III, q. 67 a. 1
Ob es zum Amt des Diakons gehört zu taufen?
Quaestio 67 · Von den Spendern, durch welche das Sakrament der Taufe gespendet wird.
1. Einwand: Es scheint, dass es zum Amt des Diakons gehört zu taufen. Denn die Pflichten des Predigens und des Taufens wurden vom Herrn zur gleichen Zeit auferlegt, gemäß Mt 28,19: „Geht ... lehrt alle Völker und tauft sie“ usw. Es gehört aber zum Amt des Diakons, das Evangelium zu predigen. Also scheint es, dass es auch zum Amt des Diakons gehört zu taufen.
2. Einwand: Ferner gehört es nach Dionysius (Eccl. Hier. v) zum Amt des Diakons, zu „reinigen“. Die Reinigung von Sünden aber wird besonders durch die Taufe bewirkt, gemäß Eph 5,26: „Er hat sie gereinigt im Wasserbad durch das Wort des Lebens.“ Also scheint es, dass es dem Diakon zukommt zu taufen.
3. Einwand: Ferner wird vom heiligen Laurentius, der Diakon war, berichtet, dass er viele getauft hat. Also scheint es, dass es den Diakonen zukommt zu taufen.
Dagegen spricht, dass Papst Gelasius I. sagt (die Stelle findet sich in den Dekreten, dist. 93): „Wir ordnen an, dass die Diakone innerhalb ihres eigenen Aufgabenbereichs bleiben“; und weiter unten: „Ohne Bischof oder Priester dürfen sie nicht wagen zu taufen, außer in Fällen äußerster Dringlichkeit, wenn die Vorgenannten weit entfernt sind.“
Ich antworte darauf, dass, so wie die Eigenschaften und Aufgaben der himmlischen Hierarchien aus ihren Namen erschlossen werden, wie Dionysius sagt (Coel. Hier. vi), wir so auch aus den Namen der kirchlichen Weihegrade erschließen können, was jedem Grad zukommt. Nun werden „Diakone“ so genannt, weil sie „Diener“ sind; denn es liegt nicht im Amtsbereich des Diakons, der hauptsächliche und offizielle Zelebrant bei der Spendung eines Sakraments zu sein, sondern anderen, seinen Vorgesetzten, bei der sakramentalen Spendung zu dienen. Und so kommt es einem Diakon nicht zu, das Sakrament der Taufe gleichsam von Amts wegen zu spenden, sondern seinen Vorgesetzten bei der Spendung dieses und anderer Sakramente zu assistieren und zu dienen. Daher sagt Isidor (Epist. ad Ludifred.): „Es ist Pflicht des Diakons, den Priestern bei allen Riten der Sakramente Christi zu assistieren und zu dienen, nämlich bei denen der Taufe, des Chrisams, der Patene und des Kelches.“
Antwort auf den 1. Einwand: Es ist Pflicht des Diakons, das Evangelium in der Kirche zu lesen und es im Sinne der Katechese zu predigen; daher sagt Dionysius (Eccl. Hier. v), dass das Amt des Diakons Gewalt über die Unreinen einschließt, zu denen er die Katechumenen zählt. Aber zu lehren, d. h. das Evangelium auszulegen, ist das eigentliche Amt des Bischofs, dessen Handeln es ist, „zu vollenden“, wie Dionysius lehrt (Eccl. Hier. v); und „zu vollenden“ ist dasselbe wie „zu lehren“. Folglich ergibt sich daraus nicht, dass das Amt des Taufens den Diakonen zukommt.
Antwort auf den 2. Einwand: Wie Dionysius sagt (Eccl. Hier. ii), hat die Taufe nicht nur die Kraft des „Reinigens“, sondern auch des „Erleuchtens“. Folglich liegt sie außerhalb des Amtsbereichs des Diakons, dessen Pflicht es nur ist zu reinigen: sei es durch das Vertreiben der Unreinen oder durch deren Vorbereitung auf den Empfang eines Sakraments.
Antwort auf den 3. Einwand: Weil die Taufe ein notwendiges Sakrament ist, ist es Diakonen erlaubt, in dringenden Fällen zu taufen, wenn ihre Vorgesetzten nicht zur Hand sind; wie aus der oben zitierten Autorität des Gelasius hervorgeht. Und auf diese Weise hat der heilige Laurentius, obwohl nur Diakon, getauft.