I-II, q. 17 a. 5
Ob der Akt des Willens befohlen wird?
Quaestio 17 · Von den vom Willen befohlenen Akten
Einwand 1: Es scheint, dass der Akt des Willens nicht befohlen wird. Denn Augustinus sagt (Confess. viii, 9): „Der Geist befiehlt dem Geist zu wollen, und doch tut er es nicht.“ Aber zu wollen ist der Akt des Willens. Also wird der Akt des Willens nicht befohlen.
Einwand 2: Ferner gehört es zu einem, der einen Befehl empfängt, den Befehl verstehen zu können. Aber der Wille kann den Befehl nicht verstehen; denn der Wille unterscheidet sich vom Intellekt, dem es zukommt zu verstehen. Also wird der Akt des Willens nicht befohlen.
Einwand 3: Ferner, wenn ein Akt des Willens befohlen wird, werden aus demselben Grund alle befohlen. Aber wenn alle Akte des Willens befohlen werden, müssen wir notwendigerweise ins Unendliche fortschreiten; weil der Akt des Willens dem Akt der befehlenden Vernunft vorausgeht, wie oben dargelegt (Artikel [1]); denn wenn jener Akt des Willens auch befohlen würde, ginge diesem Befehl ein anderer Akt der Vernunft voraus, und so weiter bis ins Unendliche. Aber ins Unendliche fortzuschreiten ist nicht möglich. Also wird der Akt des Willens nicht befohlen.
Dagegen spricht, dass alles, was in unserer Macht steht, unserem Befehl unterworfen ist. Aber die Akte des Willens stehen am meisten in unserer Macht; da alle unsere Akte insofern in unserer Macht stehend genannt werden, als sie freiwillig sind. Also werden die Akte des Willens von uns befohlen.
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Artikel [1]), der Befehl nichts anderes ist als der Akt der Vernunft, die mit einer gewissen Bewegung etwas zum Handeln anweist. Nun ist es offensichtlich, dass die Vernunft den Akt des Willens anweisen kann: denn so wie sie urteilen kann, dass es gut ist, etwas zu wollen, so kann sie durch Befehlen den Menschen anweisen zu wollen. Daraus ist ersichtlich, dass ein Akt des Willens befohlen werden kann.
Antwort auf Einwand 1: Wie Augustinus sagt (Confess. viii, 9), will der Geist bereits, wenn er sich selbst vollkommen befiehlt zu wollen: dass er aber manchmal befiehlt und nicht will, liegt daran, dass er unvollkommen befiehlt. Nun entsteht ein unvollkommener Befehl aus der Tatsache, dass die Vernunft von entgegengesetzten Motiven bewegt wird, zu befehlen oder nicht zu befehlen: weshalb sie zwischen den beiden schwankt und es verfehlt, vollkommen zu befehlen.
Antwort auf Einwand 2: So wie jedes der Glieder des Körpers nicht für sich allein arbeitet, sondern für den ganzen Körper (so sieht das Auge für den ganzen Körper), so verhält es sich mit den Vermögen der Seele. Denn der Intellekt versteht nicht für sich allein, sondern für alle Vermögen; und der Wille will nicht nur für sich selbst, sondern auch für alle Vermögen. Daher befiehlt der Mensch, insofern er mit Intellekt und Willen begabt ist, den Akt des Willens für sich selbst.
Antwort auf Einwand 3: Da der Befehl ein Akt der Vernunft ist, wird jener Akt befohlen, der der Vernunft unterworfen ist. Nun ist der erste Akt des Willens nicht auf die Anweisung der Vernunft zurückzuführen, sondern auf den Antrieb der Natur oder einer höheren Ursache, wie oben dargelegt (Quaestio [9], Artikel [4]). Daher besteht keine Notwendigkeit, ins Unendliche fortzuschreiten.