I, q. 63 a. 1
Ob das Übel der Schuld in den Engeln sein kann?
Quaestio 63 · Die Bosheit der Engel hinsichtlich der Sünde
Einwand 1: Es scheint, dass es kein Übel der Schuld in den Engeln geben kann. Denn es kann kein Übel geben außer in Dingen, die in Potenz sind, wie der Philosoph sagt (Metaph. ix, text. 19), weil das Subjekt der Beraubung ein Seiendes in Potenz ist. Die Engel aber haben kein Sein in Potenz, da sie subsistierende Formen sind. Deshalb kann es in ihnen kein Übel geben.
Einwand 2: Ferner stehen die Engel höher als die Himmelskörper. Die Philosophen aber sagen, dass es in den Himmelskörpern kein Übel geben kann. Deshalb kann es auch in den Engeln keines geben.
Einwand 3: Ferner ist das, was einem Ding natürlich ist, immer in ihm. Es ist aber für die Engel natürlich, durch die Bewegung der Liebe zu Gott hin bewegt zu werden. Deshalb kann solche Liebe ihnen nicht entzogen werden. Aber indem sie Gott lieben, sündigen sie nicht. Folglich können die Engel nicht sündigen.
Einwand 4: Ferner richtet sich das Begehren nur auf das Gute oder das scheinbar Gute. Für die Engel nun kann es kein scheinbares Gut geben, das nicht ein wahres Gut ist; denn in ihnen kann es entweder gar keinen Irrtum geben oder zumindest nicht vor der Schuld. Deshalb können die Engel nur begehren, was wahrhaft gut ist. Niemand aber sündigt dadurch, dass er begehrt, was wahrhaft gut ist. Folglich sündigt der Engel nicht durch Begehren.
Dagegen spricht, dass es heißt (Ijob 4,18): „In seinen Engeln fand er Bosheit.“
Ich antworte darauf, dass ein Engel oder jede andere vernunftbegabte Kreatur, in ihrer eigenen Natur betrachtet, sündigen kann; und welcher Kreatur auch immer es zukommt, nicht zu sündigen, diese hat es als Gnadengeschenk und nicht aus der Bedingung der Natur. Der Grund dafür ist, dass Sündigen nichts anderes ist als ein Abweichen von jener Richtigkeit, die ein Akt haben sollte; ob wir nun von Sünde in der Natur, der Kunst oder den Sitten sprechen. Nur jener Akt, dessen Regel die Tugend des Handelnden selbst ist, kann die Richtigkeit niemals verfehlen. Wäre die Hand des Handwerkers die Regel des Schnitzens selbst, könnte er das Holz nicht anders als richtig schnitzen; wenn aber die Richtigkeit des Schnitzens nach einer anderen Regel beurteilt wird, dann kann das Schnitzen richtig oder fehlerhaft sein. Nun ist der göttliche Wille die einzige Regel von Gottes Handeln, weil er nicht auf ein höheres Ziel hingeordnet ist. Aber jeder geschaffene Wille besitzt die Richtigkeit des Aktes nur insoweit, als er gemäß dem göttlichen Willen geregelt ist, auf welchen das letzte Ziel hinzuordnen ist: so wie jedes Begehren eines Untergebenen durch den Willen seines Vorgesetzten geregelt werden muss; zum Beispiel der Wille des Soldaten gemäß dem Willen seines Befehlshabers. So kann es nur im göttlichen Willen keine Sünde geben; wohingegen es im Willen jeder Kreatur Sünde geben kann, wenn man die Bedingung ihrer Natur betrachtet.
Antwort auf Einwand 1: In den Engeln gibt es keine Potenz zum natürlichen Sein. Dennoch gibt es Potenz in ihrem intellektiven Teil, insofern sie diesem oder jenem Objekt zugeneigt sein können. In dieser Hinsicht kann es Übel in ihnen geben.
Antwort auf Einwand 2: Die Himmelskörper haben keine andere als eine natürliche Wirkweise. Deshalb, wie es kein Übel der Verderbnis in ihrer Natur geben kann, so kann es auch kein Übel der Unordnung in ihrer natürlichen Handlung geben. Aber neben ihrer natürlichen Handlung gibt es in den Engeln die Handlung des freien Willens, aufgrund derer Übel in ihnen sein kann.
Antwort auf Einwand 3: Es ist für den Engel natürlich, sich Gott durch die Bewegung der Liebe zuzuwenden, insofern Gott das Prinzip seines natürlichen Seins ist. Aber dass er sich Gott als dem Objekt der übernatürlichen Seligkeit zuwendet, kommt von der eingegossenen Liebe, von der er sich durch Sündigen abwenden könnte.
Antwort auf Einwand 4: Todsünde geschieht auf zwei Weisen im Akt des freien Willens. Erstens, wenn etwas Böses gewählt wird; wie der Mensch sündigt, indem er Ehebruch wählt, was an sich böse ist. Solche Sünde kommt immer aus Unwissenheit oder Irrtum; sonst würde das, was böse ist, niemals als gut gewählt werden. Der Ehebrecher irrt im Besonderen, indem er diese Lust einer ungeordneten Handlung als etwas Gutes wählt, das jetzt auszuführen ist, aus der Neigung der Leidenschaft oder des Habitus; auch wenn er in seinem allgemeinen Urteil nicht irrt, sondern in dieser Hinsicht eine richtige Meinung behält. Auf diese Weise kann es keine Sünde im Engel geben; weil es in den Engeln keine Leidenschaften gibt, die die Vernunft oder den Intellekt fesseln, wie aus dem oben Gesagten ersichtlich ist (Frage [59], Artikel [4]); noch könnte irgendein zur Sünde neigender Habitus ihrer ersten Sünde vorausgehen. Auf eine andere Weise kommt Sünde aus dem freien Willen, indem etwas an sich Gutes gewählt wird, aber nicht gemäß dem richtigen Maß oder der Regel; so dass der Mangel, der die Sünde herbeiführt, nur auf Seiten der Wahl liegt, die nicht richtig geregelt ist, aber nicht auf Seiten der gewählten Sache; wie wenn jemand beten würde, ohne die von der Kirche festgelegte Ordnung zu beachten. Eine solche Sünde setzt keine Unwissenheit voraus, sondern lediglich das Fehlen der Erwägung jener Dinge, die erwogen werden sollten. Auf diese Weise sündigte der Engel, indem er sein eigenes Gut aus eigenem freien Willen suchte, ohne Unterordnung unter die Regel des göttlichen Willens.