III, q. 52 a. 8
Befreite Christus durch seinen Abstieg Seelen aus dem Fegefeuer?
Quaestio 52 · Vom Abstieg Christi in die Hölle
Einwand 1: Es scheint, dass Christus durch seinen Abstieg in die Hölle Seelen aus dem Fegefeuer befreite – denn Augustinus sagt (Ep. ad Evod. clxiv): „Da klare Zeugnisse von der Hölle und ihren Peinen sprechen, gibt es keinen Grund zu glauben, dass der Erlöser dorthin kam, außer um Menschen von eben diesen Peinen zu retten: aber ich möchte noch wissen, ob es alle waren, die Er dort fand, oder einige, die Er einer solchen Wohltat für würdig erachtete. Doch zweifle ich nicht, dass Christus in die Hölle ging und diese Gunst denen gewährte, die unter ihren Peinen litten.“ Aber wie oben dargelegt (Artikel [6]), verlieh Er die Wohltat der Befreiung nicht den Verdammten: und es gibt keine anderen in einem Zustand des Strafleidens außer jenen im Fegefeuer. Folglich befreite Christus Seelen aus dem Fegefeuer.
Einwand 2: Ferner hatte die bloße Gegenwart der Seele Christi keine geringere Wirkung als seine Sakramente haben. Aber Seelen werden durch die Sakramente aus dem Fegefeuer befreit, besonders durch das Sakrament der Eucharistie, wie später gezeigt werden soll (XP, Frage [71], Artikel [9]). Daher wurden viel mehr Seelen durch die Gegenwart des in die Hölle hinabsteigenden Christus aus dem Fegefeuer befreit.
Einwand 3: Ferner, wie Augustinus sagt (De Poenit. ix), heilte Christus jene, die Er in diesem Leben heilte, vollständig. Auch sagt unser Herr (Joh 7,23): „Ich habe den ganzen Menschen am Sabbattag gesund gemacht.“ Aber Christus befreite jene, die im Fegefeuer waren, von der Strafe des Verlustes, wodurch sie von der Herrlichkeit ausgeschlossen waren. Daher befreite Er sie auch von der Strafe des Fegefeuers.
Dagegen spricht, dass Gregor sagt (Moral. xiii): „Da unser Schöpfer und Erlöser, indem er die Riegel der Hölle durchdrang, die Seelen der Auserwählten von dort herausbrachte, erlaubt Er uns nicht, dorthin zu gehen, von wo Er bereits durch seinen Abstieg andere befreit hat.“ Aber Er erlaubt uns, ins Fegefeuer zu gehen. Daher befreite Er durch den Abstieg in die Hölle keine Seelen aus dem Fegefeuer.
Ich antworte darauf, Wie wir mehr als einmal dargelegt haben (Artikel [4], ad 2, Artikel [5], 6, 7), war Christi Abstieg in die Hölle einer der Befreiung kraft seines Leidens. Nun hatte Christi Leiden eine Kraft, die weder zeitlich noch vergänglich war, sondern ewig, gemäß Hebr 10,14: „Denn mit einem einzigen Opfer hat Er für immer die vollendet, die geheiligt werden.“ Und so ist es offensichtlich, dass Christi Leiden damals keine größere Wirksamkeit hatte als es jetzt hat. Folglich wurden jene, die so beschaffen waren wie jene, die jetzt im Fegefeuer sind, nicht durch Christi Abstieg in die Hölle aus dem Fegefeuer befreit. Aber wenn einige so beschaffen gefunden wurden wie jene, die jetzt kraft des Leidens Christi aus dem Fegefeuer befreit werden, dann hinderte sie nichts daran, durch Christi Abstieg in die Hölle aus dem Fegefeuer befreit zu werden.
Antwort auf Einwand 1: Aus dieser Passage des Augustinus kann nicht gefolgert werden, dass alle, die im Fegefeuer waren, daraus befreit wurden, sondern dass eine solche Wohltat einigen Personen zuteilwurde, das heißt solchen, die bereits hinreichend gereinigt waren oder die im Leben durch ihren Glauben und ihre Hingabe an den Tod Christi so verdienten, dass sie, als Er hinabstieg, von der zeitlichen Strafe des Fegefeuers befreit wurden.
Antwort auf Einwand 2: Christi Macht wirkt in den Sakramenten auf dem Weg der Heilung und Sühne. Folglich befreit das Sakrament der Eucharistie Menschen aus dem Fegefeuer, insofern es ein sühnendes Opfer für die Sünde ist. Aber Christi Abstieg in die Hölle war nicht sühnend; doch wirkte er kraft des Leidens, welches sühnend war, wie oben dargelegt (Frage [48], Artikel [2]), aber sühnend im Allgemeinen, da seine Kraft auf jedes Individuum durch etwas speziell Persönliches angewandt werden musste (Frage [49], Artikel [1], ad 4, 5). Folglich folgt nicht notwendigerweise, dass alle durch Christi Abstieg in die Hölle aus dem Fegefeuer befreit wurden.
Antwort auf Einwand 3: Jene Mängel, von denen Christus die Menschen in dieser Welt gänzlich befreite, waren rein persönlich und betrafen das Individuum; wohingegen der Ausschluss von Gottes Herrlichkeit ein allgemeiner Mangel war und der ganzen menschlichen Natur gemeinsam. Folglich gab es nichts, was verhinderte, dass jene, die im Fegefeuer festgehalten wurden, von Christus von ihrer Beraubung der Herrlichkeit befreit wurden, aber nicht von der Schuld der Strafe im Fegefeuer, die zum persönlichen Mangel gehört. So wie andererseits die heiligen Väter vor Christi Kommen von ihren persönlichen Mängeln befreit waren, aber nicht von dem gemeinsamen Mangel, wie oben dargelegt wurde (Artikel [7], ad 1; Frage [49], Artikel [5], ad 1).