II-II, q. 95 a. 1
Ob die Wahrsagerei Sünde ist?
Quaestio 95 · Vom Aberglauben der Wahrsagerei
Einwand 1: Es scheint, dass die Wahrsagerei keine Sünde ist. Denn die Wahrsagerei (divinatio) wird von etwas „Göttlichem“ (divinum) abgeleitet: und Dinge, die göttlich sind, gehören eher zur Heiligkeit als zur Sünde. Deshalb scheint die Wahrsagerei keine Sünde zu sein.
Einwand 2: Ferner sagt Augustinus (De Lib. Arb. i, 1): „Wer wagt es zu sagen, dass Lernen ein Übel ist?“ und wiederum: „Ich könnte keinesfalls zugeben, dass Einsicht ein Übel sein kann.“ Einige Künste aber sind wahrsagerisch, wie der Philosoph feststellt (De Memor. i): und die Wahrsagerei selbst scheint zu einer gewissen Einsicht in die Wahrheit zu gehören. Deshalb scheint die Wahrsagerei keine Sünde zu sein.
Einwand 3: Ferner gibt es keine natürliche Neigung zum Bösen; denn die Natur neigt nur zu ihresgleichen. Die Menschen aber suchen aus natürlicher Neigung zukünftige Ereignisse vorherzuwissen; und dies gehört zur Wahrsagerei. Deshalb ist die Wahrsagerei keine Sünde.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Dtn 18,10.11): „Es soll unter dir niemand gefunden werden, ... der Wahrsagerei treibt, oder ein Zeichendeuter ... oder der die Totengeister befragt oder Wahrsager“: und in den Dekretalen (26, qu. v, can. Qui divinationes) heißt es: „Diejenigen, die nach Wahrsagungen suchen, sollen einer Buße von fünf Jahren Dauer unterliegen, gemäß den festgesetzten Stufen der Buße.“
Ich antworte darauf, dass Wahrsagerei eine Vorhersage der Zukunft bezeichnet. Das Zukünftige kann auf zwei Arten vorhergewusst werden: erstens in seinen Ursachen, zweitens in sich selbst. Die Ursachen des Zukünftigen nun sind dreifach: Denn einige bringen ihre Wirkungen mit Notwendigkeit und immer hervor; und derartige zukünftige Wirkungen können mit Gewissheit aus der Betrachtung ihrer Ursachen vorhergewusst und vorhergesagt werden, so wie Astronomen eine kommende Finsternis vorhersagen. Andere Ursachen bringen ihre Wirkungen nicht mit Notwendigkeit und immer hervor, sondern meistens, doch versagen sie selten: und aus solchen Ursachen können ihre zukünftigen Wirkungen zwar nicht mit Gewissheit, aber durch eine Art Vermutung vorhergewusst werden, so wie Astronomen durch Betrachtung der Sterne Dinge bezüglich Regen und Dürre vorherwissen und vorhersagen können, und Ärzte bezüglich Gesundheit und Tod. Wiederum andere Ursachen sind, in sich betrachtet, indifferent; und dies ist vornehmlich bei den vernünftigen Vermögen der Fall, die sich zu Entgegengesetztem verhalten, gemäß dem Philosophen (Metaph. viii, 2,5,8). Derartige Wirkungen, wie auch jene, die aus natürlichen Ursachen durch Zufall und in der Minderzahl der Fälle folgen, können nicht aus einer Betrachtung ihrer Ursachen vorhergewusst werden, weil diese Ursachen keine bestimmte Neigung haben, diese Wirkungen hervorzubringen. Folglich können derartige Wirkungen nicht vorhergewusst werden, es sei denn, sie werden in sich selbst betrachtet. Der Mensch aber kann diese Wirkungen nicht in sich selbst betrachten, außer wenn sie gegenwärtig sind, wie wenn er Sokrates laufen oder gehen sieht: Die Betrachtung solcher Dinge in sich selbst, bevor sie geschehen, ist Gott eigen, Der allein in Seiner Ewigkeit das Zukünftige sieht, als ob es gegenwärtig wäre, wie im Ersten Teil gesagt wurde (Q. 14, Art. 13; Q. 57, Art. 3; Q. 86, Art. 4). Daher steht geschrieben (Jes 41,23): „Verkündet, was künftig kommen wird, so werden wir erkennen, dass ihr Götter seid.“ Wenn sich also jemand anmaßt, derartige zukünftige Dinge durch irgendwelche Mittel vorherzuwissen oder vorherzusagen, außer durch göttliche Offenbarung, so maßt er sich offensichtlich an, was Gott gehört. Aus diesem Grund werden gewisse Menschen „divini“ (Wahrsager) genannt: weshalb Isidor sagt (Etym. viii, 9): „Sie werden ‚divini‘ genannt, als ob sie voll von Gott wären. Denn sie geben vor, von der Gottheit erfüllt zu sein, und durch einen trügerischen Betrug sagen sie den Menschen die Zukunft voraus.“
Demnach wird es nicht Wahrsagerei genannt, wenn ein Mensch Dinge vorhersagt, die mit Notwendigkeit oder in der Mehrzahl der Fälle geschehen, denn dergleichen kann durch menschliche Vernunft vorhergewusst werden: noch wiederum, wenn jemand andere kontingente zukünftige Dinge durch göttliche Offenbarung weiß: denn dann wahrsagt er nicht, d.h. er bewirkt nichts Göttliches, sondern empfängt vielmehr etwas Göttliches. Dann nur sagt man von einem Menschen, er wahrsage, wenn er sich in ungebührlicher Weise die Vorhersage zukünftiger Ereignisse anmaßt: und dies ist offensichtlich eine Sünde. Folglich ist Wahrsagerei immer eine Sünde; und aus diesem Grund sagt Hieronymus in seinem Kommentar zu Mich 3,9 ff., dass „Wahrsagerei immer in einem bösen Sinne genommen wird.“
Antwort auf Einwand 1: Die Wahrsagerei (divinatio) hat ihren Namen nicht von einer recht geordneten Teilhabe an etwas Göttlichem, sondern von einer ungebührlichen Anmaßung desselben, wie oben gesagt wurde.
Antwort auf Einwand 2: Es gibt gewisse Künste für das Vorherwissen zukünftiger Ereignisse, die mit Notwendigkeit oder häufig geschehen, und diese gehören nicht zur Wahrsagerei. Aber es gibt keine wahren Künste oder Wissenschaften für die Erkenntnis anderer zukünftiger Ereignisse, sondern nur eitle Erfindungen des teuflischen Betrugs, wie Augustinus sagt (De Civ. Dei xxi, 8).
Antwort auf Einwand 3: Der Mensch hat eine natürliche Neigung, die Zukunft durch menschliche Mittel zu erkennen, aber nicht durch die ungebührlichen Mittel der Wahrsagerei.