III, q. 36 a. 1
Ob die Geburt Christi allen hätte bekannt gemacht werden müssen?
Quaestio 36 · Von der Kundmachung des neugeborenen Christus
1. Einwand: Es scheint, dass die Geburt Christi allen hätte bekannt gemacht werden müssen. Denn die Erfüllung sollte der Verheißung entsprechen. Nun ist die Verheißung der Ankunft Christi so ausgedrückt (Ps 49,3): „Gott wird offenbar kommen.“ Er kam aber durch seine Geburt im Fleisch. Deshalb scheint es, dass seine Geburt der ganzen Welt hätte bekannt gemacht werden müssen.
2. Einwand: Ferner steht geschrieben (1 Tim 1,15): „Christus ist in diese Welt gekommen, um die Sünder zu retten.“ Dies wird aber nur insoweit bewirkt, als ihnen die Gnade Christi bekannt gemacht wird; gemäß Tit 2,11.12: „Die Gnade Gottes, unseres Heilands, ist allen Menschen erschienen und unterweist uns, dass wir die Gottlosigkeit und die weltlichen Begierden verleugnen und besonnen und gerecht und fromm in dieser Welt leben.“ Deshalb scheint es, dass die Geburt Christi allen hätte bekannt gemacht werden müssen.
3. Einwand: Ferner ist Gott ganz besonders zur Barmherzigkeit geneigt; gemäß Ps 144,9: „Sein Erbarmen waltet über all seinen Werken.“ Aber bei seiner zweiten Ankunft, wenn er „Gerechtigkeit richten“ wird (Ps 74,3), wird er vor den Augen aller kommen; gemäß Mt 24,27: „Wie der Blitz vom Osten ausfährt und bis zum Westen leuchtet, so wird auch die Ankunft des Menschensohnes sein.“ Umso mehr also hätte seine erste Ankunft, als er dem Fleische nach in die Welt geboren wurde, allen bekannt gemacht werden müssen.
Dagegen spricht: Es steht geschrieben (Jes 45,15): „Du bist ein verborgener Gott, der Gott Israels, der Heiland.“ Und wiederum (Jes 53,3): „Sein Anblick war wie verborgen und verachtet.“
Ich antworte darauf, dass es unpassend war, die Geburt Christi allen Menschen ohne Unterschied bekannt zu machen. Erstens, weil dies ein Hindernis für die Erlösung des Menschen gewesen wäre, die durch das Kreuz vollbracht wurde; denn wie geschrieben steht (1 Kor 2,8): „Hätten sie es erkannt, so hätten sie den Herrn der Herrlichkeit niemals gekreuzigt.“
Zweitens, weil dies das Verdienst des Glaubens gemindert hätte, den er den Menschen als Weg zur Gerechtigkeit anzubieten kam; gemäß Röm 3,22: „Die Gerechtigkeit Gottes durch den Glauben an Jesus Christus.“ Denn wenn bei der Geburt Christi diese allen durch offensichtliche Zeichen bekannt gemacht worden wäre, wäre das Wesen des Glaubens zerstört worden, da er „ein Beweis jener Dinge ist, die man nicht sieht“, wie in Hebr 11,1 gesagt wird.
Drittens, weil so die Wirklichkeit seiner menschlichen Natur in Zweifel gezogen worden wäre. Daher sagt Augustinus (Ep. ad Volusianum cxxxvii): „Hätte er nicht die verschiedenen Altersstufen vom Säuglingsalter bis zur Jugend durchlaufen, hätte er weder gegessen noch geschlafen, hätte er dann nicht eine irrige Meinung bestärkt und es uns unmöglich gemacht zu glauben, dass er wahrer Mensch geworden sei? Und während er alles wunderbar tut, hätte er da jenes hinweggenommen, was er in Barmherzigkeit vollbrachte?“
Antwort auf den 1. Einwand: Gemäß der Glosse müssen die zitierten Worte von der Ankunft Christi als Richter verstanden werden.
Antwort auf den 2. Einwand: Alle Menschen sollten zum Heil unterwiesen werden bezüglich der Gnade Gottes, unseres Heilands, nicht zum Zeitpunkt seiner Geburt, sondern danach, zur rechten Zeit, nachdem er „das Heil gewirkt hat in der Mitte der Erde“ (Ps 73,12). Weshalb er nach seinem Leiden und seiner Auferstehung zu seinen Jüngern sprach (Mt 28,19): „Geht hin ... lehrt alle Völker.“
Antwort auf den 3. Einwand: Damit ein Urteil gefällt werden kann, muss die Autorität des Richters bekannt sein: und aus diesem Grund geziemt es sich, dass die Ankunft Christi zum Gericht offenbar sei. Aber seine erste Ankunft diente dem Heil aller, welches durch den Glauben geschieht, der sich auf Dinge richtet, die man nicht sieht. Und deshalb war es passend, dass seine erste Ankunft verborgen war.