I-II, q. 17 a. 2
Ob der Befehl unvernünftigen Tieren zukommt?
Quaestio 17 · Von den vom Willen befohlenen Akten
Einwand 1: Es scheint, dass der Befehl unvernünftigen Tieren zukommt. Denn gemäß Avicenna ist „die Kraft, die die Bewegung befiehlt, das Begehrungsvermögen; und die Kraft, die die Bewegung ausführt, liegt in den Muskeln und Nerven.“ Beide Kräfte aber sind in den unvernünftigen Tieren. Also ist der Befehl bei unvernünftigen Tieren zu finden.
Einwand 2: Ferner ist der Zustand eines Sklaven der eines Empfängers von Befehlen. Der Körper aber verhält sich zur Seele wie ein Sklave zu seinem Herrn, wie der Philosoph sagt (Polit. i, 2). Also wird der Körper von der Seele befehligt, auch bei unvernünftigen Tieren, da sie aus Seele und Körper zusammengesetzt sind.
Einwand 3: Ferner hat der Mensch durch das Befehlen einen Antrieb zu einer Handlung. Aber der Antrieb zur Handlung findet sich auch bei unvernünftigen Tieren, wie Damascener sagt (De Fide Orth. ii, 22). Also ist der Befehl bei unvernünftigen Tieren zu finden.
Dagegen spricht, dass der Befehl ein Akt der Vernunft ist, wie oben dargelegt (Artikel [1]). In unvernünftigen Tieren aber gibt es keine Vernunft. Daher gibt es dort auch keinen Befehl.
Ich antworte darauf, dass Befehlen nichts anderes ist, als jemanden anzuweisen, etwas zu tun, durch eine gewisse Bewegung der Ankündigung. Nun ist das Anweisen der eigentliche Akt der Vernunft. Daher ist es unmöglich, dass unvernünftige Tiere in irgendeiner Weise befehlen, da sie der Vernunft ermangeln.
Antwort auf Einwand 1: Vom begehrenden Vermögen wird gesagt, dass es die Bewegung befiehlt, insofern es die befehlende Vernunft bewegt. Dies gilt aber nur beim Menschen. Bei unvernünftigen Tieren ist das begehrende Vermögen nicht im eigentlichen Sinne eine befehlende Fähigkeit, es sei denn, man fasst den Befehl im weiten Sinne als Bewegung auf.
Antwort auf Einwand 2: Der Körper des unvernünftigen Tieres ist fähig zu gehorchen; aber seine Seele ist nicht fähig zu befehlen, weil sie nicht fähig ist, anzuweisen. Folglich gibt es dort nicht das Verhältnis von Befehlendem und Befehligtem, sondern nur von Beweger und Bewegtem.
Antwort auf Einwand 3: Der Antrieb zur Handlung ist bei unvernünftigen Tieren anders als beim Menschen. Denn der Antrieb des Menschen zur Handlung entspringt der anweisenden Vernunft; weshalb sein Antrieb einer des Befehls ist. Andererseits entspringt der Antrieb des unvernünftigen Tieres dem natürlichen Instinkt; denn sobald sie das Zuträgliche oder Unzuträgliche wahrnehmen, wird ihr Begehrungsvermögen auf natürliche Weise bewegt, es zu verfolgen oder zu meiden. Daher werden sie von einem anderen zum Handeln angewiesen; und sie selbst weisen sich nicht selbst zum Handeln an. Folglich gibt es in ihnen Antrieb, aber keinen Befehl.