III, q. 67 a. 4
Ob eine Frau taufen kann?
Quaestio 67 · Von den Spendern, durch welche das Sakrament der Taufe gespendet wird.
1. Einwand: Es scheint, dass eine Frau nicht taufen kann. Denn wir lesen in den Akten des Konzils von Karthago (iv): „Wie gelehrt und heilig eine Frau auch sein mag, sie darf sich nicht anmaßen, Männer in der Kirche zu lehren oder zu taufen.“ Aber in keinem Fall ist es einer Frau erlaubt, in der Kirche zu lehren, gemäß 1 Kor 14,35: „Es ist eine Schande für eine Frau, in der Kirche zu sprechen.“ Also scheint es, dass es einer Frau unter keinen Umständen erlaubt ist zu taufen.
2. Einwand: Ferner gehört das Taufen denen, die Autorität haben; weshalb die Taufe von Priestern gespendet werden sollte, die die Seelsorge innehaben. Aber Frauen sind hierfür nicht qualifiziert; gemäß 1 Tim 2,12: „Ich gestatte einer Frau nicht zu lehren, noch Autorität über den Mann auszuüben, sondern sie soll sich unterordnen [Vulg.: 'sondern in der Stille sein'].“ Also kann eine Frau nicht taufen.
3. Einwand: Ferner scheint bei der geistlichen Wiedergeburt das Wasser den Platz des Mutterschoßes einzunehmen, wie Augustinus zu Joh 3,4 sagt: „Kann“ ein Mensch „ein zweites Mal in den Schoß seiner Mutter eintreten und wiedergeboren werden?“ Während derjenige, der tauft, eher die Position des Vaters einzunehmen scheint. Dies aber ist für eine Frau unpassend. Also kann eine Frau nicht taufen.
Dagegen spricht, dass Papst Urban II. sagt (Decreta xxx): „Auf die Fragen, die von Eurer Seligkeit gestellt wurden, halten wir dafür, dass folgende Antwort gegeben werden sollte: dass die Taufe gültig ist, wenn in Fällen der Notwendigkeit eine Frau ein Kind im Namen der Dreifaltigkeit tauft.“
Ich antworte darauf, dass Christus der eigentliche Täufer ist, gemäß Joh 1,33: „Der, auf den du den Geist herabkommen und auf ihm bleiben siehst, der ist es, der tauft.“ Denn es steht in Kol 3 (vgl. Gal 3,28) geschrieben, dass es in Christus weder Mann noch Frau gibt. Folglich, so wie ein Laie als Diener Christi taufen kann, so kann es auch eine Frau.
Da aber „das Haupt der Frau der Mann ist“ und „das Haupt des ... Mannes Christus ist“ (1 Kor 11,3), sollte eine Frau nicht taufen, wenn ein Mann für diesen Zweck verfügbar ist; ebenso wie auch ein Laie nicht in Gegenwart eines Klerikers taufen sollte, noch ein Kleriker in Gegenwart eines Priesters. Letzterer jedoch kann in Gegenwart eines Bischofs taufen, weil es Teil des priesterlichen Amtes ist.
Antwort auf den 1. Einwand: So wie es einer Frau nicht gestattet ist, öffentlich zu lehren, es ihr aber erlaubt ist, privat zu unterweisen und zu ermahnen; so ist es ihr nicht gestattet, öffentlich und feierlich zu taufen, und doch kann sie in einem dringenden Fall taufen.
Antwort auf den 2. Einwand: Wenn die Taufe feierlich und in der gebotenen Form gefeiert wird, sollte sie von einem Priester gespendet werden, der die Seelsorge innehat, oder von einem, der ihn vertritt. Aber dies ist in dringenden Fällen nicht erforderlich, wenn eine Frau taufen darf.
Antwort auf den 3. Einwand: Bei der fleischlichen Zeugung wirken Mann und Frau gemäß der Kraft ihrer eigenen Natur zusammen; weshalb die Frau nicht das aktive, sondern nur das passive Prinzip der Zeugung sein kann. Aber bei der geistlichen Zeugung handeln beide nicht aus eigener Kraft, sondern nur instrumentell durch die Kraft Christi. Folglich kann aus denselben Gründen entweder ein Mann oder eine Frau in einem dringenden Fall taufen.
Wenn jedoch eine Frau ohne jede Dringlichkeit taufen würde, gäbe es keinen Bedarf zur Wiedertaufe: wie wir in Bezug auf Laien gesagt haben (Artikel 3, ad 1). Aber die Taufende selbst würde sündigen, ebenso wie jene, die mit ihr daran teilnahmen, sei es, indem sie die Taufe von ihr empfingen, oder indem sie jemanden zu ihr brachten, um getauft zu werden.