihnen Ehre (daher ist eine von solchen Priestern konsekrierte Hostie anzubeten, und wenn sie aufbewahrt wird, kann sie von einem rechtmäßigen Priester konsumiert werden): was wir aber meiden, ist die Sünde der unwürdigen Diener.
Antwort auf Einwand 2: Die Einheit des mystischen Leibes ist die Frucht des empfangenen wahren Leibes. Jene aber, die unwürdig empfangen oder spenden, sind der Frucht beraubt, wie oben gesagt wurde (Art. 7; Q. 80, Art. 4). Und deshalb sollen jene, die zur Einheit des Glaubens gehören, das Sakrament nicht aus ihrer Spendung empfangen.
Antwort auf Einwand 3: Obwohl Unzucht nicht schwerer ist als andere Sünden, sind die Menschen doch aufgrund fleischlicher Begierde geneigter dazu. Folglich ist diese Sünde den Priestern von der Kirche besonders untersagt, damit niemand die Messe eines im Konkubinat Lebenden höre. Dies ist jedoch von einem zu verstehen, der notorisch ist, entweder weil er verurteilt und bestraft wurde, oder weil er seine Schuld in rechtlicher Form anerkannt hat, oder weil es unmöglich ist, seine Schuld durch irgendeine Ausflucht zu verbergen.