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Damit wir aber die Natur der Religion erkennen können, wollen wir nach dem Ursprung dieses Namens fragen. Der Name „Religion“ ist also, wie Augustinus im Buch Über die wahre Religion anzudeuten scheint, von „wiederverbinden“ [religare] genommen. Im eigentlichen Sinn aber heißt dasjenige gebunden, was so an eines gefesselt wird, dass ihm die Freiheit genommen wird, sich anderem zuzuwenden. Da aber „Wiederbindung“ eine wiederholte Bindung bezeichnet, zeigt sie an, dass jemand an das gebunden wird, womit er zuerst verbunden gewesen war und wovon er Abstand zu nehmen begann.
Und weil jedes Geschöpf früher in Gott war als in sich selbst und von Gott hervorging, indem es gewissermaßen durch die Schöpfung der Wesenheit nach von ihm Abstand zu nehmen begann, deshalb muss das vernunftbegabte Geschöpf wieder an eben Gott gebunden werden, mit dem es zuerst verbunden gewesen war, auch bevor es war, damit so die Flüsse an den Ort zurückkehren, von dem sie ausgehen (Koh 1,7).
Und deshalb sagt Augustinus im Buch Über die wahre Religion: „Die Religion binde uns wieder an den einen allmächtigen Gott“; und dies findet sich in der Glosse zu Röm 11,36 zu jenem Wort: „Aus ihm und durch ihn“ und so weiter.
Die erste Bindung aber, durch die der Mensch an Gott gebunden wird, geschieht durch den Glauben, wie Hebr 11,6 gesagt wird: „Wer zu Gott hinzutritt, muss glauben, dass er ist.“ Das Bekenntnis dieses Glaubens ist die Latrie, die Gott Verehrung erweist, indem sie gleichsam anerkennt, dass er der Ursprung ist. Daher bezeichnet Religion zuerst und hauptsächlich die Latrie, die Gott Verehrung erweist als Bekenntnis des wahren Glaubens.
Und dies ist es, was Augustinus im zehnten Buch Über den Gottesstaat sagt: Religion scheine nicht irgendeinen beliebigen Kult, sondern den Kult Gottes zu bezeichnen. Und auf diese Weise bestimmt Tullius in der Alten Rhetorik die Religion, indem er sagt: „Religion ist das, was einer höheren Natur, die man göttlich nennt, Sorge und feierlichen Dienst darbringt.“
Und so erkennt man, dass zuerst und hauptsächlich alles zur wahren Religion gehört, was zum unversehrten Glauben und zur geschuldeten Dienstbarkeit der Latrie gehört. In zweiter Weise aber erkennt man, dass all das zur Religion gehört, worin wir Gott Dienst erweisen können; denn, wie Augustinus im Enchiridion sagt, Gott wird nicht nur durch Glauben verehrt, sondern auch durch Hoffnung und Liebe [caritas], sodass so alle Werke der Liebe Werke der Religion genannt werden.
Daher heißt es Jak 1,27: „Reine und unbefleckte Religion bei Gott und dem Vater ist dies: die Waisen und Witwen in ihrer Bedrängnis zu besuchen“ und so weiter.
Aus dem Gesagten ist also offenbar, dass es eine zweifache Auffassung der Religion gibt. Die eine gemäß der ersten Einsetzung ihres Namens, sofern jemand sich durch den Glauben an Gott bindet zum geschuldeten Kult; und so wird jeder im Taufbad der christlichen Religion teilhaftig, indem er dem Satan und all seinem Gepränge widersagt.
Die zweite, insofern jemand sich zu bestimmten Werken der Liebe verpflichtet, durch die Gott in besonderer Weise gedient wird, indem er dem weltlichen Leben widersagt; und in diesem Sinn gebrauchen wir gegenwärtig den Namen Religion.
Die Liebe aber leistet Gott den geschuldeten Dienst gemäß den Akten des tätigen und des beschaulichen Lebens. In den Akten des tätigen Lebens geschieht dies auf verschiedene Weise gemäß den verschiedenen Diensten der Liebe, die den Nächsten erwiesen werden. Und deshalb sind manche Ordensgemeinschaften dazu eingesetzt, durch Beschauung frei zu sein für Gott, wie die monastische und die eremitische Religion; andere aber dazu, Gott in seinen Gliedern durch Tätigkeit zu dienen, wie bei denen, die sich Gott dazu weihen, Kranke aufzunehmen, Gefangene loszukaufen und andere Werke der Barmherzigkeit zu vollziehen.
Und es gibt kein Werk der Barmherzigkeit, zu dessen Ausführung nicht eine Religion eingesetzt werden könnte, auch wenn sie bisher nicht eingesetzt ist.
Wie aber in der Taufe, durch die der Mensch mittels der Religion des Glaubens an Gott gebunden wird, der Mensch der Sünde stirbt, so stirbt er durch das Gelübde der Religion nicht nur der Sünde, sondern der Welt, damit er Gott allein lebe in jenem Werk, in dem er gelobt hat, Gott zu dienen. Denn wie durch die Sünde das Leben des Glaubens aufgehoben wird, so wird durch die Beschäftigungen der Welt der Dienst Christi gehindert: „Keiner, der für Gott Kriegsdienst leistet, verwickelt sich in weltliche Geschäfte“ (2 Tim 2,4).
Und deshalb wird durch das Gelübde der Religion auf das verzichtet, wodurch der menschliche Geist am meisten beschäftigt zu werden pflegt und von den göttlichen Diensten abgehalten wird. Davon ist das Erste und Vornehmste die Ehe: „Ich will, dass ihr ohne Sorge seid. Wer ohne Frau ist, sorgt sich um das, was des Herrn ist, wie er Gott gefalle; wer aber mit einer Frau ist, sorgt sich um das, was der Welt ist, wie er der Frau gefalle, und er ist geteilt“ (1 Kor 7,32–33).
