III, q. 82 a. 3
Ob die Spendung dieses Sakraments allein dem Priester zukommt?
Quaestio 82 · Vom Spender dieses Sakraments
Einwand 1: Es scheint, dass die Spendung dieses Sakraments nicht allein dem Priester zukommt. Denn das Blut Christi gehört nicht weniger zu diesem Sakrament als sein Leib. Das Blut Christi aber wird von Diakonen gespendet: daher sagte der selige Laurentius zum seligen Sixtus (Offizium des Hl. Laurentius, Resp. zur Matutin): „Prüfe, ob du einen geeigneten Diener erwählt hast, dem du die Spendung des Blutes des Herrn anvertraut hast.“ Daher kommt aus dem gleichen Grund die Spendung des Leibes Christi nicht nur den Priestern zu.
Einwand 2: Ferner sind die Priester die bestellten Spender der Sakramente. Dieses Sakrament aber wird in der Konsekration der Materie vollendet und nicht im Gebrauch, zu dem die Spendung gehört. Daher scheint es, dass es nicht dem Priester zukommt, den Leib des Herrn zu spenden.
Einwand 3: Ferner sagt Dionysius (Eccl. Hier. 3, 4), dass dieses Sakrament, wie der Chrisam, die Kraft der Vervollkommnung hat. Es kommt aber nicht den Priestern, sondern den Bischöfen zu, mit dem Chrisam zu bezeichnen. Daher kommt es gleichermaßen dem Bischof und nicht dem Priester zu, dieses Sakrament zu spenden.
Dagegen spricht, was geschrieben steht (De Consecr., dist. 12): „Es ist zu unserer Kenntnis gelangt, dass einige Priester den Leib des Herrn einem Laien oder einer Frau übergeben, um ihn zu den Kranken zu tragen: Die Synode verbietet daher, dass solche Anmaßung fortdauert; und der Priester selbst soll den Kranken die Kommunion reichen.“
Ich antworte darauf, dass die Spendung des Leibes Christi aus drei Gründen dem Priester zukommt. Erstens, weil er, wie oben gesagt (Art. 1), in der Person Christi konsekriert. Wie aber Christus seinen Leib beim Abendmahl konsekrierte, so gab er ihn auch anderen, damit er von ihnen genossen werde. Dementsprechend kommt, wie die Konsekration des Leibes Christi dem Priester zukommt, so auch die Spendung ihm zu. Zweitens, weil der Priester der bestellte Mittler zwischen Gott und dem Volk ist; daher kommt es ihm zu, wie er die Gaben des Volkes Gott darbringt, so auch die geweihten Gaben dem Volk zu übergeben. Drittens, weil aus Ehrfurcht vor diesem Sakrament nichts es berührt, was nicht geweiht ist; daher sind das Korporale und der Kelch geweiht, und ebenso die Hände des Priesters, um dieses Sakrament zu berühren. Daher ist es niemandem sonst erlaubt, es zu berühren, außer im Notfall, zum Beispiel, wenn es auf den Boden fallen würde oder in einem anderen dringenden Fall.
Antwort auf Einwand 1: Der Diakon hat, da er dem priesterlichen Ordo nahesteht, einen gewissen Anteil an dessen Pflichten, so dass er das Blut spenden darf; nicht aber den Leib, außer im Notfall, auf Geheiß eines Bischofs oder eines Priesters. Erstens, weil das Blut Christi in einem Gefäß enthalten ist, daher ist es nicht nötig, dass es vom Spender berührt wird, wie der Leib Christi berührt wird. Zweitens, weil das Blut die Erlösung bezeichnet, die dem Volk von Christus her zuteilwird; daher wird Wasser mit dem Blut gemischt, welches Wasser das Volk bezeichnet. Und weil die Diakone zwischen Priester und Volk stehen, liegt die Spendung des Blutes eher in der Kompetenz der Diakone als die Spendung des Leibes.
Antwort auf Einwand 2: Aus dem oben genannten Grund kommt es derselben Person zu, dieses Sakrament zu spenden und zu konsekrieren.
Antwort auf Einwand 3: Wie der Diakon in gewissem Maße an der „erleuchtenden Kraft“ des Priesters teilhat (Eccl. Hier. 5), insofern er das Blut spendet, so hat der Priester Anteil an der „vervollkommnenden Spendung“ (Eccl. Hier. 5) des Bischofs, insofern er dieses Sakrament spendet, wodurch der Mensch in sich selbst durch die Vereinigung mit Christus vervollkommnet wird. Andere Vervollkommnungen aber, durch die ein Mensch in Bezug auf andere vervollkommnet wird, sind dem Bischof vorbehalten.