II-II, q. 81 a. 1
Ob die Religion den Menschen allein auf Gott hinordnet?
Quaestio 81 · Von der Religion
Einwand 1: Es scheint, dass die Religion den Menschen nicht allein auf Gott hinordnet. Denn es steht geschrieben (Jak 1,27): „Ein reiner und makelloser Dienst vor Gott, dem Vater, ist es, Waisen und Witwen in ihrer Not zu besuchen und sich selbst von der Welt unbefleckt zu halten.“ Nun bezeichnet „Waisen und Witwen besuchen“ eine Ordnung zwischen einem selbst und dem Nächsten, und „sich von der Welt unbefleckt halten“ gehört zur Ordnung des Menschen in sich selbst. Also impliziert die Religion nicht allein eine Hinordnung auf Gott.
Einwand 2: Ferner sagt Augustinus (De Civ. Dei x, 1): „Da man im lateinischen Sprachgebrauch nicht nur bei ungebildeten, sondern auch bei höchst gebildeten Personen gewohnt ist, von Religion zu sprechen, wenn sie unseren menschlichen Verwandten und Beziehungen sowie jenen, die mit uns durch irgendein Band verknüpft sind, erwiesen wird, entgeht dieser Begriff nicht der Zweideutigkeit, wenn es um den göttlichen Kult geht, sodass wir nicht ohne Zögern sagen können, Religion sei nichts anderes als die Verehrung Gottes.“ Daher bezeichnet Religion eine Beziehung nicht nur zu Gott, sondern auch zu unseren Verwandten.
Einwand 3: Ferner scheint die „Latrie“ zur Religion zu gehören. Nun bezeichnet „Latrie“ Knechtschaft [servitus], wie Augustinus feststellt (De Civ. Dei x, 1). Wir sind aber verpflichtet, nicht nur Gott zu dienen, sondern auch unserem Nächsten, gemäß Gal 5,13: „Dient einander in der Liebe des Geistes.“ Also schließt die Religion auch eine Beziehung zum Nächsten ein.
Einwand 4: Ferner gehört die Verehrung [cultus] zur Religion. Nun wird vom Menschen gesagt, dass er nicht nur Gott verehrt, sondern auch seinen Nächsten, gemäß dem Ausspruch Catos: „Verehre deine Eltern.“ Also ordnet uns die Religion auch auf den Nächsten hin und nicht nur auf Gott.
Einwand 5: Ferner sind alle, die im Stande der Gnade sind, Gott unterworfen. Doch werden nicht alle, die im Stande der Gnade sind, als „Religiosen“ [Ordensleute] bezeichnet, sondern nur jene, die sich durch bestimmte Gelübde und Observanzen sowie zum Gehorsam gegenüber bestimmten Menschen verpflichten. Daher bezeichnet Religion scheinbar nicht eine Beziehung der Unterwerfung des Menschen unter Gott.
Dagegen spricht, dass Tullius [Cicero] sagt (Rhet. ii, 53): „Religion besteht darin, einer höheren Natur, welche die Menschen göttlich nennen, Dienst und zeremonielle Riten darzubringen.“
Ich antworte darauf, dass, wie Isidor sagt (Etym. x), „nach Cicero ein Mensch religiös genannt wird von ‚religio‘, weil er oft über die Dinge nachsinnt und sie gleichsam wieder liest [relegit], die zur Verehrung Gottes gehören“, sodass die Religion ihren Namen vom Wieder-Lesen jener Dinge zu haben scheint, die zum göttlichen Kult gehören, weil wir solche Dinge häufig in unseren Herzen erwägen sollen, gemäß Spr 3,6: „Auf all deinen Wegen denke an Ihn.“ Nach Augustinus (De Civ. Dei x, 3) kann sie ihren Namen auch von der Tatsache herleiten, dass „wir Gott wieder suchen [reeligere] sollen, den wir durch unsere Nachlässigkeit verloren hatten“. Oder wiederum kann Religion von „religare“ [wieder binden] abgeleitet werden, weshalb Augustinus sagt (De Vera Relig. 55): „Möge die Religion uns an den einen allmächtigen Gott binden.“ Ob nun die Religion ihren Namen vom häufigen Lesen, oder von der wiederholten Wahl dessen, was durch Nachlässigkeit verloren wurde, oder vom Gebundensein herleitet, so bezeichnet sie eigentlich eine Beziehung zu Gott. Denn Er ist es, an Den wir gebunden sein sollen als an unser unfehlbares Prinzip; auf Den auch unsere Wahl entschlossen gerichtet sein sollte als auf unser letztes Ziel; und Den wir verlieren, wenn wir Ihn durch Sünde vernachlässigen, und Den wir wiedergewinnen sollen, indem wir an Ihn glauben und unseren Glauben bekennen.
