Suppl., q. 98 a. 6
Ob die Verdammten sich versündigen?
Quaestio 98 · Vom Willen und Verstand der Verdammten
Einwand 1: Es scheint, dass die Verdammten sich versündigen. Denn die Verdammten haben einen bösen Willen, wie in der letzten Distinktion des Sentent. iv gesagt wird. Aber sie haben sich durch den bösen Willen versündigt, den sie hier hatten. Wenn sie sich also dort nicht versündigen, ist ihre Verdammnis zu ihrem Vorteil.
Einwand 2: Ferner stehen die Verdammten auf derselben Stufe wie die Dämonen. Nun versündigen sich die Dämonen nach ihrem Fall, weshalb Gott der Schlange eine Strafe auferlegte, die den Menschen zur Sünde verleitete (Gen 3,14.15). Daher versündigen sich auch die Verdammten.
Einwand 3: Ferner ist ein ungeordneter Akt, der aus einem überlegten Willen hervorgeht, nicht vom Missverdienst entschuldigt, selbst wenn eine Notwendigkeit besteht, deren Ursache man selbst ist: denn der „betrunkene Mann verdient eine doppelte Strafe“, wenn er ein Verbrechen begeht, weil er betrunken ist (Ethic. iii). Nun waren die Verdammten selbst die Ursache ihrer eigenen Verhärtung, aufgrund derer sie unter einer Art Notwendigkeit zu sündigen stehen. Da also ihr Akt aus ihrem freien Willen hervorgeht, sind sie nicht vom Missverdienst entschuldigt.
Dagegen spricht, dass Strafe von Schuld unterschieden wird [*Vgl. FP, Frage [48], Artikel [5]]. Nun geht der verkehrte Wille der Verdammten aus ihrer Verhärtung hervor, welche ihre Strafe ist. Daher ist der verkehrte Wille der Verdammten keine Schuld, wodurch sie sich versündigen könnten.
Ferner gibt es nach Erreichen des letzten Endziels keine weitere Bewegung oder Fortschritt im Guten oder Bösen. Nun werden die Verdammten, besonders nach dem Tag des Gerichts, das letzte Endziel ihrer Verdammnis erreicht haben, da dann „aufhören wird, zwei Städte zu geben“, gemäß Augustinus (Enchiridion cxi). Daher werden sich die Verdammten nach dem Tag des Gerichts durch ihren verkehrten Willen nicht versündigen, denn wenn sie es täten, würde ihre Verdammnis vermehrt.
Ich antworte darauf, dass wir eine Unterscheidung treffen müssen zwischen den Verdammten vor dem Tag des Gerichts und danach. Denn alle stimmen darin überein, dass es nach dem Tag des Gerichts weder Verdienst noch Missverdienst geben wird. Der Grund dafür ist, dass Verdienst oder Missverdienst auf die Erlangung irgendeines weiteren Guten oder Bösen gerichtet ist: und nach dem Tag des Gerichts werden Gut und Böse ihre endgültige Vollendung erreicht haben, so dass es keine weitere Hinzufügung zu Gut oder Böse geben wird. Folglich wird der gute Wille in den Seligen kein Verdienst, sondern ein Lohn sein, und der böse Wille in den Verdammten wird kein Missverdienst, sondern nur eine Strafe sein. Denn Werke der Tugend gehören besonders zum Zustand des Glücks und ihre Gegenteile zum Zustand des Elends (Ethic. i, 9.10).
Andererseits sagen einige, dass vor dem Tag des Gerichts sowohl die Guten verdienen als auch die Verdammten sich versündigen. Aber dies kann nicht auf den wesentlichen Lohn oder die hauptsächliche Strafe zutreffen, da sie in dieser Hinsicht beide das Endziel erreicht haben. Möglicherweise kann dies jedoch auf den akzidentellen Lohn oder die sekundäre Strafe zutreffen, welche bis zum Tag des Gerichts der Zunahme unterliegen. Besonders kann dies auf die Dämonen oder auf die guten Engel zutreffen, durch deren Aktivitäten einige zum Heil gezogen werden, wodurch die Freude der seligen Engel vermehrt wird, und einige zur Verdammnis, wodurch die Strafe der Dämonen vermehrt wird [*Vgl. FP, Frage [62], Artikel [9], ad 3; SS, Frage [13], Artikel [4], ad 2; wo der hl. Thomas die hier geäußerte Meinung bezüglich Verdienst oder Missverdienst stillschweigend zurücknimmt].
Antwort auf Einwand 1: Es ist im höchsten Maße unnütz, den höchsten Grad des Bösen erreicht zu haben, mit dem Ergebnis, dass die Verdammten unfähig zum Missverdienst sind. Daher ist es klar, dass sie keinen Vorteil aus ihrer Sünde ziehen.
Antwort auf Einwand 2: Menschen, die verdammt sind, sind nicht damit beschäftigt, andere zur Verdammnis zu ziehen, wie es die Dämonen sind, weshalb letztere sich hinsichtlich ihrer sekundären Strafe versündigen [*Vgl. FP, Frage [62], Artikel [9], ad 3; SS, Frage [13], Artikel [4], ad 2; wo der hl. Thomas die hier geäußerte Meinung bezüglich Verdienst oder Missverdienst stillschweigend zurücknimmt].
Antwort auf Einwand 3: Der Grund, warum sie nicht vom Missverdienst entschuldigt sind, ist nicht, weil sie unter der Notwendigkeit zu sündigen stehen, sondern weil sie das Höchste der Übel erreicht haben.
Jedoch entschuldigt die Notwendigkeit zu sündigen, deren Ursache wir selbst sind, insofern sie eine Notwendigkeit ist, von der Sünde, weil jede Sünde freiwillig sein muss: aber sie entschuldigt nicht, insofern sie aus einem vorhergehenden Akt des Willens hervorgeht: und folglich scheint der ganze Missverdienst der nachfolgenden Sünde zur vorhergehenden Sünde zu gehören.