III, q. 82 a. 7
Ob Häretiker, Schismatiker und exkommunizierte Personen konsekrieren können?
Quaestio 82 · Vom Spender dieses Sakraments
Einwand 1: Es scheint, dass Häretiker, Schismatiker und exkommunizierte Personen nicht fähig sind, die Eucharistie zu konsekrieren. Denn Augustinus sagt (Liber sentent. Prosperi 15), dass „es kein wahres Opfer außerhalb der katholischen Kirche gibt“: und Papst Leo I. sagt (Ep. 80; cf. Decretal 1, q. 1): Anderswo „(d.h. als in der Kirche, die Christi Leib ist) gibt es weder ein gültiges Priestertum noch ein wahres Opfer.“ Aber Häretiker, Schismatiker und exkommunizierte Personen sind von der Kirche getrennt. Daher sind sie unfähig, ein wahres Opfer darzubringen.
Einwand 2: Ferner (Decretal, caus. 1, q. 1) wird Innozenz I. zitiert mit den Worten: „Weil wir die Laien der Arianer und anderer pestartiger Personen aufnehmen, wenn sie zu bereuen scheinen, folgt daraus nicht, dass ihr Klerus die Würde des Priestertums oder irgendeines anderen Dienstamtes besitzt, denn wir erlauben ihnen nichts zu spenden außer der Taufe.“ Aber niemand kann die Eucharistie konsekrieren, wenn er nicht die Würde des Priestertums besitzt. Daher können Häretiker und dergleichen die Eucharistie nicht konsekrieren.
Einwand 3: Ferner scheint es nicht machbar, dass jemand außerhalb der Kirche im Namen der Kirche handelt. Wenn aber der Priester die Eucharistie konsekriert, tut er dies in der Person der gesamten Kirche, wie aus der Tatsache ersichtlich ist, dass er alle Gebete in der Person der Kirche darbringt. Daher scheint es, dass jene, die außerhalb der Kirche sind, wie jene, die Häretiker, Schismatiker und Exkommunizierte sind, nicht fähig sind, die Eucharistie zu konsekrieren.
Dagegen spricht, was Augustinus sagt (Contra Parmen. 2): „So wie die Taufe in ihnen verbleibt“, d.h. in Häretikern, Schismatikern und jenen, die exkommuniziert sind, „so bleiben ihre Weihen unversehrt.“ Nun kann ein Priester kraft seiner Weihe die Eucharistie konsekrieren. Daher scheint es, dass Häretiker, Schismatiker und jene, die exkommuniziert sind, die Eucharistie konsekrieren können, da ihre Weihen unversehrt bleiben.
Ich antworte darauf, dass einige behauptet haben, dass Häretiker, Schismatiker und Exkommunizierte, die außerhalb des Bereichs der Kirche sind, dieses Sakrament nicht vollziehen können. Aber hierin täuschen sie sich, weil, wie Augustinus sagt (Contra Parmen. 2), „es eine Sache ist, etwas gänzlich zu entbehren, und eine andere, es unrechtmäßig zu haben“; und in gleicher Weise, „ist es eine Sache, nicht zu geben, und eine ganz andere, zu geben, aber nicht rechtmäßig“. Dementsprechend haben solche, die, während sie innerhalb der Kirche waren, die Vollmacht zur Konsekration der Eucharistie durch die Priesterweihe empfingen, diese Vollmacht zwar rechtmäßig; aber sie gebrauchen sie unrechtmäßig, wenn sie danach durch Häresie, Schisma oder Exkommunikation von der Kirche getrennt werden. Jene aber, die geweiht werden, während sie von der Kirche getrennt sind, haben weder die Vollmacht rechtmäßig, noch gebrauchen sie sie rechtmäßig. Dass sie aber in beiden Fällen die Vollmacht haben, ist klar aus dem, was Augustinus sagt (Contra Parmen. 2), dass sie, wenn sie zur Einheit der Kirche zurückkehren, nicht erneut geweiht, sondern in ihren Weihen aufgenommen werden. Und da die Konsekration der Eucharistie ein Akt ist, der der Weihegewalt folgt, können solche Personen, die durch Häresie, Schisma oder Exkommunikation von der Kirche getrennt sind, zwar die Eucharistie konsekrieren, welche nach ihrer Konsekration Christi wahren Leib und Blut enthält; aber sie handeln unrecht und sündigen, indem sie dies tun; und folglich empfangen sie nicht die Frucht des Opfers, welches ein geistiges Opfer ist.
Antwort auf Einwand 1: Solche und ähnliche Autoritäten sind in dem Sinne zu verstehen, dass das Opfer außerhalb der Kirche unrechtmäßig dargebracht wird. Daher kann es außerhalb der Kirche kein geistiges Opfer geben, das ein wahres Opfer mit der Wahrheit seiner Frucht ist, obwohl es ein wahres Opfer mit der Wahrheit des Sakraments ist; so wurde oben (Q. 80, Art. 3) festgestellt, dass der Sünder den Leib Christi sakramental empfängt, aber nicht geistig.
Antwort auf Einwand 2: Allein die Taufe darf von Häretikern und Schismatikern gespendet werden, weil sie im Notfall rechtmäßig taufen können; aber in keinem Fall können sie rechtmäßig die Eucharistie konsekrieren oder die anderen Sakramente spenden.
Antwort auf Einwand 3: Der Priester spricht beim Rezitieren der Gebete der Messe anstelle der Kirche, in deren Einheit er verbleibt; aber bei der Konsekration des Sakraments spricht er in der Person Christi, dessen Platz er kraft seiner Weihe einnimmt. Folglich, wenn ein von der Einheit der Kirche getrennter Priester die Messe feiert, ohne die Weihegewalt verloren zu haben, konsekriert er Christi wahren Leib und Blut; aber weil er von der Einheit der Kirche getrennt ist, haben seine Gebete keine Wirksamkeit.