III, q. 68 a. 10
Ob Kinder von Juden oder anderen Ungläubigen gegen den Willen ihrer Eltern getauft werden sollen?
Quaestio 68 · Von den Empfängern der Taufe
Einwand 1: Es scheint, dass Kinder von Juden oder anderen Ungläubigen gegen den Willen ihrer Eltern getauft werden sollen. Denn es ist eine Sache von größerer Dringlichkeit, einen Menschen aus der Gefahr des ewigen Todes zu retten als aus der Gefahr des zeitlichen Todes. Aber man sollte ein Kind retten, das von der Gefahr des zeitlichen Todes bedroht ist, selbst wenn seine Eltern aus Bosheit versuchen, seine Rettung zu verhindern. Daher gibt es viel mehr Grund, die Kinder von Ungläubigen aus der Gefahr des ewigen Todes zu retten, selbst gegen den Willen ihrer Eltern.
Einwand 2: Die Kinder von Sklaven sind selbst Sklaven und in der Gewalt ihrer Herren. Aber Juden und alle anderen Ungläubigen sind die Sklaven von Königen und Herrschern. Daher können Herrscher ohne Ungerechtigkeit die Kinder von Juden taufen lassen, ebenso wie die anderer Sklaven, die Ungläubige sind.
Einwand 3: Ferner gehört jeder Mensch mehr Gott, von dem er seine Seele hat, als seinem leiblichen Vater, von dem er seinen Körper hat. Daher ist es nicht ungerecht, wenn die Kinder von Ungläubigen ihren leiblichen Eltern weggenommen und durch die Taufe Gott geweiht werden.
Dagegen spricht, Es steht in den Dekretalen (Dist. xlv), unter Berufung auf das Konzil von Toledo: „In Bezug auf die Juden befiehlt die heilige Synode, dass fortan keiner von ihnen gezwungen werde zu glauben: denn solche sollen nicht gegen ihren Willen gerettet werden, sondern willig, damit ihre Gerechtigkeit ohne Makel sei.“
Ich antworte darauf, Die Kinder von Ungläubigen haben entweder den Gebrauch der Vernunft oder sie haben ihn nicht. Wenn sie ihn haben, dann beginnen sie bereits, ihre eigenen Handlungen zu kontrollieren, in Dingen, die dem göttlichen oder natürlichen Gesetz unterliegen. Und deshalb können sie aus eigenem Antrieb und gegen den Willen ihrer Eltern die Taufe empfangen, so wie sie eine Ehe schließen können. Folglich kann solchen rechtmäßig geraten und zugeredet werden, sich taufen zu lassen.
Wenn sie jedoch noch nicht den Gebrauch des freien Willens haben, stehen sie gemäß dem Naturrecht unter der Sorge ihrer Eltern, solange sie nicht für sich selbst sorgen können. Aus welchem Grund wir sagen, dass sogar die Kinder der Alten „durch den Glauben ihrer Eltern gerettet wurden“. Weshalb es der natürlichen Gerechtigkeit widerspräche, wenn solche Kinder gegen den Willen ihrer Eltern getauft würden; so wie es wäre, wenn jemand, der den Gebrauch der Vernunft hat, gegen seinen Willen getauft würde. Überdies wäre es unter den Umständen gefährlich, die Kinder von Ungläubigen zu taufen; denn sie wären anfällig dafür, in den Unglauben zurückzufallen, aufgrund ihrer natürlichen Zuneigung zu ihren Eltern. Daher ist es nicht der Brauch der Kirche, die Kinder von Ungläubigen gegen den Willen ihrer Eltern zu taufen.
Antwort auf Einwand 1: Es ist nicht recht, einen Menschen gegen die Ordnung des bürgerlichen Gesetzes vor dem Tod des Körpers zu retten: zum Beispiel, wenn ein Mensch vom Richter, der ihn verurteilt hat, zum Tode verurteilt wird, sollte niemand Gewalt anwenden, um ihn vor dem Tod zu retten. Folglich sollte auch niemand die Ordnung des Naturrechts verletzen, kraft dessen ein Kind unter der Sorge seines Vaters steht, um es vor der Gefahr des ewigen Todes zu retten.
Antwort auf Einwand 2: Juden sind Sklaven der Herrscher durch bürgerliche Sklaverei, welche die Ordnung des natürlichen und göttlichen Gesetzes nicht ausschließt.
Antwort auf Einwand 3: Der Mensch ist auf Gott hingeordnet durch seine Vernunft, durch die er Gott erkennen kann. Weshalb ein Kind, bevor es den Gebrauch der Vernunft hat, durch eine natürliche Ordnung auf Gott hingeordnet ist durch die Vernunft seiner Eltern, unter deren Sorge es von Natur aus steht, und es entspricht ihrer Anordnung, dass Dinge, die Gott betreffen, in Bezug auf das Kind getan werden.