Das Zweite ist der Besitz irdischer Reichtümer: „Die Sorge dieser Welt und der Trug der Reichtümer erstickt das Wort, und es bleibt ohne Frucht“ (Mt 13,22). Daher sagt eine Glosse zu Lk 8,14 über jenes Wort: „Was aber unter die Dornen fiel“ und so weiter: „Die Reichtümer, auch wenn sie zu erfreuen scheinen, sind ihren Besitzern dennoch Dornen, denn mit den Stacheln der Sorgen durchbohren sie deren Geist; gierig werden sie gesucht und sorgenvoll bewahrt.“
Das Dritte ist der eigene Wille; denn wer Herr seines Willens ist, hat Sorge um die Leitung seines Lebens. Und deshalb wird uns geraten, die Verfügung über unseren Stand der göttlichen Vorsehung anzuvertrauen: „Werft all eure Sorge auf ihn, denn er sorgt für euch“ (1 Petr 5,7). „Vertraue auf den Herrn aus deinem ganzen Herzen, und stütze dich nicht auf deine eigene Klugheit“ (Spr 3,5).
Daher kommt es, dass die vollkommene Religion durch ein dreifaches Gelübde geweiht wird: nämlich durch das Gelübde der Keuschheit, durch das der Ehe entsagt wird; durch das Gelübde der Armut, durch das den Reichtümern entsagt wird; durch das Gelübde des Gehorsams, durch das dem eigenen Willen entsagt wird.
Durch diese drei Gelübde aber bringt der Mensch Gott ein Opfer von all seinen Gütern dar: durch das Gelübde der Keuschheit, indem er Gott seinen eigenen Leib als Opfer darbringt, wovon Röm 12,1 sagt: „Stellt eure Glieder dar als ein lebendiges Opfer“; durch das Gelübde der Armut aber, indem er Gott eine Gabe aus den äußeren Gütern darbringt, wovon Röm 15,31 sagt: „Möge die Darbringung meines Dienstes den Heiligen in Jerusalem angenehm werden“; durch das Gelübde des Gehorsams schließlich, indem er Gott ein Opfer des Geistes darbringt, wovon es im Psalm heißt: „Ein Opfer für Gott ist ein zerknirschter Geist“ (Ps 50,19).
Und durch diese drei wird Gott nicht nur ein Opfer dargebracht, sondern ein Ganzopfer, das im Gesetz als das angenehmste galt. Daher sagt Gregor in der achten Homilie des zweiten Teils über Ezechiel: „Wenn jemand etwas von dem Seinen Gott gelobt und etwas nicht gelobt, ist es ein Opfer; wenn er aber alles, was er hat, alles, was er lebt, alles, was er erkennt, dem allmächtigen Gott gelobt hat, ist es ein Ganzopfer.“
Und so ahmt die Religion, in der zweiten Weise genommen, insofern sie Gott ein Opfer darbringt, die erste Weise der Religion nach. Es gibt jedoch gewisse Lebensweisen, in denen manches hiervon ausgelassen wird; in ihnen findet sich aber nicht der vollkommene Wesensbegriff der Religion.
Alles andere aber, was sich in den Religionen findet, sind gewisse Hilfsmittel, entweder um das zu meiden, dem durch das Gelübde der Religion entsagt wird, oder um das zu beobachten, worin der Mensch durch das Gelübde der Religion versprochen hat, Gott zu dienen.
Aus dem Gesagten kann also offenbar werden, nach welchen Gesichtspunkten eine Religion für vollkommener als eine andere gehalten werden kann. Denn die letzte Vollkommenheit einer Sache besteht in der Erreichung des Zieles; daher muss die Vollkommenheit der Religion hauptsächlich aus zweierlei beurteilt werden.
Erstens aus dem, worauf die Religion hingeordnet ist, sodass jene Religion hervorragender genannt wird, die einem würdigeren Akt geweiht ist; so ist gemäß dem Vergleich des tätigen und des beschaulichen Lebens hinsichtlich Nutzen und Würde der Vergleich der Religionen zu nehmen, die dem tätigen und die dem beschaulichen Leben zugewiesen sind.
Zweitens aus dem Verhältnis der Religion zur Ausführung dessen, wozu sie eingesetzt ist. Denn es genügt nicht, dass eine Religion zu etwas Hohem eingesetzt ist, wenn sie nicht durch Observanzen und Lebensweisen so geordnet ist, dass sie ohne Hindernis zu ihrem Ziel gelangt. Wenn etwa zwei Religionen zur Beschauung eingesetzt sind, muss jene, durch die der Mensch freier für die Beschauung gemacht wird, für vollkommener gehalten werden.
Weil aber, wie Augustinus sagt, „niemand ein neues Leben beginnen kann, wenn ihn nicht sein altes Leben reut“, ist jede Religion, durch die der Mensch ein neues Leben beginnt, ein gewisser Stand der Buße, damit der Mensch vom alten Leben gereinigt werde. Und demgemäß können Religionen auf eine dritte Weise verglichen werden, sodass jene vollkommener genannt wird, die größere Strengheiten hat, sei es im Fasten oder in der Armut oder in anderem dieser Art; denn Genugtuungswerke müssen strafend sein.
Die ersten Vergleiche aber sind der Religion wesentlicher; und deshalb ist nach ihnen die Vollkommenheit der Religion mehr zu beurteilen, zumal die Vollkommenheit des Lebens mehr in der inneren Gerechtigkeit besteht als in äußerer Enthaltsamkeit.
So ist also offenbar, was Religion ist und worin die Vollkommenheit der Religion besteht.
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