II-II, q. 81 a. 4
Ob die Religion eine besondere, von den anderen verschiedene Tugend ist?
Quaestio 81 · Von der Religion
Einwand 1: Es scheint, dass die Religion keine besondere, von den anderen verschiedene Tugend ist. Augustinus sagt (De Civ. Dei x, 6): „Jede Handlung, durch die wir in heiliger Gemeinschaft mit Gott vereint werden, ist ein wahres Opfer.“ Aber das Opfer gehört zur Religion. Also gehört jede tugendhafte Tat zur Religion; und folglich ist die Religion keine besondere Tugend.
Einwand 2: Ferner sagt der Apostel (1 Kor 10,31): „Tut alles zur Ehre Gottes.“ Nun gehört es zur Religion, etwas aus Ehrfurcht vor Gott zu tun, wie oben gesagt (Art. 1, ad 2; Art. 2). Also ist die Religion keine besondere Tugend.
Einwand 3: Ferner ist die Liebe [caritas], mit der wir Gott lieben, nicht verschieden von der Liebe, mit der wir unseren Nächsten lieben. Aber gemäß Ethic. viii, 8 ist „geehrt zu werden fast dasselbe wie geliebt zu werden“. Also ist die Religion, durch die wir Gott ehren, keine besondere Tugend, die verschieden ist von der Ehrerbietung [observantia] oder „Dulie“ oder Frömmigkeit [pietas], durch die wir unseren Nächsten ehren. Also ist die Religion keine besondere Tugend.
Dagegen spricht, dass sie als ein Teil der Gerechtigkeit gerechnet wird, verschieden von den anderen Teilen.
Ich antworte darauf, dass, da die Tugend auf das Gute gerichtet ist, dort, wo ein besonderer Aspekt des Guten vorliegt, eine besondere Tugend sein muss. Nun ist das Gute, auf das die Religion gerichtet ist, Gott die gebührende Ehre zu erweisen. Wiederum gebührt Ehre jemandem unter dem Aspekt der Vorzüglichkeit: und Gott kommt eine einzigartige Vorzüglichkeit zu, da Er alle Dinge unendlich übertrifft und sie in jeder Weise überragt. Weshalb Ihm eine besondere Ehre gebührt: so wie wir auch in menschlichen Angelegenheiten sehen, dass verschiedenen persönlichen Vorzügen unterschiedliche Ehre gebührt, eine Art von Ehre dem Vater, eine andere dem König, und so weiter. Daher ist es offensichtlich, dass die Religion eine besondere Tugend ist.
Antwort auf Einwand 1: Jede tugendhafte Tat wird insofern ein Opfer genannt, als sie aus Ehrfurcht vor Gott getan wird. Daher beweist dies nicht, dass die Religion eine allgemeine Tugend ist, sondern dass sie alle anderen Tugenden befiehlt, wie oben gesagt (Art. 1, ad 1).
Antwort auf Einwand 2: Jede Tat gehört, insofern sie zur Ehre Gottes getan wird, zur Religion, nicht als hervorbringend [elicit], sondern als befehlend [imperans]: Jene Taten gehören zur Religion als hervorbringend, die aufgrund ihres spezifischen Charakters zur Ehrfurcht vor Gott gehören.
Antwort auf Einwand 3: Der Gegenstand der Liebe ist das Gute, aber der Gegenstand der Ehre und Ehrfurcht ist etwas Vorzügliches. Nun wird Gottes Güte dem Geschöpf mitgeteilt, aber die Vorzüglichkeit Seiner Güte nicht. Daher ist die Liebe, mit der Gott geliebt wird, nicht verschieden von der Liebe, mit der unser Nächster geliebt wird; wohingegen die Religion, durch die Gott geehrt wird, verschieden ist von den Tugenden, durch die wir unseren Nächsten ehren.