III, q. 52 a. 7
Wurden die Kinder, die in der Erbsünde starben, von Christus befreit?
Quaestio 52 · Vom Abstieg Christi in die Hölle
Einwand 1: Es scheint, dass die Kinder, die in der Erbsünde starben, durch Christi Abstieg dorthin aus der Hölle befreit wurden. Denn wie die heiligen Väter wurden die Kinder einfach wegen der Erbsünde in der Hölle gehalten. Aber die heiligen Väter wurden aus der Hölle befreit, wie oben dargelegt (Artikel [5]). Daher wurden die Kinder gleichermaßen von Christus aus der Hölle befreit.
Einwand 2: Ferner sagt der Apostel (Röm 5,15): „Wenn durch die Übertretung des einen die vielen starben, so ist viel mehr die Gnade Gottes und die Gabe in der Gnade des einen Menschen Jesus Christus über die vielen reichlich geworden.“ Aber die Kinder, die mit nichts als der Erbsünde sterben, werden wegen der Sünde ihres ersten Elternpaares in der Hölle festgehalten. Daher wurden sie viel mehr durch die Gnade Christi aus der Hölle befreit.
Einwand 3: Ferner, wie die Taufe kraft des Leidens Christi wirkt, so tut dies auch Christi Abstieg in die Hölle, wie aus dem Gesagten klar ist (Artikel [4], ad 2, Artikel [5], 6). Aber durch die Taufe werden Kinder von der Erbsünde und der Hölle befreit. Daher wurden sie gleichermaßen durch Christi Abstieg in die Hölle befreit.
Dagegen spricht, dass der Apostel sagt (Röm 3,25): „Gott hat Christus als Sühneopfer aufgestellt, durch den Glauben an sein Blut.“ Aber die Kinder, die nur mit der Erbsünde gestorben waren, hatten in keiner Weise Anteil am Glauben an Christus. Daher empfingen sie nicht die Früchte der Sühne Christi, um von Ihm aus der Hölle befreit zu werden.
Ich antworte darauf, Wie oben dargelegt (Artikel [6]), hatte Christi Abstieg in die Hölle seine Wirkung der Befreiung nur bei jenen, die durch Glauben und Liebe mit dem Leiden Christi vereint waren, kraft dessen Christi Abstieg in die Hölle einer der Befreiung war. Aber die Kinder, die in der Erbsünde gestorben waren, waren in keiner Weise durch Glauben und Liebe mit dem Leiden Christi vereint: denn da sie nicht den Gebrauch des freien Willens hatten, konnten sie keinen eigenen Glauben haben; noch wurden sie von der Erbsünde gereinigt, weder durch den Glauben ihrer Eltern noch durch irgendein Sakrament des Glaubens. Folglich befreite Christi Abstieg in die Hölle die Kinder nicht von dort. Und ferner wurden die heiligen Väter aus der Hölle befreit, indem sie zur Herrlichkeit der Schau Gottes zugelassen wurden, zu der niemand kommen kann außer durch Gnade; gemäß Röm 6,23: „Die Gnade Gottes ist das ewige Leben.“ Da also Kinder, die in der Erbsünde sterben, keine Gnade hatten, wurden sie nicht aus der Hölle befreit.
Antwort auf Einwand 1: Die heiligen Väter, obwohl noch durch die Schuld der Erbsünde gebunden, insofern sie die menschliche Natur berührt, waren dennoch durch den Glauben an Christus von allem Makel der Sünde befreit: folglich waren sie fähig zu jener Befreiung, die Christus durch den Abstieg in die Hölle brachte. Aber dasselbe kann nicht von den Kindern gesagt werden, wie aus dem oben Gesagten ersichtlich ist.
Antwort auf Einwand 2: Wenn der Apostel sagt, dass die Gnade Gottes „über die vielen reichlich geworden ist“, ist das Wort „viele“ [*Die Vulgata liest 'plures', d.h. 'viele mehr'] nicht vergleichend zu nehmen, als ob mehr durch Christi Gnade gerettet als durch Adams Sünde verloren gingen: sondern absolut, als ob er sagte, dass die Gnade des einen Christus über viele reichlich wurde, so wie Adams Sünde von vielen zugezogen wurde. Aber wie Adams Sünde nur von jenen zugezogen wurde, die dem Fleisch nach samenhaft von ihm abstammten, so erreichte Christi Gnade nur jene, die durch geistige Wiedergeburt seine Glieder wurden: was nicht auf Kinder zutrifft, die in der Erbsünde sterben.
Antwort auf Einwand 3: Die Taufe wird auf Menschen in diesem Leben angewandt, in dem der Zustand des Menschen von Sünde in Gnade geändert werden kann: aber Christi Abstieg in die Hölle wurde den Seelen nach diesem Leben gewährt, wenn sie nicht mehr fähig zu der besagten Änderung sind. Und folglich werden Kinder durch die Taufe von der Erbsünde und von der Hölle befreit, aber nicht durch Christi Abstieg in die Hölle.