I-II, q. 72 a. 6
Ob sich Begehungs- und Unterlassungssünden der Art nach unterscheiden?
Quaestio 72 · Von der Unterscheidung der Sünden
Einwand 1: Es scheint, dass sich Begehungs- und Unterlassungssünden der Art nach unterscheiden. Denn „Vergehen“ und „Sünde“ werden gegeneinander abgegrenzt (Eph 2,1), wo geschrieben steht: „Als ihr tot wart in euren Vergehen und Sünden“, welche Worte eine Glosse erklärt, indem sie sagt: „‚Vergehen‘, indem man unterlässt zu tun, was geboten war, und ‚Sünden‘, indem man tut, was verboten war.“ Woraus ersichtlich ist, dass „Vergehen“ hier Unterlassungssünden bezeichnet; während „Sünde“ Begehungssünden bezeichnet. Daher unterscheiden sie sich der Art nach, da sie als verschiedene Arten einander gegenübergestellt werden.
Einwand 2: Ferner ist es für die Sünde wesentlich, gegen das Gesetz Gottes zu sein, denn dies ist Teil ihrer Definition, wie aus dem Gesagten klar ist (Quaestio [71], Artikel [6]). Nun sind im Gesetz Gottes die bejahenden Gebote, gegen die die Unterlassungssünde ist, verschieden von den verneinenden Geboten, gegen die die Begehungssünde ist. Daher unterscheiden sich Unterlassungs- und Begehungssünden der Art nach.
Einwand 3: Ferner unterscheiden sich Unterlassung und Begehung wie Bejahung und Verneinung. Nun können Bejahung und Verneinung nicht in derselben Art sein, da die Verneinung keine Art hat; denn „es gibt weder Art noch Unterschied des Nicht-Seienden“, wie der Philosoph feststellt (Phys. iv, text. 67). Daher können Unterlassung und Begehung nicht zur selben Art gehören.
Dagegen spricht, dass Unterlassung und Begehung in derselben Art von Sünde gefunden werden. Denn der Geizige nimmt sowohl das, was anderen gehört, was eine Begehungssünde ist; und gibt nicht von dem Seinen, wem er geben sollte, was eine Unterlassungssünde ist. Daher unterscheiden sich Unterlassung und Begehung nicht der Art nach.
Ich antworte darauf, dass es einen zweifachen Unterschied bei Sünden gibt; einen materiellen Unterschied und einen formalen Unterschied: der materielle Unterschied ist in der natürlichen Art des sündhaften Aktes zu beobachten; während der formale Unterschied aus ihrer Beziehung zu einem eigenen Ziel gewonnen wird, das auch ihr eigenes Objekt ist. Daher finden wir bestimmte Akte, die sich voneinander im materiellen spezifischen Unterschied unterscheiden, die dennoch formal in derselben Art von Sünde sind, weil sie auf das eine selbe Ziel gerichtet sind: so fallen Erwürgen, Steinigen und Erstechen unter die eine Art des Mordes, obwohl die Handlungen selbst sich der Art nach gemäß der natürlichen Art unterscheiden. Dementsprechend unterscheiden sie sich, wenn wir uns auf die materielle Art bei Unterlassungs- und Begehungssünden beziehen, der Art nach, wobei Art in einem weiten Sinne verwendet wird, insofern Verneinung und Beraubung eine Art haben können. Aber wenn wir uns auf die formale Art von Unterlassungs- und Begehungssünden beziehen, unterscheiden sie sich nicht der Art nach, weil sie auf dasselbe Ziel gerichtet sind und aus demselben Beweggrund hervorgehen. Denn der Geizige raubt, um Geld zu horten, und unterlässt es zu geben, was er sollte, und in gleicher Weise isst der Schlemmer, um seinen Appetit zu sättigen, zu viel und unterlässt das vorgeschriebene Fasten. Dasselbe gilt für andere Sünden: denn in den Dingen gründet die Verneinung immer auf der Bejahung, die in gewisser Weise ihre Ursache ist. Daher fällt es in der physischen Ordnung unter denselben Punkt, dass Feuer Hitze abgibt und dass es keine Kälte abgibt.
Antwort auf den 1. Einwand: Diese Einteilung hinsichtlich Begehung und Unterlassung erfolgt nicht gemäß verschiedenen formalen Arten, sondern nur gemäß materiellen Arten, wie dargelegt.
Antwort auf den 2. Einwand: Im Gesetz Gottes bestand die Notwendigkeit für verschiedene bejahende und verneinende Gebote darin, dass die Menschen schrittweise zur Tugend geführt werden sollten, zuerst durch das Enthalten vom Bösen, wozu sie durch die verneinenden Gebote veranlasst wurden, und danach durch das Tun des Guten, wozu wir durch die bejahenden Gebote veranlasst werden. Weshalb die bejahenden und verneinenden Gebote nicht zu verschiedenen Tugenden gehören, sondern zu verschiedenen Graden der Tugend; und folglich sind sie nicht notwendigerweise Sünden verschiedener Arten entgegengesetzt. Überdies wird die Sünde nicht durch das spezifiziert, wovon sie sich abwendet, weil sie in dieser Hinsicht eine Verneinung oder Beraubung ist, sondern durch das, wozu sie sich hinwendet, insofern die Sünde ein Akt ist. Folglich unterscheiden sich Sünden nicht der Art nach gemäß den verschiedenen Geboten des Gesetzes.
Antwort auf den 3. Einwand: Dieser Einwand betrachtet die materielle Verschiedenheit der Sünden. Es muss jedoch beachtet werden, dass, obwohl die Verneinung eigentlich nicht in einer Art ist, sie doch einer Art zugeteilt wird durch Zurückführung auf die Bejahung, auf der sie basiert.