I-II, q. 17 a. 6
Ob der Akt der Vernunft befohlen wird?
Quaestio 17 · Von den vom Willen befohlenen Akten
Einwand 1: Es scheint, dass der Akt der Vernunft nicht befohlen werden kann. Denn es scheint unmöglich, dass ein Ding sich selbst befiehlt. Aber es ist die Vernunft, die befiehlt, wie oben dargelegt (Artikel [1]). Also wird der Akt der Vernunft nicht befohlen.
Einwand 2: Ferner ist das, was wesentlich ist, verschieden von dem, was durch Teilhabe ist. Aber das Vermögen, dessen Akt von der Vernunft befohlen wird, ist vernünftig durch Teilhabe, wie in Ethic. i, 13 dargelegt wird. Also wird der Akt jenes Vermögens, das wesentlich vernünftig ist, nicht befohlen.
Einwand 3: Ferner wird jener Akt befohlen, der in unserer Macht steht. Aber die Wahrheit zu erkennen und zu beurteilen, was der Akt der Vernunft ist, steht nicht immer in unserer Macht. Also kann der Akt der Vernunft nicht befohlen werden.
Dagegen spricht, dass das, was wir aus freiem Willen tun, durch unseren Befehl getan werden kann. Aber die Akte der Vernunft werden durch den freien Willen vollzogen: denn Damascener sagt (De Fide Orth. ii, 22), dass „der Mensch durch seinen freien Willen forscht, erwägt, urteilt, billigt.“ Also können die Akte der Vernunft befohlen werden.
Ich antworte darauf, dass, da die Vernunft auf sich selbst zurückwirkt, sie ebenso, wie sie die Akte anderer Vermögen anweist, auch ihren eigenen Akt anweisen kann. Folglich kann ihr Akt befohlen werden.
Man muss jedoch beachten, dass der Akt der Vernunft auf zwei Arten betrachtet werden kann. Erstens hinsichtlich der Ausübung des Aktes. Und so betrachtet, kann der Akt der Vernunft immer befohlen werden: wie wenn jemandem gesagt wird, er solle aufmerksam sein und seine Vernunft gebrauchen. Zweitens hinsichtlich des Objekts; in Bezug darauf sind zwei Akte der Vernunft zu bemerken. Einer ist der Akt, durch den sie die Wahrheit über etwas erfasst. Dieser Akt steht nicht in unserer Macht: weil er kraft eines natürlichen oder übernatürlichen Lichtes geschieht. Folglich steht der Akt der Vernunft in dieser Hinsicht nicht in unserer Macht und kann nicht befohlen werden. Der andere Akt der Vernunft ist derjenige, durch den sie dem zustimmt, was sie erfasst. Wenn also das, was die Vernunft erfasst, derart ist, dass sie ihm natürlicherweise zustimmt, z.B. die ersten Prinzipien, steht es nicht in unserer Macht, dem zuzustimmen oder nicht zuzustimmen: die Zustimmung folgt natürlicherweise, und folglich ist sie, eigentlich gesprochen, nicht unserem Befehl unterworfen. Aber einige Dinge, die erfasst werden, überzeugen den Intellekt nicht in einem solchen Maße, dass sie ihn nicht frei ließen, zuzustimmen oder nicht zuzustimmen, oder zumindest seine Zustimmung oder Ablehnung auszusetzen, aufgrund irgendeiner Ursache; und in solchen Dingen steht Zustimmung oder Ablehnung in unserer Macht und ist unserem Befehl unterworfen.
Antwort auf Einwand 1: Die Vernunft befiehlt sich selbst, so wie der Wille sich selbst bewegt, wie oben dargelegt (Quaestio [9], Artikel [3]), das heißt, insofern jedes Vermögen auf seine eigenen Akte zurückwirkt und von einem Ding zum anderen tendiert.
Antwort auf Einwand 2: Aufgrund der Verschiedenheit der Objekte, die dem Akt der Vernunft unterliegen, hindert nichts die Vernunft daran, an sich selbst teilzuhaben: so ist die Erkenntnis der Prinzipien an der Erkenntnis der Schlussfolgerungen beteiligt.
Die Antwort auf den dritten Einwand ist aus dem Gesagten ersichtlich.