Antwort auf Einwand 1: Die Religion hat zwei Arten von Akten. Einige sind ihre eigentlichen und unmittelbaren Akte, die sie hervorbringt [actus elicitos] und durch die der Mensch allein auf Gott hingeordnet wird, zum Beispiel Opfer, Anbetung und dergleichen. Sie hat aber auch andere Akte, die sie durch die Vermittlung der Tugenden hervorbringt, die sie befiehlt [actus imperatos], indem sie diese zur Ehre Gottes hinordnet; denn die Tugend, die sich auf das Ziel bezieht, befiehlt den Tugenden, die sich auf die Mittel beziehen. Dementsprechend ist „Waisen und Witwen in ihrer Not zu besuchen“ ein Akt der Religion als befehlender Tugend und ein Akt der Barmherzigkeit als hervorbingender Tugend; und „sich von dieser Welt unbefleckt zu halten“ ist ein Akt der Religion als befehlender Tugend, aber der Mäßigung oder einer ähnlichen Tugend als hervorbringender Tugend.
Antwort auf Einwand 2: Religion wird auf jene Dinge bezogen, die man seinen menschlichen Verwandten erweist, wenn wir den Begriff Religion im weiten Sinne nehmen, nicht aber, wenn wir ihn in seinem eigentlichen Sinne nehmen. Daher sagt Augustinus kurz vor der zitierten Stelle: „Im strengeren Sinne scheint Religion nicht irgendeine Verehrung zu bezeichnen, sondern die Verehrung Gottes.“
Antwort auf Einwand 3: Da Diener eine Beziehung zu einem Herrn impliziert, muss es dort, wo eine besondere Art von Herrschaft besteht, notwendigerweise eine besondere Art von Dienst geben. Nun ist es offensichtlich, dass die Herrschaft Gott in einer besonderen und einzigartigen Weise zukommt, weil Er alle Dinge gemacht hat und die höchste Herrschaft über alles besitzt. Folglich gebührt Ihm eine besondere Art von Dienst, die im Griechischen als „Latrie“ bekannt ist; und deshalb gehört sie zur Religion.
Antwort auf Einwand 4: Wir sagen, dass wir jene verehren [colere], die wir ehren, und dass wir ihr Andenken oder ihre Gegenwart pflegen [colere]: Wir sprechen sogar davon, Dinge zu pflegen [colere], die unter uns stehen; so ist ein Bauer [agricola] einer, der das Land pflegt, und ein Einwohner [incola] ist einer, der den Ort pflegt, wo er wohnt. Da jedoch Gott als dem ersten Prinzip aller Dinge eine besondere Ehre gebührt, gebührt Ihm auch eine besondere Art der Verehrung, die im Griechischen „Eusebeia“ oder „Theosebeia“ heißt, wie Augustinus feststellt (De Civ. Dei x, 1).
Antwort auf Einwand 5: Obwohl der Name „Religiose“ allgemein allen gegeben werden kann, die Gott verehren, so sind doch in besonderer Weise jene Religiosen, die ihr ganzes Leben dem göttlichen Kult weihen, indem sie sich von den menschlichen Angelegenheiten zurückziehen. So wird auch der Begriff „Kontemplative“ nicht auf jene angewandt, die betrachten, sondern auf jene, die ihr ganzes Leben der Kontemplation widmen. Solche Männer unterwerfen sich dem Menschen nicht um des Menschen willen, sondern um Gottes willen, gemäß dem Wort des Apostels (Gal 4,14): „Ihr habt mich wie einen Engel Gottes aufgenommen, wie Christus Jesus.“