II-II, q. 8 a. 8
Ob der Glaube unter den Früchten der Gabe des Verstandes entspricht?
Quaestio 8 · Von der Gabe der Einsicht
Einwand 1: Es scheint, dass unter den Früchten der Glaube nicht der Gabe des Verstandes entspricht. Denn Verstand ist die Frucht des Glaubens, da geschrieben steht (Jes 7,9) gemäß einer anderen Lesart [*Septuaginta]: „Wenn ihr nicht glaubt, werdet ihr nicht verstehen“, wo unsere Version hat: „Wenn ihr nicht glaubt, werdet ihr nicht bestehen.“ Deshalb ist Frucht nicht die Frucht des Verstandes.
Einwand 2: Ferner ist das, was vorausgeht, nicht die Frucht dessen, was folgt. Aber der Glaube scheint dem Verstand vorauszugehen, da er das Fundament des ganzen geistlichen Gebäudes ist, wie oben dargelegt (Quaestio [4], Artikel [1],7). Deshalb ist der Glaube nicht die Frucht des Verstandes.
Einwand 3: Ferner gehören mehr Gaben zum Intellekt als zum Begehren. Nun gehört unter den Früchten nur eine zum Intellekt; nämlich der Glaube, während alle anderen zum Begehren gehören. Deshalb gehört der Glaube scheinbar nicht mehr zum Verstand als zur Weisheit, zum Wissen oder zum Rat.
Dagegen spricht, dass das Ziel einer Sache ihre Frucht ist. Nun scheint die Gabe des Verstandes hauptsächlich auf die Gewissheit des Glaubens hingeordnet zu sein, welche Gewissheit als eine Frucht gerechnet wird. Denn eine Glosse zu Gal 5,22 sagt, dass der „Glaube, der eine Frucht ist, Gewissheit über das Ungesehene ist“. Deshalb entspricht der Glaube unter den Früchten der Gabe des Verstandes.
Ich antworte darauf, dass die Früchte des Geistes, wie oben dargelegt (FS, Quaestio [70], Artikel [1]), als wir sie erörterten, so genannt werden, weil sie etwas Letztes und Erfreuliches sind, das in uns durch die Kraft des Heiligen Geistes hervorgebracht wird. Nun hat das Letzte und Erfreuliche die Natur eines Ziels, welches der eigentliche Gegenstand des Willens ist: und folglich muss das, was in Bezug auf den Willen letztgültig und erfreulich ist, gewissermaßen die Frucht all der anderen Dinge sein, die zu den anderen Vermögen gehören.
Demgemäß können wir also für diese Art von Tugendgabe, die ein Vermögen vervollkommnet, eine doppelte Frucht unterscheiden: eine, die zum selben Vermögen gehört; die andere, gleichsam die allerletzte, die zum Willen gehört. Auf diese Weise müssen wir schließen, dass die Frucht, die der Gabe des Verstandes eigentlich entspricht, der Glaube ist, d.h. die Gewissheit des Glaubens; während die Frucht, die ihr als allerletzte entspricht, die Freude ist, die zum Willen gehört.
Zu Einwand 1: Verstand ist die Frucht des Glaubens, als Tugend genommen. Aber wir nehmen den Glauben hier nicht in diesem Sinne, sondern für eine Art Gewissheit des Glaubens, zu der der Mensch durch die Gabe des Verstandes gelangt.
Zu Einwand 2: Der Glaube kann dem Verstand nicht gänzlich vorausgehen, denn es wäre unmöglich, durch Glauben dem zuzustimmen, was zu glauben vorgelegt wird, ohne es auf irgendeine Weise zu verstehen. Jedoch folgt die Vollkommenheit des Verstandes der Tugend des Glaubens: welcher Vollkommenheit des Verstandes ihrerseits eine Art Gewissheit des Glaubens folgt.
Zu Einwand 3: Die Frucht der praktischen Erkenntnis kann nicht in eben dieser Erkenntnis bestehen, da Erkenntnis dieser Art nicht um ihrer selbst willen erkannt wird, sondern um einer anderen Sache willen. Andererseits hat die spekulative Erkenntnis ihre Frucht in sich selbst, welche Frucht die Gewissheit über die erkannte Sache ist. Daher hat die Gabe des Rates, die nur zur praktischen Erkenntnis gehört, keine eigene entsprechende Frucht: während die Gaben der Weisheit, des Verstandes und des Wissens, die auch zur spekulativen Erkenntnis gehören können, nur eine entsprechende Frucht haben, die sicherlich mit dem Namen Glaube bezeichnet wird. Der Grund, warum es mehrere Früchte gibt, die zum Begehrungsvermögen gehören, ist, weil, wie bereits gesagt, der Charakter des Ziels, den das Wort Frucht impliziert, eher zum begehrenden als zum intellektiven Teil gehört.