III, q. 82 a. 8
Ob ein degradierter Priester dieses Sakrament konsekrieren kann?
Quaestio 82 · Vom Spender dieses Sakraments
Einwand 1: Es scheint, dass ein degradierter Priester dieses Sakrament nicht konsekrieren kann. Denn niemand kann dieses Sakrament vollziehen, außer er habe die Vollmacht zu konsekrieren. Aber der Priester, „der degradiert wurde, hat keine Vollmacht zu konsekrieren, obwohl er die Vollmacht zu taufen hat“ (App. Gratiani). Daher scheint es, dass ein degradierter Priester die Eucharistie nicht konsekrieren kann.
Einwand 2: Ferner kann derjenige, der gibt, auch wegnehmen. Der Bischof aber gibt dem Priester bei der Weihe die Vollmacht zu konsekrieren. Daher kann er sie wegnehmen, indem er ihn degradiert.
Einwand 3: Ferner verliert der Priester durch die Degradierung entweder die Vollmacht zu konsekrieren oder den Gebrauch dieser Vollmacht. Aber er verliert nicht bloß den Gebrauch, denn so würde der Degradierte nicht mehr verlieren als ein Exkommunizierter, dem auch der Gebrauch fehlt. Daher scheint es, dass er die Vollmacht zu konsekrieren verliert, und folglich, dass er dieses Sakrament nicht vollziehen kann.
Dagegen spricht, dass Augustinus (Contra Parmen. 2) beweist, dass „Apostaten“ vom Glauben „ihrer Taufe nicht beraubt sind“, aus der Tatsache, dass „sie ihnen nicht erneut gegeben wird, wenn sie reuig zurückkehren; und daher wird erachtet, dass sie nicht verloren werden kann“. Aber in gleicher Weise muss der degradierte Mann, wenn er wiederhergestellt wird, nicht erneut geweiht werden. Folglich hat er die Vollmacht zu konsekrieren nicht verloren, und so kann der degradierte Priester dieses Sakrament vollziehen.
Ich antworte darauf, dass die Vollmacht, die Eucharistie zu konsekrieren, zum Charakter des priesterlichen Ordo gehört. Jeder Charakter aber ist unauslöschlich, weil er mit einer Art Konsekration gegeben wird, wie oben gesagt wurde (Q. 63, Art. 5), so wie die Konsekrationen aller anderen Dinge immerwährend sind und nicht verloren gehen oder wiederholt werden können. Daher ist es klar, dass die Vollmacht zu konsekrieren durch Degradierung nicht verloren geht. Denn wiederum sagt Augustinus (Contra Parmen. 2): „Beide sind Sakramente“, nämlich Taufe und Weihe, „und beide werden einem Menschen mit einer Art Konsekration gegeben; das erstere, wenn er getauft wird; das letztere, wenn er geweiht wird; und deshalb ist es Katholiken nicht erlaubt, eines von beiden zu wiederholen.“ Und so ist es offensichtlich, dass der degradierte Priester dieses Sakrament vollziehen kann.
Antwort auf Einwand 1: Jener Kanon spricht nicht im Sinne einer Behauptung, sondern im Sinne einer Untersuchung, wie aus dem Kontext entnommen werden kann.
Antwort auf Einwand 2: Der Bischof gibt die priesterliche Weihegewalt nicht, als ob sie von ihm selbst käme, sondern instrumental, als Diener Gottes, und ihre Wirkung kann nicht durch einen Menschen weggenommen werden, gemäß Mt 19,6: „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ Und deshalb kann der Bischof diese Vollmacht nicht wegnehmen, so wie auch der Taufende den Taufcharakter nicht wegnehmen kann.
Antwort auf Einwand 3: Die Exkommunikation ist heilend. Und deshalb wird der Dienst der priesterlichen Vollmacht den Exkommunizierten nicht gleichsam für immer weggenommen, sondern nur für eine Zeit, damit sie sich bessern; aber die Ausübung wird den Degradierten entzogen, als seien sie für immer verurteilt.