III, q. 68 a. 5
Ob getauften Sündern Genugtuungswerke auferlegt werden sollen?
Quaestio 68 · Von den Empfängern der Taufe
Einwand 1: Es scheint, dass getauften Sündern Genugtuungswerke auferlegt werden sollen. Denn Gottes Gerechtigkeit scheint zu verlangen, dass ein Mensch für jede seiner Sünden bestraft werde, gemäß Pred 12,14: „Gott wird jedes Tun vor das Gericht bringen.“ Aber Genugtuungswerke werden Sündern zur Strafe für vergangene Sünden auferlegt. Daher scheint es, dass getauften Sündern Genugtuungswerke auferlegt werden sollen.
Einwand 2: Ferner werden durch Genugtuungswerke kürzlich bekehrte Sünder in der Gerechtigkeit geübt und dazu gebracht, die Gelegenheiten zur Sünde zu meiden: „denn Genugtuung besteht darin, die Ursachen der Laster auszureißen und die Türen zur Sünde zu verschließen“ (De Eccl. Dogm. iv). Aber dies ist höchst notwendig im Falle derer, die kürzlich getauft wurden. Daher scheint es, dass Sündern Genugtuungswerke auferlegt werden sollen.
Einwand 3: Ferner schuldet der Mensch Gott nicht weniger Genugtuung als seinem Nächsten. Aber wenn jene, die kürzlich getauft wurden, ihren Nächsten geschädigt haben, sollte ihnen gesagt werden, dass sie Gott durch Werke der Buße Wiedergutmachung leisten sollen.
Dagegen spricht, dass Ambrosius im Kommentar zu Röm 11,29: „Die Gaben und die Berufung Gottes sind ohne Reue“, sagt: „Die Gnade Gottes verlangt weder Seufzer noch Stöhnen in der Taufe, noch überhaupt irgendein Werk, sondern allein den Glauben; und sie erlässt alles gratis.“
Ich antworte darauf, Wie der Apostel sagt (Röm 6,3.4), „sind wir alle, die wir auf Christus Jesus getauft sind, auf seinen Tod getauft: denn wir sind zusammen mit ihm begraben durch die Taufe in den Tod“; was besagt, dass der Mensch durch die Taufe in den Tod Christi selbst eingegliedert wird. Nun ist aus dem oben Gesagten (Frage [48], Artikel [2],4; Frage [49], Artikel [3]) offenkundig, dass Christi Tod hinreichend für die Sünden Genugtuung geleistet hat, „nicht nur für unsere, sondern auch für die der ganzen Welt“, gemäß 1 Joh 2,2. Folglich sollte einem, der getauft wird, keinerlei Genugtuung für irgendwelche Sünden auferlegt werden: und dies hieße, das Leiden und den Tod Christi zu entehren, als seien sie unzureichend für die volle Genugtuung für die Sünden derer, die getauft werden sollten.
Antwort auf Einwand 1: Wie Augustinus in seinem Buch über die Kindertaufe (De Pecc. Merit. et Remiss. i) sagt, „ist die Wirkung der Taufe, dass jene, die getauft werden, als seine Glieder in Christus eingegliedert werden.“ Weshalb die Schmerzen Christi selbst genugtuend für die Sünden derer waren, die getauft werden sollten; so wie der Schmerz eines Gliedes genugtuend für die Sünde eines anderen Gliedes sein kann. Daher steht geschrieben (Jes 53,4): „Fürwahr, er hat unsere Krankheiten getragen und unsere Schmerzen auf sich geladen.“
Antwort auf Einwand 2: Jene, die kürzlich getauft wurden, sollten in der Gerechtigkeit geübt werden, nicht durch strafende, sondern durch „leichte Werke, um durch Übung zur Vollkommenheit voranzuschreiten, wie Kinder durch Milch“, wie eine Glosse zu Ps 130,2 sagt: „Wie ein entwöhntes Kind bei seiner Mutter.“ Aus diesem Grund entschuldigte unser Herr seine Jünger vom Fasten, als sie kürzlich bekehrt waren, wie wir in Mt 9,14.15 lesen: und dasselbe steht in 1 Petr 2,2 geschrieben: „Wie neugeborene Kinder verlangt nach ... Milch ... damit ihr durch sie zum Heil heranwachst.“
Antwort auf Einwand 3: Das zurückzugeben, was einem Nächsten zu Unrecht genommen wurde, und Genugtuung für ihm zugefügtes Unrecht zu leisten, heißt, von der Sünde abzulassen: denn allein die Tatsache, das zu behalten, was einem anderen gehört, und nicht mit seinem Nächsten versöhnt zu sein, ist eine Sünde. Weshalb jenen, die getauft werden, auferlegt werden sollte, ihrem Nächsten Genugtuung zu leisten, wie auch von der Sünde abzulassen. Aber es darf ihnen nicht auferlegt werden, irgendeine Strafe für vergangene Sünden zu erleiden.