I-II, q. 72 a. 2
Ob die geistigen Sünden passend von den fleischlichen Sünden unterschieden werden?
Quaestio 72 · Von der Unterscheidung der Sünden
Einwand 1: Es scheint, dass die geistigen Sünden unpassend von den fleischlichen Sünden unterschieden werden. Denn der Apostel sagt (Gal 5,19): „Offenkundig sind die Werke des Fleisches, als da sind Unzucht, Unreinheit, Ausschweifung, Götzendienst, Zauberei“ usw., woraus es scheint, dass alle Arten von Sünden Werke des Fleisches sind. Nun werden fleischliche Sünden Werke des Fleisches genannt. Daher sollten fleischliche Sünden nicht von geistigen Sünden unterschieden werden.
Einwand 2: Ferner, wer auch immer sündigt, wandelt nach dem Fleisch, wie in Röm 8,13 gesagt wird: „Wenn ihr nach dem Fleisch lebt, werdet ihr sterben. Wenn ihr aber durch den Geist die Taten des Fleisches tötet, werdet ihr leben.“ Nun scheint das Leben oder Wandeln nach dem Fleisch zur Natur der fleischlichen Sünde zu gehören. Daher sollten fleischliche Sünden nicht von geistigen Sünden unterschieden werden.
Einwand 3: Ferner wird der höhere Teil der Seele, welcher der Geist oder die Vernunft ist, Geist genannt, gemäß Eph 4,23: „Erneuert euch im Geist eures Sinnes“, wo Geist für Vernunft steht, gemäß einer Glosse. Nun fließt jede Sünde, die in Übereinstimmung mit dem Fleisch begangen wird, aus der Vernunft durch ihre Zustimmung; da die Zustimmung zu einer sündhaften Handlung zur höheren Vernunft gehört, wie wir weiter unten darlegen werden (Quaestio [74], Artikel [7]). Daher sind dieselben Sünden sowohl fleischlich als auch geistig, und folglich sollten sie nicht voneinander unterschieden werden.
Einwand 4: Ferner, wenn einige Sünden spezifisch fleischlich sind, sollte dies scheinbar hauptsächlich auf jene Sünden zutreffen, durch die der Mensch gegen seinen eigenen Körper sündigt. Aber gemäß dem Apostel (1 Kor 6,18) ist „jede Sünde, die ein Mensch begeht, außerhalb des Leibes: wer aber Unzucht treibt, sündigt gegen seinen eigenen Leib“. Daher wäre Unzucht die einzige fleischliche Sünde, wohingegen der Apostel (Eph 5,3) die Habsucht zu den fleischlichen Sünden rechnet.
Dagegen spricht, dass Gregor (Moral. xxxi, 17) sagt, dass „von den sieben Hauptsünden fünf geistig und zwei fleischlich sind“.
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Artikel [1]), Sünden ihre Art von ihren Objekten nehmen. Nun besteht jede Sünde im Begehren nach irgendeinem veränderlichen Gut, nach dem der Mensch ein ungeordnetes Verlangen hat und dessen Besitz ihm ungeordnetes Vergnügen bereitet. Nun ist, wie oben erklärt (Quaestio [31], Artikel [3]), das Vergnügen zweifach. Eines gehört zur Seele und vollendet sich in der bloßen Erfassung eines Dinges, das in Übereinstimmung mit dem Begehren besessen wird; dies kann auch geistiges Vergnügen genannt werden, z. B. wenn jemand Vergnügen an menschlichem Lob oder dergleichen findet. Das andere Vergnügen ist körperlich oder natürlich und wird in der körperlichen Berührung verwirklicht, und dies kann auch fleischliches Vergnügen genannt werden.
Dementsprechend werden jene Sünden, die in geistigem Vergnügen bestehen, geistige Sünden genannt; während jene, die in fleischlichem Vergnügen bestehen, fleischliche Sünden genannt werden, z. B. Völlerei, die in den Vergnügungen des Tisches besteht; und Wollust, die in sexuellen Vergnügungen besteht. Daher sagt der Apostel (2 Kor 7,1): „Lasst uns uns reinigen von aller Befleckung des Fleisches und des Geistes.“
Antwort auf den 1. Einwand: Wie eine Glosse zu derselben Stelle sagt, werden diese Laster Werke des Fleisches genannt, nicht als ob sie in fleischlichem Vergnügen bestünden; sondern Fleisch bezeichnet hier den Menschen, von dem gesagt wird, dass er nach dem Fleisch lebt, wenn er nach sich selbst lebt, wie Augustinus sagt (De Civ. Dei xiv, 2, 3). Der Grund dafür ist, dass jedes Versagen in der menschlichen Vernunft in gewisser Weise auf den fleischlichen Sinn zurückzuführen ist.
Dies genügt für die Antwort auf den zweiten Einwand.
Antwort auf den 3. Einwand: Auch in den fleischlichen Sünden gibt es einen geistigen Akt, nämlich den Akt der Vernunft: aber das Ziel dieser Sünden, von dem sie benannt werden, ist fleischliches Vergnügen.
Antwort auf den 4. Einwand: Wie die Glosse sagt, ist „in der Sünde der Unzucht die Seele in einem besonderen Sinne Sklavin des Körpers, weil sie im Moment des Sündigens an nichts anderes denken kann“: wohingegen das Vergnügen der Völlerei, obwohl fleischlich, die Vernunft nicht so gänzlich absorbiert. Es kann auch gesagt werden, dass bei dieser Sünde auch dem Körper ein Unrecht geschieht, denn er wird ungeordnet befleckt: weshalb der Mensch durch diese Sünde allein spezifisch gegen seinen Körper sündigt. Während Habsucht, die unter die fleischlichen Sünden gerechnet wird, hier für Ehebruch steht, welcher die ungerechte Aneignung der Frau eines anderen ist. Wiederum kann gesagt werden, dass das Ding, an dem der Habsüchtige Vergnügen findet, etwas Körperliches ist, und in dieser Hinsicht wird Habsucht zu den fleischlichen Sünden gezählt: aber das Vergnügen selbst gehört nicht zum Körper, sondern zum Geist, weshalb Gregor sagt (Moral. xxxi, 17), dass es eine geistige Sünde ist.