Suppl., q. 89 a. 7
Ob die Bösen gerichtet werden?
Quaestio 89 · Von denen, die beim Allgemeinen Gericht richten werden, und von denen, die gerichtet werden.
Einwand 1: Es scheint, dass keiner der Bösen gerichtet wird. Denn so wie die Verdammnis im Falle der Ungläubigen sicher ist, so ist sie es im Falle derer, die in Todsünde sterben. Nun wird wegen der Gewissheit der Verdammnis erklärt (Joh 3,18): „Wer nicht glaubt, ist schon gerichtet.“ Daher werden in gleicher Weise auch andere Sünder nicht gerichtet werden.
Einwand 2: Ferner ist die Stimme des Richters für jene am schrecklichsten, die durch sein Urteil verdammt werden. Nun wird gemäß dem Text der Sentenzen (iv, D, 47) und in den Worten Gregors (Moral. xxvi) „der Richter sich nicht an die Ungläubigen richten“. Wenn Er sich daher an die Gläubigen richten würde, die verdammt werden sollen, würden die Ungläubigen einen Vorteil aus ihrem Unglauben ziehen, was absurd ist.
Dagegen spricht, dass es scheint, dass alle Bösen gerichtet werden sollen, weil alle Bösen gemäß dem Grad ihrer Schuld zur Strafe verurteilt werden. Aber dies kann nicht ohne einen richterlichen Spruch geschehen. Daher werden alle Bösen gerichtet werden.
Ich antworte darauf, dass das Gericht hinsichtlich der Verurteilung zur Strafe für die Sünde alle Bösen betrifft. Wohingegen das Gericht hinsichtlich der Erörterung der Verdienste nur die Gläubigen betrifft. Weil bei den Ungläubigen das Fundament des Glaubens fehlt, ohne das alle nachfolgenden Werke der Vollkommenheit einer rechten Absicht beraubt sind, sodass es in ihnen keine Beimischung von guten und bösen Werken oder Verdiensten gibt, die einer Erörterung bedürfen. Aber Gläubige, in denen das Fundament des Glaubens bleibt, haben zumindest einen lobenswerten Akt des Glaubens, der, obwohl er ohne die Liebe nicht verdienstlich ist, doch an sich auf Verdienst ausgerichtet ist, und folglich werden sie der Erörterung der Verdienste unterworfen. Folglich werden Gläubige, die zumindest als Bürger der Stadt Gottes gezählt wurden, als Bürger gerichtet werden, und das Todesurteil wird nicht über sie gefällt werden ohne eine Erörterung ihrer Verdienste; wohingegen Ungläubige als Feinde verurteilt werden, die unter Menschen gewohnt sind, vernichtet zu werden, ohne dass ihre Verdienste erörtert werden.
Antwort auf Einwand 1: Obwohl es sicher ist, dass jene, die in Todsünde sterben, verdammt werden, geziemt es sich dennoch, da sie eine Beimischung gewisser Dinge haben, die mit gutem Verdienst verbunden sind, für die Manifestation der göttlichen Gerechtigkeit, dass ihre Verdienste einer Erörterung unterzogen werden, um klarzumachen, dass sie zu Recht aus der Stadt der Heiligen verbannt werden, deren Bürger sie äußerlich zu sein schienen.
Antwort auf Einwand 2: Unter diesem speziellen Aspekt betrachtet, werden die Worte, die an die Gläubigen gerichtet sind, die verdammt werden sollen, nicht schrecklich sein, weil sie in ihnen gewisse Dinge offenbaren werden, die ihnen gefielen, welche unmöglich bei Ungläubigen zu finden sein werden, da es „ohne Glauben unmöglich ist, Gott zu gefallen“ (Hebr 11,6). Aber das Urteil der Verdammnis, das über sie alle gefällt werden wird, wird für alle von ihnen schrecklich sein.
Das Argument im gegenteiligen Sinne betrachtete das Gericht der Vergeltung.