I-II, q. 17 a. 4
Ob der Befehl und der befohlene Akt ein einziger Akt sind oder verschieden?
Quaestio 17 · Von den vom Willen befohlenen Akten
Einwand 1: Es scheint, dass der befohlene Akt nicht eins ist mit dem Befehl selbst. Denn die Akte verschiedener Vermögen sind selbst verschieden. Aber der befohlene Akt gehört zu einem Vermögen, und der Befehl zu einem anderen; da das eine das Vermögen ist, das befiehlt, und das andere das Vermögen, das den Befehl empfängt. Also ist der befohlene Akt nicht eins mit dem Befehl.
Einwand 2: Ferner sind alle Dinge, die voneinander getrennt werden können, verschieden: denn nichts wird von sich selbst getrennt. Aber manchmal ist der befohlene Akt vom Befehl getrennt: denn manchmal wird der Befehl gegeben, und der befohlene Akt folgt nicht. Also ist der Befehl ein vom befohlenen Akt verschiedener Akt.
Einwand 3: Ferner sind alle Dinge, die sich wie Vorhergehendes und Nachfolgendes zueinander verhalten, verschieden. Aber der Befehl geht dem befohlenen Akt von Natur aus voraus. Also sind sie verschieden.
Dagegen spricht, dass der Philosoph sagt (Topic. iii, 2), dass „wo ein Ding aufgrund eines anderen ist, dort nur eines ist.“ Aber es gibt keinen befohlenen Akt außer aufgrund des Befehls. Also sind sie eins.
Ich antworte darauf, dass nichts verhindert, dass gewisse Dinge in einer Hinsicht verschieden und in einer anderen Hinsicht eins sind. In der Tat ist jede Vielheit in gewisser Hinsicht eins, wie Dionysius sagt (Div. Nom. xiii). Aber ein Unterschied ist darin zu beobachten, dass einige einfachhin viele sind und eins unter einem bestimmten Aspekt: während es bei anderen umgekehrt ist. Nun wird „eins“ auf die gleiche Weise ausgesagt wie „seiend“. Und die Substanz ist einfachhin seiend, während das Akzidens oder das Gedankending („Seiendes der Vernunft“) nur in gewisser Hinsicht ein Seiendes ist. Daher sind jene Dinge, die in der Substanz eins sind, einfachhin eins, obwohl sie in gewisser Hinsicht viele sind. So ist in der Gattung der Substanz das Ganze, das aus seinen integralen oder wesentlichen Teilen zusammengesetzt ist, einfachhin eins: weil das Ganze einfachhin Seiendes und Substanz ist, und die Teile Seiendes und Substanzen im Ganzen sind. Aber jene Dinge, die in der Substanz verschieden sind und eins gemäß einem Akzidens, sind einfachhin verschieden und eins in gewisser Hinsicht: so sind viele Menschen ein Volk und viele Steine ein Haufen; was eine Einheit der Zusammensetzung oder Ordnung ist. In gleicher Weise sind auch viele Individuen, die in der Gattung oder Art eins sind, einfachhin viele und eins in gewisser Hinsicht: da in der Gattung oder Art eins zu sein bedeutet, gemäß der Betrachtung der Vernunft eins zu sein.
Nun ist es so: Wie in der Gattung der natürlichen Dinge ein Ganzes aus Materie und Form zusammengesetzt ist (z.B. der Mensch, der ein einziges natürliches Wesen ist, obwohl er viele Teile hat, ist aus Seele und Körper zusammengesetzt); so steht bei menschlichen Handlungen der Akt eines niedrigeren Vermögens in der Position der Materie in Bezug auf den Akt eines höheren Vermögens, insofern das niedrigere Vermögen kraft des höheren Vermögens, das es bewegt, handelt: denn so ist auch der Akt des ersten Bewegers wie die Form in Bezug auf den Akt seines Instruments. Daher ist es offensichtlich, dass der Befehl und der befohlene Akt ein einziger menschlicher Akt sind, so wie ein Ganzes eins ist, aber in seinen Teilen vieles.
Antwort auf Einwand 1: Wenn die verschiedenen Vermögen nicht aufeinander hingeordnet sind, sind ihre Akte einfachhin verschieden. Aber wenn ein Vermögen der Beweger des anderen ist, dann sind ihre Akte in gewisser Weise eins: da „der Akt des Bewegers und der Akt des Bewegten ein einziger Akt sind“ (Phys. iii, 3).
Antwort auf Einwand 2: Die Tatsache, dass der Befehl und der befohlene Akt voneinander getrennt werden können, zeigt, dass sie verschiedene Teile sind. Denn die Teile eines Menschen können voneinander getrennt werden, und doch bilden sie ein einziges Ganzes.
Antwort auf Einwand 3: Bei jenen Dingen, die in den Teilen viele sind, aber als Ganzes eins, hindert nichts daran, dass ein Teil einem anderen vorausgeht. So geht die Seele in gewisser Weise dem Körper voraus; und das Herz den anderen Gliedern.