II-II, q. 81 a. 2
Ob die Religion eine Tugend ist?
Quaestio 81 · Von der Religion
Einwand 1: Es scheint, dass die Religion keine Tugend ist. Scheinbar gehört es zur Religion, Gott Ehrfurcht zu erweisen. Aber Ehrfurcht ist ein Akt der Furcht, welche eine Gabe ist, wie oben dargelegt wurde (Q. 19, Art. 9). Also ist die Religion keine Tugend, sondern eine Gabe.
Einwand 2: Ferner ist jede Tugend eine freie Ausübung des Willens, weshalb sie als ein „wählender“ oder freiwilliger „Habitus“ beschrieben wird (Ethic. ii, 6). Nun gehört, wie oben gesagt (Art. 1, ad 3), die „Latrie“ zur Religion, und „Latrie“ bezeichnet eine Art von Knechtschaft. Also ist die Religion keine Tugend.
Einwand 3: Ferner ist uns gemäß Ethic. ii, 1 die Anlage zur Tugend von Natur aus eigen, weshalb Dinge, die zur Tugend gehören, dem Diktat der natürlichen Vernunft unterliegen. Nun gehört es zur Religion, „der Gottheit zeremoniellen Kult darzubringen“; und zeremonielle Angelegenheiten gehören, wie oben dargelegt (I-II, Q. 99, Art. 3, ad 2; I-II, Q. 101), nicht zum Diktat der natürlichen Vernunft. Also ist die Religion keine Tugend.
Dagegen spricht, dass sie mit den anderen Tugenden aufgezählt wird, wie aus dem oben Gesagten hervorgeht (Q. 80).
Ich antworte darauf, dass, wie oben dargelegt (Q. 58, Art. 3; I-II, Q. 55, Art. 3, 4), „eine Tugend das ist, was ihren Besitzer gut macht und ebenso sein Werk gut macht“, weshalb wir sagen müssen, dass jeder gute Akt zu einer Tugend gehört. Nun ist es offensichtlich, dass jedem das Seine zu geben den Aspekt des Guten hat, da man, indem man einer Person das Ihre gibt, ihr angemessen zugeordnet wird, indem man in geziemender Weise auf sie hingeordnet ist. Ordnung aber fällt unter den Aspekt des Guten, ebenso wie Maß und Art, nach Augustinus (De Nat. Boni iii). Da es also zur Religion gehört, jemandem, nämlich Gott, die gebührende Ehre zu erweisen, ist es offensichtlich, dass die Religion eine Tugend ist.
Antwort auf Einwand 1: Gott Ehrfurcht zu erweisen, ist ein Akt der Gabe der Furcht. Nun gehört es zur Religion, bestimmte Dinge aus Ehrfurcht vor Gott zu tun. Daraus folgt nicht, dass die Religion dasselbe ist wie die Gabe der Furcht, sondern dass sie auf diese bezogen ist als auf etwas Vorzüglicheres; denn die Gaben sind vorzüglicher als die moralischen Tugenden, wie oben dargelegt (Q. 9, Art. 1, ad 3; I-II, Q. 68, Art. 8).
Antwort auf Einwand 2: Auch ein Sklave kann seine Pflicht gegenüber seinem Herrn freiwillig tun, und so „macht er aus der Not eine Tugend“, indem er seine Pflicht freiwillig tut. In gleicher Weise kann es ein Akt der Tugend sein, Gott den geschuldeten Dienst zu erweisen, insofern der Mensch dies freiwillig tut.
Antwort auf Einwand 3: Es gehört zum Diktat der natürlichen Vernunft, dass der Mensch etwas aus Ehrfurcht vor Gott tun soll. Aber dass er diese oder jene bestimmte Sache tun soll, gehört nicht zum Diktat der natürlichen Vernunft, sondern wird durch göttliches oder menschliches Gesetz festgelegt.