II-II, q. 8 a. 2
Ob die Gabe des Verstandes mit dem Glauben vereinbar ist?
Quaestio 8 · Von der Gabe der Einsicht
Einwand 1: Es scheint, dass die Gabe des Verstandes mit dem Glauben unvereinbar ist. Denn Augustinus sagt (Quaest. lxxxiii, qu. 15), dass „das Ding, das verstanden wird, durch das Begreifen dessen, der es versteht, begrenzt wird“. Aber das Ding, das geglaubt wird, wird nicht begriffen, gemäß dem Wort des Apostels an die Philipper 3,12: „Nicht, dass ich es schon ergriffen habe oder schon vollendet bin.“ Deshalb scheint es, dass Glaube und Verstand im selben Subjekt unvereinbar sind.
Einwand 2: Ferner wird alles, was verstanden wird, vom Verstand gesehen. Aber der Glaube ist von Dingen, die nicht erscheinen, wie oben dargelegt (Quaestio [1], Artikel [4]; Quaestio [4], Artikel [1]). Deshalb ist der Glaube im selben Subjekt mit dem Verstand unvereinbar.
Einwand 3: Ferner ist der Verstand gewisser als die Wissenschaft. Aber Wissenschaft und Glaube sind im selben Subjekt unvereinbar, wie oben dargelegt (Quaestio [1], Artikel [4],5). Viel weniger können daher Verstand und Glaube im selben Subjekt sein.
Dagegen spricht, dass Gregor sagt (Moral. i, 15), dass „der Verstand den Geist über die Dinge erleuchtet, die er gehört hat“. Nun kann jemand, der den Glauben hat, in seinem Geist über das erleuchtet werden, was er gehört hat; so steht geschrieben (Lk 24,27.32), dass unser Herr seinen Jüngern die Schriften öffnete, damit sie sie verständen. Deshalb ist der Verstand mit dem Glauben vereinbar.
Ich antworte darauf, dass wir hier eine zweifache Unterscheidung treffen müssen: eine aufseiten des Glaubens, die andere aufseiten des Verstandes.
Aufseiten des Glaubens ist die Unterscheidung zu treffen, dass gewisse Dinge von sich aus direkt unter den Glauben fallen, wie das Geheimnis der drei Personen in einem Gott und die Menschwerdung Gottes des Sohnes; wohingegen andere Dinge unter den Glauben fallen, indem sie auf die eine oder andere Weise den eben genannten untergeordnet sind, zum Beispiel alles, was in den göttlichen Schriften enthalten ist.
Aufseiten des Verstandes ist die Unterscheidung zu beachten, dass wir auf zwei Arten sagen können, wir verstünden etwas. Auf eine Weise verstehen wir eine Sache vollkommen, wenn wir dazu gelangen, das Wesen der Sache, die wir verstehen, und die Wahrheit des verstandenen Satzes an sich betrachtet zu erkennen. Auf diese Weise können wir, solange der Zustand des Glaubens andauert, jene Dinge nicht verstehen, die der direkte Gegenstand des Glaubens sind: obwohl gewisse andere Dinge, die dem Glauben untergeordnet sind, sogar auf diese Weise verstanden werden können.
Auf eine andere Weise verstehen wir eine Sache unvollkommen, wenn das Wesen einer Sache oder die Wahrheit eines Satzes nicht hinsichtlich ihrer Washeit oder Seinsweise erkannt wird, und wir dennoch wissen, dass, was auch immer die äußeren Erscheinungen sein mögen, sie der Wahrheit nicht widersprechen, insofern wir verstehen, dass wir nicht von Glaubenswahrheiten abweichen sollen um der Dinge willen, die äußerlich erscheinen. Auf diese Weise hindert uns selbst während des Zustands des Glaubens nichts daran, sogar jene Dinge zu verstehen, die der direkte Gegenstand des Glaubens sind.
Dies genügt für die Antworten auf die Einwände: denn die ersten drei argumentieren in Bezug auf das vollkommene Verstehen, während der letzte sich auf das Verstehen von Dingen bezieht, die dem Glauben untergeordnet sind.