III, q. 82 a. 1
Ob die Konsekration dieses Sakraments allein dem Priester zukommt?
Quaestio 82 · Vom Spender dieses Sakraments
Einwand 1: Es scheint, dass die Konsekration dieses Sakraments nicht ausschließlich einem Priester zukommt. Denn oben (Q. 78, Art. 4) wurde gesagt, dass dieses Sakrament kraft der Worte konsekriert wird, welche die Form dieses Sakraments sind. Diese Worte aber werden nicht verändert, ob sie nun von einem Priester oder von jemand anderem ausgesprochen werden. Daher scheint es, dass nicht nur ein Priester, sondern auch jeder andere dieses Sakrament konsekrieren kann.
Einwand 2: Ferner vollzieht der Priester dieses Sakrament in der Person Christi. Ein frommer Laie aber ist durch die Liebe mit Christus vereint. Daher scheint es, dass auch ein Laie dieses Sakrament vollziehen kann. Daher sagt Chrysostomus (Opus imperfectum in Matth., Hom. 43), dass „jeder heilige Mensch ein Priester ist“.
Einwand 3: Ferner ist dieses Sakrament ebenso zum Heil der Menschen verordnet wie die Taufe, wie aus dem oben Gesagten hervorgeht (Q. 74, Art. 1; Q. 79, Art. 2). Ein Laie kann aber taufen, wie oben festgestellt wurde (Q. 67, Art. 3). Folglich ist die Konsekration dieses Sakraments nicht dem Priester eigen.
Einwand 4: Ferner wird dieses Sakrament in der Konsekration der Materie vollendet. Die Konsekration anderer Materien aber, wie des Chrisams, des heiligen Öls und des gesegneten Öls, kommt ausschließlich dem Bischof zu; doch erreicht deren Konsekration nicht die Würde der Konsekration der Eucharistie, in welcher der ganze Christus enthalten ist. Daher kommt es nicht dem Priester, sondern nur dem Bischof zu, dieses Sakrament zu vollziehen.
Dagegen spricht, was Isidor in einem Brief an Ludifred sagt (Decretals, dist. 25): „Es kommt dem Priester zu, dieses Sakrament des Leibes und Blutes des Herrn auf dem Altar Gottes zu konsekrieren.“
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt (Q. 78, Art. 1 und 4), die Würde dieses Sakraments so groß ist, dass es nur in der Person Christi vollzogen wird. Wer aber irgendeinen Akt anstelle eines anderen vollzieht, muss dies durch die Vollmacht tun, die ihm von jenem verliehen wurde. Wie nun die Vollmacht, dieses Sakrament zu empfangen, von Christus dem Getauften zugestanden wird, so wird gleichermaßen die Vollmacht, dieses Sakrament im Namen Christi zu konsekrieren, dem Priester bei seiner Weihe verliehen: denn dadurch wird er auf eine Stufe mit jenen gestellt, zu denen der Herr sagte (Lk 22,19): „Tut dies zu meinem Gedächtnis.“ Daher muss gesagt werden, dass es den Priestern zukommt, dieses Sakrament zu vollziehen.
Antwort auf Einwand 1: Die sakramentale Kraft liegt in mehreren Dingen und nicht nur in einem: so liegt die Kraft der Taufe sowohl in den Worten als auch im Wasser. Dementsprechend liegt die konsekrierende Kraft nicht bloß in den Worten, sondern gleichermaßen in der Vollmacht, die dem Priester bei seiner Konsekration und Weihe übergeben wurde, wenn der Bischof zu ihm sagt: „Empfange die Vollmacht, das Opfer in der Kirche sowohl für die Lebenden als auch für die Toten darzubringen.“ Denn die instrumentale Kraft liegt in mehreren Werkzeugen, durch welche der Hauptwirkende handelt.
Antwort auf Einwand 2: Ein frommer Laie ist mit Christus durch eine geistige Vereinigung mittels Glaube und Liebe vereint, nicht aber durch sakramentale Vollmacht: folglich besitzt er ein geistiges Priestertum zur Darbringung geistiger Opfer, von denen es heißt (Ps 50,19): „Ein Opfer für Gott ist ein zerknirschter Geist“; und (Röm 12,1): „Bringt eure Leiber als lebendiges Opfer dar.“ Daher steht auch geschrieben (1 Petr 2,5): „Eine heilige Priesterschaft, um geistige Opfer darzubringen.“
Antwort auf Einwand 3: Der Empfang dieses Sakraments ist nicht von solcher Notwendigkeit wie der Empfang der Taufe, wie aus dem oben Gesagten ersichtlich ist (Q. 65, Art. 3 und 4; Q. 80, Art. 11, ad 2). Und deshalb kann ein Laie, obwohl er im Notfall taufen kann, dieses Sakrament nicht vollziehen.
Antwort auf Einwand 4: Der Bischof empfängt die Vollmacht, im Namen Christi an seinem mystischen Leib, das heißt an der Kirche, zu handeln; der Priester aber empfängt bei seiner Weihe keine solche Vollmacht, wenngleich er sie durch Beauftragung vom Bischof haben kann. Folglich sind all jene Dinge, die nicht den mystischen Leib betreffen, nicht dem Bischof vorbehalten, wie etwa die Konsekration dieses Sakraments. Es kommt aber dem Bischof zu, nicht nur dem Volk, sondern auch den Priestern jene Dinge zu übergeben, die ihnen bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Pflichten dienen. Und weil die Segnung des Chrisams und des heiligen Öls und des Krankenöls und anderer geweihter Dinge, wie Altäre, Kirchen, Gewänder und heilige Gefäße, diese Dinge für den Gebrauch beim Vollzug der Sakramente tauglich macht, welche zur priesterlichen Pflicht gehören, sind solche Konsekrationen dem Bischof als dem Haupt der gesamten kirchlichen Ordnung vorbehalten.